A14 Bewerbung - Info SL

  • Ich hatte es so verstanden, dass Eliza100 meint, dass die Schulleitung der ausschreibenden Schule bei externen Bewerbern keine Beurteilung schreibt oder sonstwie am Verfahren beteiligt ist.

    Die Schulleitung des externen Bewerbers wäre dann für desseb dienstliche Beurteilung zuständig.

  • Und wie wird dann ausgewählt? Nach bewerbungsfoto?

    Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.

    • Offizieller Beitrag

    Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht. In meinem Bereich (Primar/Sek I) ist A14 immer mit einer Funktionstelle verbunden. Die Auswahl (inklusive Beurteilung) erfolgt ausschließlich durch die Schulbehörde.

    Für A14 im Bereich Sek I/II stimmt das nicht ganz. Die dienstliche Beurteilung schreibt die jeweilige Schulleitung. Im Anschluss geht das Ganze zur Bezirksregierung, die dann auf der Basis der Beurteilungen entscheidet.
    Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.

  • Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht.

    Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist das für die Beförderungsstellen im 1. Beförderungsamt (also auch die A14-Stellen als OStR) nicht korrekt. Und auch für A15-Stellen sind die SL der "abgebenden Schule" mit einem Beurteilungsbeitrag gefordert.


  • Für A15 kommt dann der/die DezernentIn ins Haus, mitunter auch mit dem/der KollegIn des aufnehmenden Bezirks.

    Für A14 kam letztes Jahr die Dezernentin ebenfalls ins Haus und schaute sich das komplette Programm an: 2x Unterricht, ein Beratungsgespräch mit einer Kollegin, eine Konferenz und ein schulfachliches Interview. Ging um eine stellvertretende Schulleitungsstelle an einer Oberschule.

    • Offizieller Beitrag

    Für A14 kam letztes Jahr die Dezernentin ebenfalls ins Haus und schaute sich das komplette Programm an: 2x Unterricht, ein Beratungsgespräch mit einer Kollegin, eine Konferenz und ein schulfachliches Interview. Ging um eine stellvertretende Schulleitungsstelle an einer Oberschule.

    Das ist in NRW analog - Du hast ja oben beschrieben weshalb. Da geht es nicht um die Besoldungsgruppe sondern um die Funktion. Auch bei A15ern im Gymnasialbereich, die bislang KoordinatorInnenposten innehatten und sich auf die stv. Schulleiterstelle bewerben, müssen sich in NRW dem gesamten Verfahren noch einmal stellen.

  • Ich hab die Tage von einem stv. SL gehört, der sich auf eine DL bewirbt und denn ganzen Revisionsbumms nochmal machen muss.


    Dinge gibt‘s !

    Was ist eine DL?

  • Ja, klar. Das sind ja unterschiedliche Posten. Das eine ist SL, das andere nicht

    Das ist nicht richtig.


    Der DL ist an einer Gesamtschule in NRW ist Teil der SL und Nummer 3 der Rangfolge.


    Die Revision zum stv. SL hat höhere Anforderungen als die des DL.


    Wieso man sich nochmal beweisen muss, wenn man einen Posten anstrebt der niedriger ist. ist schon sehr behördendeutsch.

  • Man muss sich auch neu beweisen, wenn man von einer Koordinatorenstelle einer Schule zur anderen wechseln will. Ein Kollege hat lange daran arbeiten müssen, ohne dieses Verfahren die Schule wechseln zu können. Wie auch immer er das am Ende geschafft hat....

    Albern! Kostet Zeit, Arbeit, Energie für jemanden, der zum Teil schon Jahre diese Stelle ausgefüllt hat.

  • Man muss sich auch neu beweisen, wenn man von einer Koordinatorenstelle einer Schule zur anderen wechseln will. Ein Kollege hat lange daran arbeiten müssen, ohne dieses Verfahren die Schule wechseln zu können. Wie auch immer er das am Ende geschafft hat....

    Albern! Kostet Zeit, Arbeit, Energie für jemanden, der zum Teil schon Jahre diese Stelle ausgefüllt hat.

    Verrückt, sowas gibt es bei uns nicht. Ist man A15, dann kann man sich lustig versetzen lassen ohne weitere Beurteilung.

  • Für A14 im Bereich Sek I/II stimmt das nicht ganz. Die dienstliche Beurteilung schreibt die jeweilige Schulleitung. Im Anschluss geht das Ganze zur Bezirksregierung, die dann auf der Basis der Beurteilungen entscheidet.

    Nicht unbedingt, Koordinationsstellen gD A13 oder Funktionsstellen (z.B. Abteilungsleiter Gesamtschule) A14 (egal ob gD oder hD) wird auch durch den Dezernenten durchgeführt.

  • Verrückt, sowas gibt es bei uns nicht. Ist man A15, dann kann man sich lustig versetzen lassen ohne weitere Beurteilung.

    Das kann man vermutlich in allen anderen Bundesländern auch, zusätzlich gibt es aber immer auch die Möglichkeit eine gleichrangige Stelle per Bewerbung anzustreben. Das kann Sinn machen, wenn man die Freigabe für eine Versetzung nicht bekommt. Außerdem bleibt einem nichts anderes Übrig, wenn man vorher nicht mitbekommen hat, dass etwas frei wird und man erst durch die Ausschreibung davon erfährt. Ist für eine Stelle erst mal ein Bewerbungsverfahren eröffnet, müssen auch alle Bewerber das Verfahren durchlaufen, dann gibt es nicht die Möglich seit, dass einfach jemand, der die Dienststufe schon hat um die Ecke kommt und sagt "prima, nehme ich".

  • Man muss sich auch neu beweisen, wenn man von einer Koordinatorenstelle einer Schule zur anderen wechseln will. Ein Kollege hat lange daran arbeiten müssen, ohne dieses Verfahren die Schule wechseln zu können. Wie auch immer er das am Ende geschafft hat....

    Albern! Kostet Zeit, Arbeit, Energie für jemanden, der zum Teil schon Jahre diese Stelle ausgefüllt hat.

    Der Witz dabei ist, dass es an der selben Schule ist.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht unbedingt, Koordinationsstellen gD A13 oder Funktionsstellen (z.B. Abteilungsleiter Gesamtschule) A14 (egal ob gD oder hD) wird auch durch den Dezernenten durchgeführt.

    Richtig. Das hatten wir oben implizit gesagt. KoordinatorInnenstellen laufen immer über das Dezernat, ganz gleich, welche Besoldungsgruppe sie haben.

Werbung