Arbeitszeiterfassung Lehrer in Sachsen

  • Ja, am Ende ist für Lehrer natürlich alles irgendwie Arbeitszeit, solange Hirnströme messbar sind. Womit wieder geklärt wäre, dass Lehrer ein ganz besonderer Beruf ist, der sich mit schnöden wirtschaftlichen Maßstäben gar nicht messen lässt. Die Arbeitszeiterfassung für Lehrer MUSS scheitern!

    Naja. Die Hirnströme sollten auch was mit der Schule zu tun haben.*


    Aber - warum reitest du immer darauf rum, dass Lehrer ein ganz besonderer Beruf sei. Das schreibt hier sonst niemand. (Finde ich auch nicht.)


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    * Hm, könnte man nicht irgendwie die Hirnströme kontrollieren und wenn ein "Schulthema" erkannt wird automatisch die Zeit messen. ;)

  • fossi74

    Ich kenne mittlerweile einige Kollegen, die es für sich, also ohne eine konkrete Weisung von oben, durchführen. Und sie sind damit sehr zufrieden, dass sie es tun und sind für mich, allen Unkenrufen zum Trotz, der lebendige Beweis dass es geht.

    Und in der freien Wirtschaft gibt es durchaus Berufe, die ähnlich komplex gestrickt sind. Auch hier gibt es mit der Arbeitszeiterfassung keine Probleme. Die Einzigen, die zurecht zittern, si d die Schuldezernent. Denn wenn das rauskommt, wieviel Ressourcen die Lehrerschaft quasi ehrenamtlich zur Verfügung gestellt hat, dann stellt das die Ministerien vor ein Problem, wenn die nun nicht mehr ehrenamtlich sind. Leider habe ich in den letzten 15 Jahren nicht feststellen können, dass sich die Arbeitsbedingungen zum Positiven verändert hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Daher wurd es gerade bei uns Zeit, dass dem Arbeitgeber oder auch Dienstherrn Zahlen vor Augen geführt werden. Denn erst dann erwarte ich ernsthafte Veränderung

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • dreht es sich immer wieder um die Frage, was unter Arbeitszeit fällt.

    Ja, eben. Und wenn dann Kollegen anfangen, ihre 8 oder 10 Stunden Pendelei einfach mal als Arbeitszeit zu deklarieren (was wie schon von Seph erwähnt arbeitsrechtlich längst ausdiskutiert ist), weil man beim Fahren ja so schön über Schule nachdenken kann, dann verschieben sich hier die Maßstäbe erheblich.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Und in der freien Wirtschaft gibt es durchaus Berufe, die ähnlich komplex gestrickt sind. Auch hier gibt es mit der Arbeitszeiterfassung keine Probleme

    Wir teilen uns das gleiche Horn zum reintuten. Ich bin ein großer Freund der Arbeitszeiterfassung.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ja, eben. Und wenn dann Kollegen anfangen, ihre 8 oder 10 Stunden Pendelei einfach mal als Arbeitszeit zu deklarieren (was wie schon von Seph erwähnt arbeitsrechtlich längst ausdiskutiert ist), weil man beim Fahren ja so schön über Schule nachdenken kann, dann verschieben sich hier die Maßstäbe erheblich.

    Fünf Tests im Zug korrigieren sind für dich Arbeitszeit, oder? Warum dann nicht produktiv den Unterricht planen, indem man sich Gedanken macht? Verstehe ich nicht.


    Und in den anderen Berufen ist die Sache geklärt, weil diese zu 100% an einem Arbeitsplatz stattfinden. Ich verbringe aber nur einen Bruchteil meiner Arbeitszeit in der Schule. Wo ich meine Stunden also vorbereite, ist doch wohl meine Sache.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand eine Stunde Rad fährt und dabei konzentriert ein Elterngespräch plant, ohne einen Unfall zu bauen und sich dabei zudem alles aus diesen 60 min zu merken. Aber WENN er oder sie das kann, dann soll er oder sie sich das doch einfach aufschreiben. In Sachsen wird von 5000 Leuten aus allen Schularten die AZ gecheckt, die Wahrscheinlichkeit, dass davon ein nennenswerter Teil einen täglichen einstündigen Fahrradweg zur Arbeit hat und dabei kontinuierlich Elterngespräche plant, dürfte statistisch gesehen relativ belanglos sein.


    Ich hab jetzt irgendwie Lust bekommen, das auszuprobieren. Werde mal fürs neue SJ eine der Apps austesten...

  • Ich hab jetzt irgendwie Lust bekommen, das auszuprobieren. Werde mal fürs neue SJ eine der Apps austesten...

    Dazu kann man nur raten. Aus eigener Erfahrung: Die Arbeitszeit zu erfassen hilft enorm dabei, auch mal den Stift fallen zu lassen und angemessen zu priorisieren bzw. eine gesunde Einstellung zum Job zu finden.

  • fossi74

    Ich kenne mittlerweile einige Kollegen, die es für sich, also ohne eine konkrete Weisung von oben, durchführen. Und sie sind damit sehr zufrieden, dass sie es tun und sind für mich, allen Unkenrufen zum Trotz, der lebendige Beweis dass es geht.

    Und in der freien Wirtschaft gibt es durchaus Berufe, die ähnlich komplex gestrickt sind. Auch hier gibt es mit der Arbeitszeiterfassung keine Probleme. Die Einzigen, die zurecht zittern, si d die Schuldezernent. Denn wenn das rauskommt, wieviel Ressourcen die Lehrerschaft quasi ehrenamtlich zur Verfügung gestellt hat, dann stellt das die Ministerien vor ein Problem, wenn die nun nicht mehr ehrenamtlich sind. Leider habe ich in den letzten 15 Jahren nicht feststellen können, dass sich die Arbeitsbedingungen zum Positiven verändert hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Daher wurd es gerade bei uns Zeit, dass dem Arbeitgeber oder auch Dienstherrn Zahlen vor Augen geführt werden. Denn erst dann erwarte ich ernsthafte Veränderung

    Ich erfasse meine Arbeitszeit auch. Unterrichtsstunden und feste Termine sind einfach.

    Die Kopfarbeit fasse ich aber nach Gefühl zusammen, weil ich eben nicht immer auf die Uhr schau, wenn ich anfange, Unterrichtsentwürfe zu überlegen. Es wäre für mich eine Horrorvorstellung, immer auf das Handy zu drücken, wenn ich anfange, bewusst konstruktiv über die Schule nachzudenken.


    Und wenn diese Zeit nicht dazuzählt, habe ich vielleicht eine 30 Stunden Woche. Der Unterricht zu anderen Berufen ist eben, dass man nicht von 8 bis 16 Uhr im Büro sitzt und das dann als Arbeitszeit gilt, auch wenn man tagträumt. Arbeitszeit ist, wenn man BEWUSST arbeitet (auch im Zug oder beim Spaziergang), keine Arbeitszeit, wenn man sporadisch einen Einfall hat.


    Dass der Arbeitsweg nicht zählt ist sicher erfolgreich anfechtbar, wenn man im Zug korrigiert bzw. bei der Autofahrt Elterntelefonate durchführt.

    Und auch bei der geistigen Arbeit sehe ich gute Chancen beim Lehrerberuf, wenn das echt mal juristisch geklärt werden müsste, da diese die Hälfte der Arbeit ausmacht. Ein Kollege fährt jeden Tag mit dem Zug einfach eine Stunde, der erledigt sowohl die geistige Arbeit als auch Korrekturen im Zug und versucht, zuhause nichts mehr zu machen. der würde ja völlig aus dem Erfassungsschema fallen, obwohl er arbeitet.

  • Und wenn dann Kollegen anfangen, ihre 8 oder 10 Stunden Pendelei einfach mal als Arbeitszeit zu deklarieren

    Ach Leute, könnt ihr jetzt langsam mal aufhören, diese Sache absichtlich falsch zu verstehen? Die pauschale Erfassung des Arbeitsweges als Arbeitszeit hat niemand jemals gefordert.


    Es geht um die (etwas schwierigere) Frage, wie man die geistige Arbeit, wie z. B. das NACHdenken über etwas, sauber erfassen kann, weil es womöglich mit anderen Tätigkeiten zusammenfällt oder verbunden ist. Das wäre spannend, nicht „Ey, kuck mal, die arbeitet auf dem Rad, das geht doch gar nicht, ich habe ja gar kein Fahrrad.“

  • Die Kopfarbeit fasse ich aber nach Gefühl zusammen, weil ich eben nicht immer auf die Uhr schau, wenn ich anfange, Unterrichtsentwürfe zu überlegen. Es wäre für mich eine Horrorvorstellung, immer auf das Handy zu drücken, wenn ich anfange, bewusst konstruktiv über die Schule nachzudenken.

    Ich kann nur anraten, eine möglichst bewusste Trennung von Arbeitszeit, zu der sicher auch "Kopfarbeit" gehört und die zu großen Teilen von uns frei verteilbar ist, von Freizeit vorzunehmen.

    Dass der Arbeitsweg nicht zählt ist sicher erfolgreich anfechtbar, wenn man im Zug korrigiert bzw. bei der Autofahrt Elterntelefonate durchführt.

    Und auch bei der geistigen Arbeit sehe ich gute Chancen beim Lehrerberuf, wenn das echt mal juristisch geklärt werden müsste, da diese die Hälfte der Arbeit ausmacht. Ein Kollege fährt jeden Tag mit dem Zug einfach eine Stunde, der erledigt sowohl die geistige Arbeit als auch Korrekturen im Zug und versucht, zuhause nichts mehr zu machen. der würde ja völlig aus dem Erfassungsschema fallen, obwohl er arbeitet.

    Das ist zumindest im Arbeitsrecht längst entschieden. Grundsätzlich zählen Wegezeiten (gerade auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen) nicht als Arbeitszeit. Das gilt selbst für Fahrtzeiten bei Dienstreisen, wenn es dem AN überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. Muss der AN hingegen diese Wegezeiten zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben nutzen - dazu gehören auch Vor- und Nachbereitungen von Dienstgeschäften - so zählen diese vollumfänglich als Arbeitszeit. (vgl. u.a. BAG Az. 9 AZR 519/05)


    Wenn ich im Zug Arbeiten korrigiere oder meinen Unterricht vorbereite, dann ist das ziemlich sicher als Arbeitszeit anzuerkennen. Wenn ich selbst ein Auto oder Fahrrad im Straßenverkehr lenke und dabei nebenbei an die Arbeit denke, dann ist das schon sehr fraglich.

  • Was das Pendeln und die Arbeitszeit anbelangt. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wann Arbeitsgerichte auch hier Arbeitszeiten anerkennen. Wer tatsächlich eine längere Strecke mit dem Zug fährt und währenddessen Klausuren korrigiert, oder auch mit dem Laptop konkrete Unterrichtsvorbereitung macht, der verbringt Arbeitszeit. Arbeitsrechtliche Voraussetzung ist aber, dass die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch mobiles arbeiten zulässt. Das Nachdenken während einer aktiven Lenkzeit wurde, m.E., zu Recht arbeitsgerichtlich schon abgelehnt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Arbeitsrechtliche Voraussetzung ist aber, dass die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch mobiles arbeiten zulässt.

    Genau das ist doch ein Merkmal des Lehrerberufs, dass er ÜBERALL und mobil arbeiten darf, ohne um Erlaubnis zu fragen.


    Schon weit vor digitalen Zeiten.

  • Genau das ist doch ein Merkmal des Lehrerberufs, dass er ÜBERALL und mobil arbeiten darf, ohne um Erlaubnis zu fragen.


    Schon weit vor digitalen Zeiten.

    Das ist ja hier auch nicht das Problem, sondern wurde nur der Vollständigkeit halber mit erwähnt. Es geht vielmehr darum, wann Wegezeiten überhaupt Arbeitszeiten sein können und wann sie es nicht sind. Dazu wurde oben einiges ausgeführt.

  • German

    Und daran wird sich auch kaum was ändern. Es sei denn der Arbeitgeber stellt mir einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der vollumfänglich den Vorschriften der Arbeitsstätten-VO und sonstigen Sozialvorschriften entspricht. Angesichts der derzeitige. Raumsituation, bei der selbst die Anzahl der Lehrer WC nicht ausreichend ist habe ich da so meine berechtigten Zweifel.

    Damit bleibt ja nur noch mobiles Arbeiten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das gilt selbst für Fahrtzeiten bei Dienstreisen, wenn es dem AN überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.

    Außer die Fahrtzeit wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger, dann zählt auch die Autofahrt als Arbeitszeit. Gerade bei längeren Dienstreisen in ländliche Gebiete ist das nicht zu vernachlässigen.

  • Während die Fahrt zum ersten Arbeitsort unter Privatvergnügen fällt ist die Reiszeit beim Wechsel von der Stammschule zu einer Abordnungsschule wieder Arbeitszeit. Ein Umstand der bislang in Deputaten nicht berücksichtigt wird. Bei einer gesetzeskonformen AZ-Erfassung fliegt auch diesbezüglich dem Arbeitgeber einiges um die Ohren. Und das ist gut so.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Außer die Fahrtzeit wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger, dann zählt auch die Autofahrt als Arbeitszeit. Gerade bei längeren Dienstreisen in ländliche Gebiete ist das nicht zu vernachlässigen.

    Das ist korrekt. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Dienstherr die Verwendung des Kfz zur Erledigung der Dienstgeschäfte explizit angeordnet hat. Gleichzeitig betrifft dieser Fall wohl die wenigsten Kolleginnen und Kollegen. Da denke ich am ehesten noch an Seminarleitungen am Studienseminar, die für Unterrichtsbesuche durch die Gegend fahren müssen und ggf. an Teilabordnungen an andere Schulen oder den Einsatz an verkehrsungünstig gelegenen Außenstellen.


    Die eigentliche An- und Abreise zur Arbeitsstelle ist hingegen i.d.R. keine Arbeitszeit, insbesondere wenn man selbst aktive Lenkzeit hat.

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