Vertretung für eine Nacht Klassenfahrt Dienstreisenantrag?

  • Hallo Kollegen,


    ich soll einen Elternteil auf Klassenfahrt vertreten, aufgrund von Abordnungen aber nur für eine Nacht. KA ob nicht ein anderer Kollege könnte.

    Ich kann mit den Schülern weder an- noch abreisen, muss das also mit dem eigenem Pkw erledigen.

    Wir reden von einer nicht unerheblichen Fahrzeit.

    SL meint normale Dienstreise könne so nicht beantragt werden, das müsse über Antrag des Lehrers, der die Fahrt organisiert hat geschehen.

    Die Fahrt findet allerdings nächste Woche statt und ich habe vor über einer Woche meinen Antrag gestellt und bis heute nix von meiner SL dazu gehört.

    Der Kollege hat den Antrag mit Sicherheit also schon gestellt.


    Ist es überzogen auf eine ordentliche Dienstreise zu pochen?

  • Nein, natürlich nicht! Lass dir die Dienstanweisung zur Klassenfahrt schriftlich vom SL geben und dann fülle ganz normal einen Reisekostenantrag aus.


    Um wieviele km handelt es sich denn?

  • Nein. Und ohne Genehmigung würde ich nicht fahren.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Und es kann dich niemand verpflichten, deinen PKW zu benutzen, ohne erhöhte Erstattung der Kosten ("Zwingende dienstliche Gründe") schon gleich gar nicht.

  • Welches Bundesland?


    An sich muss die SL dir nur schriftlich bestätigen, dass sie dich angewiesen hat, dorthin anzureisen.


    Ohne schriftliche Bestätigung, dass du mit dem privaten PKW anreisen sollst, würde ich der SL ankündigen, dass ich gegen die (mündlich erfolgte) Weisung remonstriere.


    edit: Da bsw. in NRW die Nutzung des privaten PKWs bei Dienstreisen begründet werden muss, sollte auch dies schriftlich vermerkt werden. Andernfalls hat man am Ende noch Diskussionen, wieso man nicht mit ÖPNV angereist ist.

  • ich soll

    Sagt wer?


    muss das also mit dem eigenem Pkw erledigen.

    Nein, musst du nicht. Es gibt keine Verpflichtung Dienstreisen mit dem eigenen PKW zu unternehmen.


    SL meint normale Dienstreise könne so nicht beantragt werden, das müsse über Antrag des Lehrers, der die Fahrt organisiert hat geschehen.

    Natürlich kannst du eine Dienstreise beantragen. Die Schulleiterin entscheidet im Rahmen ihres Ermessensspielraumes über die Genehmigung. Wenn ihr das so nicht passt, lehnt sie ab. Sinnigerweise sollte der Dienstreiseantrag zusammen mit dem Antrag der Fahrt eingereicht werden. Dein Einsatz steht dort hoffentlich in der Planung. Das ist eine Information, die die Schulleiterin braucht, um z. B. die Kosten für die Fahrt abschätzen zu können.


    Das Nachreichen eines Antrags einer Mitreisenden bei einer Klassenfahrt passt der Schulleiterin zu Recht nicht. Trotzdem muss sie über den Antrag befinden.


    Die Fahrt findet allerdings nächste Woche statt und ich habe vor über einer Woche meinen Antrag gestellt und bis heute nix von meiner SL dazu gehört.

    Der Kollege hat den Antrag mit Sicherheit also schon gestellt.

    Da fragte ich mal nach. Ohne Genehmigung kannst du nicht fahren. Sag der Schulleiterin, wieviel vorher zu Bescheid wissen musst für deine persönliche Planung. Informiere auch die Kollegin über den Stand.


    Im Zweifelsfall ziehst du deinen Antrag zurück und fährst nicht.

  • An sich muss die SL dir nur schriftlich bestätigen, dass sie dich angewiesen hat, dorthin anzureisen.

    Kam die Weisung von der Schulleitung? Im Ausgangsposting lese ich dazu nichts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Danke für die schnellen Antworten.


    Die einfache Fahrt beträgt 30 Minuten.

    Zwingende Gründe werde ich beantragen.

    Mal sehen, was der Kollege morgen sagt. Vermutlich ist er genervt und muss den Antrag nochmal schreiben.


    Sagt wer war auch interessant: Der Kollege meinte, ich solle mitfahren. Von der SL habe ich dazu nichts Direktes angewiesen bekommen. Nur indirekt, indem die meinte, dass ein gewöhnlicher Dienstreisenantrag nicht genehmigt werden könne.


    Achso, das Bundesland liegt im Osten.

  • Mal sehen, was der Kollege morgen sagt. Vermutlich ist er genervt und muss den Antrag nochmal schreiben.

    Nunja. Wenn sie die Organisation betreibt, ist sie wohl zuständig. Mir kommt das Konstrukt, da für ein Nacht hinzufahren, eh etwas abenteurlich vor. Du hast hoffentlich den Entfall deines Unterrichts für den nächsten Tag auch beantragt. Falls nachts etwas zu tun ist, möchtest du nicht am nächsten Tag mit dem Auto fahren müssen. Dann ruhst du dich erstmal aus.


    Der Kollege meinte, ich solle mitfahren.

    Und dann fährst du? Sonst habt ihr nichts abgesprochen? Les' hier mal nach, welche rechtlichen Fallstricke bei einer Klassenfahrt lauern.


    Les' die rechtlichen Grundlagen, z. B. die einschlägigen Erlasse einschließlich der Reisekostenverordnung deines Bundeslandes. In NRW hast du schon ab 12 Stunden Abwesenheit von zu Hause einen Anspruch auf die Pauschal für erweiterten Verpflegungsaufwand.

  • Nunja. Wenn sie die Organisation betreibt, ist sie wohl zuständig. Mir kommt das Konstrukt, da für ein Nacht hinzufahren, eh etwas abenteurlich vor. Du hast hoffentlich den Entfall deines Unterrichts für den nächsten Tag auch beantragt. Falls nachts etwas zu tun ist, möchtest du nicht am nächsten Tag mit dem Auto fahren müssen. Dann ruhst du dich erstmal aus.


    Und dann fährst du? Sonst habt ihr nichts abgesprochen? Les' hier mal nach, welche rechtlichen Fallstricke bei einer Klassenfahrt lauern.


    Les' die rechtlichen Grundlagen, z. B. die einschlägigen Erlasse einschließlich der Reisekostenverordnung deines Bundeslandes. In NRW hast du schon ab 12 Stunden Abwesenheit von zu Hause einen Anspruch auf die Pauschal für erweiterten Verpflegungsaufwand.

    Es ist auch etwas kurios, da vermutlich auch andere Kollegen infrage kämen.

    Große Absprachen gab es nicht, aber es ist ein generelles Problem an der Schule. Es kommen Ansagen, meist wird es umgesetzt.

  • Es ist auch etwas kurios, da vermutlich auch andere Kollegen infrage kämen.

    Große Absprachen gab es nicht, aber es ist ein generelles Problem an der Schule. Es kommen Ansagen, meist wird es umgesetzt.

    Pass einfach auf. Wenn irgendetwas schief geht, zucken alle mit den Schultern und du bist Näse. Fordere verbindliche Absprachen ein. Am besten schriftlich.


    Und. Lerne „nein“ zu sagen. Immer zu springen, wenn Hanna und Franzi mit irgendeinem Schiss um die Ecke kommen, geht nicht lange gut. Konzentriere dich auf das Wesentliche und mach deine Arbeit ordentlich, anstatt auf siebzehn Hochzeiten zu tanzen.


    Kenne die rechtlichen Grundlagen! Immer!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Die einfache Fahrt beträgt 30 Minuten

    Ich glaube die Definition von erheblicher Strecke macht jeder anders. Für mich wäre irgendwas über 2 Stunden erheblich, aber sei's drum.


    Ich schließe mich der Mehrheit an, unbedingt nur mit genehmigter Dienstreise fahren.

  • Sagt wer war auch interessant: Der Kollege meinte, ich solle mitfahren. Von der SL habe ich dazu nichts Direktes angewiesen bekommen. Nur indirekt, indem die meinte, dass ein gewöhnlicher Dienstreisenantrag nicht genehmigt werden könne.

    Es sollte zudem klar sein, dass ein Kollege keine Dienstanweisungen geben kann. Entweder die SL weist dich konkret an, diese Dienstreise zu unternehmen (mit allen Konsequenzen bzgl. Antragsgenehmigung, Fahrtkosten, Ausplanung aus sonstigen Verpflichtungen usw.) oder es erfolgt eben keine solche Dienstreise.

    SL meint normale Dienstreise könne so nicht beantragt werden, das müsse über Antrag des Lehrers, der die Fahrt organisiert hat geschehen.

    Im Übrigen ist die Aussage, ein "gewöhnlicher" Dienstreiseantrag käme nicht in Frage, nicht haltbar. Mir ist tatsächlich auch schleierhaft, was denn nun einen "gewöhnlichen" von einem "außergewöhnlichen" Dienstreiseantrag abgrenzen sollte. Zwar kann es sinnvoll sein, für Dienstreisen, die mehrere Lehrkräfte betreffen, einen gebündelten Dienstreiseantrag (lange vor der Fahrt!) zu stellen, es ist aber keineswegs erforderlich, bei so kurzfristigen Einsatzänderungen für alle einen neuen Antrag auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich reicht hier der individuelle "gewöhnliche" Antrag vollkommen aus. Dieser wird dann halt genehmigt oder nicht....alles andere ist nicht mehr dein Problem.

  • Kurzer Zwischenstand: Gibt nix Neues von der SL.

    Habe in einer Mail noch einmal explizit um Anordnung der Dienstreise in einer Form gebeten, die ich bei der Reisekostenstelle abrechnen kann.

    Das Telefonat mit der Gewerkschaft gestern ergab im Grunde eure Antworten. Reise/ Fahrt kann nur SL anordnen. Warum kein Dienstreiantrag über Intranet gehen soll, ist unverständlich.


    Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

  • Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

    Nein, mach dir keine Sorgen. Du sollst ja gerade nicht fahren, wie dir deine SL indirekt und dennoch klar mitteilt. Sonst läge längst eine Genehmigung vor. Wenn du magst, kannst (musst aber nicht) du noch einmal freundlich eine Erinnerung schreiben:


    "Liebe SL, da mir noch immer keine Genehmigung für die beantragte Dienstreise vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese nicht stattfinden soll. Andernfalls sollte diese für den notwendigen Planungsvorlauf bis spätestens Freitag, 07.06. schriftlich erfolgen."


    Das kann man natürlich auch noch netter, keinesfalls aber weniger bestimmt, formulieren.

  • Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

    Die Schulleiterin muss über deinen Antrag entscheiden. Aber wenn sie das nicht tut, kannst du wenig machen, wenn du keine Untätigkeitsklage gegen sie erheben möchtest.


    Sage, der Kollegin, dass du nicht mitfahren kannst. Ziehe den Antrag zurück. Dann ist auch für die SL klar, dass der Fall erledigt ist.

  • Nein, mach dir keine Sorgen. Du sollst ja gerade nicht fahren, wie dir deine SL indirekt und dennoch klar mitteilt. Sonst läge längst eine Genehmigung vor. Wenn du magst, kannst (musst aber nicht) du noch einmal freundlich eine Erinnerung schreiben:


    "Liebe SL, da mir noch immer keine Genehmigung für die beantragte Dienstreise vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese nicht stattfinden soll. Andernfalls sollte diese für den notwendigen Planungsvorlauf bis spätestens Freitag, 07.06. schriftlich erfolgen."


    Das kann man natürlich auch noch netter, keinesfalls aber weniger bestimmt, formulieren.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

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