Guten Morgen,
ich habe eine Frage. Und zwar gibt es ja immer wieder mal das Gerücht, dass Ausschreibungen von Beförderungsstellen ab A15 (StD') im ersten Auschreibungsverfahren nur dann 'gültig' sein, wenn es auch mindestens eine weibliche Bewerberinnen gibt. Aus eigener Erfahrung meine ich zu wissen, dass das nicht wahr ist. Dennoch hält sich dieses Gerücht. Im Runderlass Richtlinien zur Stellenausschreibung RdErl. d. Kultusministeriums 1 v. 02.07.1993 steht dazu allerdings nichts Explizites.
Hat jemand konkreteres, fundierteres Wissen? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. Lieben Dank!