Dienstordnung Hessen für Lehrkräfte - Elternsprechtag

  • Mir stellen sich zwei Fragen:


    a) Gilt die hessische "Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" (LDO HE 2011, vgl. https://www.rv.hessenrecht.hes…ocument/hevr-LDOHE2011pG4) auch für staatlich anerkannte private Grund-, Haupt- und Realschule in freier Trägerschaft – vulgo "Privatschule"?


    b) Daran anknüpfend, in vorgenannter Privatschule (Sekundarstufe I) ist der von der Schulleitung einberufene Elternsprechtag regelmäßig so ausgestaltet, dass das Zeitfenster des Klassenlehrers zwischen 9:00 Uhr und 13:40 Uhr auf elf Termine gedeckelt ist. Bei den Fachlehrern sind es weniger Terminfenster, entsprechend früh enden die Sprechzeiten. Sobald die Links des Terminbuchungstools online sind, beginnt ein Run der Eltern auf die Termine, wobei insbesondere der Klassenlehrer früh ausgebucht ist.


    § 9 (5) LDO HE 2011 lehrt "(5) Lehrkräfte sind verpflichtet, an dem von der Schulleiterin oder dem Schulleiter einberufenen Elternsprechtag teilzunehmen. Der Elternsprechtag ist mindestens einmal im Schuljahr an einem unterrichtsfreien Samstag durchzuführen. Mit Zustimmung des Schulelternbeirats kann der Elternsprechtag auch an einem anderen Werktag nachmittags oder abends durchgeführt werden. An selbstständigen gymnasialen Oberstufen und beruflichen Schulen kann mit Zustimmung des Schulelternbeirats der Elternsprechtag entfallen."


    Ich halte diese Vorgehensweise für bedenklich und kenne Elternsprechtage als Zehn-Minuten-Reihengespräche, bei denen allen Eltern organisatorisch die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. Diametral hierzu die Meinung des Klassenlehrers im Einvernehmen der Schulleitung, dass es nicht Aufgabe eines Elternsprechtages ist, allen Eltern eine Gesprächssituation zu ermöglichen.


    Kurzum: vormittags und auf der Basis "Sorry, ausgebucht" widerspricht dem, was ich bisher kannte.

  • Ich verstehe das Problem nicht. Wer keinen Termin am Elternsprechtag erhält, vereinbart einen anderen Termin an einem anderen Tag. Elterngespräche werden auch außerhalb der Sprechtage geführt. Jedoch nicht abends 17:00, wenn der Lehrer schon 13:00 Unterrichtsschluss ist. Gewöhnlich vereinbart man dann einen Termin um 17:00 mit den Eltern, wenn man selbst bis 15:00 Unterricht hat und wartet/ arbeitet eben dann in der Schule auf die Eltern. Samstagstermine gibt es nicht extra. Außer man vereinbart es individuell während unser 2x im Jahr stattfindenden Kulturmarkt/ Tag der Offenen Tür. Da ist man ja sowieso vor Ort und kann sich mal ne halbe Stunde aus dem Programm ausklinken, um ein Elterngespräch zu führen.

  • Ich wünsche mir gar nichts, ich frage höflich: Wie lautet die Antwort auf a)?

    Soweit ich weiß gilt dies nicht für Ersatzschulen.

  • Hä? Da gebe ich einen Termin um 15:10 Uhr vor. Warum sollte ich einen um 17:00 Uhr vereinbaren?

    Du Glückseliger. Unsere Schulleitung lässt Lehrer auch um 19:00 antanzen, wenn „wichtige“ Eltern meinen, dass die Arbeit vorgeht… Da nützt es auch nichts wenn ich drauf hinweise, dass mir die Bank um 19:00 auch keinen Termin gibt. Und die Berufsgruppe der besagten Eltern auch nicht.

  • Du Glückseliger. Unsere Schulleitung lässt Lehrer auch um 19:00 antanzen, wenn „wichtige“ Eltern meinen, dass die Arbeit vorgeht… Da nützt es auch nichts wenn ich drauf hinweise, dass mir die Bank um 19:00 auch keinen Termin gibt. Und die Berufsgruppe der besagten Eltern auch nicht.

    Du Arme(r), Und was ist mit den Lehrkräften, die alleinerziehend sind und um 19 Uhr keine Betreuung mehr haben? Dürfen die das Kind dann zum SL zur Betreuung bringen?

    Die Lehrkräfte an meiner Schule geben dann auch Termine vor, die passend zu deren Stundenplan sind und sie nicht danach ewig warten müssen (es sei denn, sie möchten es). Zur Not wird das Gespräch halt telefonisch geführt.

  • Und wenn dir die Lehrkraft deines Kindes einen Termin um 12:30 Uhr vorgibt, weil sie da Unterrichtsschluss hat, du selbst aber noch in der Klasse stehst?

    Also ehrlich, ein wenig Flexibilität kann man schon verlangen. Es gibt auch noch andere Jobs, wo man nicht alle stehen und liegen lassen kann, weil ein Termin ansteht.

    Wenn ich in der Arztpraxis anrufe, dann stimmt die Praxis auch ihre freien Termine mit meinen freien Terminen ab und gibt mir nicht einfach irgendeinen Termin, so nach dem Motto: "Friss oder stirb".

    Jemanden zu einem 19 Uhr zu verpflichtetn finde ich auch schwierig. Allerdings kann ich auch SL verstehen, wenn sie zu solchen Mitteln greifen, nachdem sich manche weigern etwas mehr Flexibilität und über den Tellerrand hinaus zu schauen, an den Tag zu legen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich in der Arztpraxis anrufe, dann stimmt die Praxis auch ihre freien Termine mit meinen freien Terminen ab und gibt mir nicht einfach irgendeinen Termin, so nach dem Motto: "Friss oder stirb".

    Nein, sie macht mir aber nicht ein Angebot am Mittwoch Nachmittag, weil ich da so gut kann und sie zu haben.
    Ich finde allerdings den Vergleich insofern passend, dass sehr viele Arztpraxen "mittlerweile" auch einmal die Woche einen "Abendtermin" haben (also zum Beispiel "donnerstags bis 19uhr", die anderen Nachmittagsangebote bis 17uhr), das wird mir dann angeboten, wenn ich sage, dass ich tagsüber unflexibel bin

  • Wenn ich in der Arztpraxis anrufe, dann stimmt die Praxis auch ihre freien Termine mit meinen freien Terminen ab und gibt mir nicht einfach irgendeinen Termin, so nach dem Motto: "Friss oder stirb".

    Als Privatversicherter ist das so. Gesetzlich Versicherte nehmen, was sie kriegen können.

  • Du Glückseliger. Unsere Schulleitung lässt Lehrer auch um 19:00 antanzen, wenn „wichtige“ Eltern meinen, dass die Arbeit vorgeht… Da nützt es auch nichts wenn ich drauf hinweise, dass mir die Bank um 19:00 auch keinen Termin gibt. Und die Berufsgruppe der besagten Eltern auch nicht.

    Das wäre dann der richtige Moment, die SL auch mal an ihre Fürsorgepflichten zu erinnern, insbesondere wenn auf Präsenztermine bestanden wird. Grundsätzlich können in begründeten Ausnahmefällen natürlich Gespräche auch außerhalb der Öffnungszeiten der Schule stattfinden, dafür gibt es aber seit einigen Jahren so tolle Erfindungen wie Telefon oder sogar (Video-)Konferenz per PC....habe ich zumindest gerüchteweise mal gehört. Lehrkräfte für ein einzelnes Elterngespräch noch stundenlang in der Schule zu halten oder extra noch einmal anreisen zu lassen, ist unverhältnismäßig.

  • Als Privatversicherter ist das so. Gesetzlich Versicherte nehmen, was sie kriegen können.

    Da habe ich genug Gegenbeispiele erlebt. Sinnvoll aussuchen kann man Termine sowieso nicht, wenn sie viele Monate vorher vergeben werden. Und da hieß es definitiv auch nur: nehmen oder auf Termin verzichten. Habe ich sogar schon in einer reinen Privatpraxis erlebt. Das wird immer schlimmer und umso schlimmer, je spezieller das Fachgebiet ist.



    Es freut mich, dass es so viele Schulleiter gibt, die ein Telefonat als völlig ausreichend ansehen 👍🏻 Ich habe mal rund ein Dutzend zusätzliche Elterngespräche vor Ort führen müssen, weil die Slots am Elternsprechtag nicht ausreichten. Telefonieren wurde mir untersagt, jeder habe ein Recht drauf den Lehrer zu sprechen (wohl eher: zu treffen). Im Jahr zuvor hatte ich die sehr guten Schüler bzw deren Eltern im Vorfeld abtelefoniert , das hat wohl irgend einem Elternteil nicht zugesagt. Muss ich erwähnen dass ich nach jedem Elternsprechtag krank war?

  • wenn „wichtige“ Eltern

    Euer Chef unterscheidet zwischen wichtigen und weniger wichtigen Eltern. Na Bravo, da hätte ich gute Chancen beim Chef FdM (Feind des Monats) zu werden, da ich solchen "wichtigen" Eltern dann wahrscheinlich auch die Spzialbehandlung (Haare waschen ohne Shampoo) zukommen lassen würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Telefonieren wurde mir untersagt, jeder habe ein Recht drauf den Lehrer zu sprechen (wohl eher: zu treffen).

    Das möge die SL mal rechtlich belegen. Das NSchG normiert hierzu lediglich:


    Zitat von §55 Abs. 2 NSchG

    Die Schule führt den Dialog mit den Erziehungsberechtigten sowohl bezüglich der schulischen Entwicklung als auch des Leistungsstandes des Kindes, um entwicklungsspezifische Problemstellungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zu bewältigen.


    Die Form dieses Dialogs ist in keiner Weise festgelegt. Selbstverständlich kann dieser auch fernmündlich oder ggf. gar schriftlich erfolgen. Desweiteren gilt:

    Zitat von §55 Abs. 3 NSchG
    Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über die Bewertung von erbrachten Leistungen und andere wesentliche, deren Kinder betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu unterrichten.

    Hierfür reichen bereits einfache schriftliche Mitteilungen vollkommen aus.


    Ich vermute, dass es analoge offene Regelungen auch in den anderen Bundesländern gibt und mich würde stark wundern, wenn es irgendwo die Einschränkung auf reine Präsenzveranstaltungen für solche Austauschformen gäbe.


    PS: Da es hier um Hessen ging: dort gelten wenig verwunderlich ähnliche Bedingungen. Auch §72 Abs. 3 HSchG normiert lediglich die Informationspflicht und Beratung in "angemessenem Umfang", keineswegs aber die Form, in der dies geschehen muss.

  • Du Glückseliger. Unsere Schulleitung lässt Lehrer auch um 19:00 antanzen, wenn „wichtige“ Eltern meinen, dass die Arbeit vorgeht…

    Ich bilde mir ein, irgendwann mal eine Verwaltungsvorschrift oder ein BVerwG-Urteil oder etwas Ähnliches gesehen zu haben, in dem die Dienstzeiten von Beamten, auch Lehrkräften, grundsätzlich definiert waren.

    Ich habe es seitdem mehrfach gesucht, aber leider nie wieder gefunden. So etwas wäre ja schon interessant.

  • Aus welchem Zweck kommt man denn auf die Idee, bei 4 1/2 Stunden nur 11 Termine zu machen?

    Unsere Elternsprechtage dauern 3+2 Stunden (an 2 Tagen), da habe ich mindestens 40 Gesprächstermine.

  • 4 - 5 Gesprächstermine pro Stunde (in der Grundschule)

    Aber

    a) handelt es sich wohl nicht um eine Grundschule.

    b) sind auch 4-5 Termine pro Stunde mehr als 11 Termine.

    Wobei wir auch manchmal 30-Minuten-Termine machen. Und das ist dann auch sinnvoll. Wenn alle Termine so lange wären, käme es mit 11 Terminen in der Zeit ungefähr hin.


    Unabhängig davon: 40 Termine in 8 Stunden = 7 Termine pro Stunde... finde ich viel.

  • Als Privatversicherter ist das so. Gesetzlich Versicherte nehmen, was sie kriegen können.

    Bis vor wenigen Monaten war ich selbst gesetzlich versichert. Meine restliche Familie ist es immer noch- insofern kamn ich das ganz gut beurteilen. Wenn man bereits Patient*in in einer Praxis ist, hat man sehr wohl die Möglichkeit mitzureden. Ja, man bekommt keinen Termin am nächsten Tag, aber man kann durchaus mitreden und bekommt nicht einen einzigen Termin in 5 Monaten.

    Zumindest hatte ich den Fall nur ein einziges Mal in meinem nicht allzu kurzen Leben. Das war ein Spezialist und hat eigentlich keine neuen (gesetzlich versicherten?) Patienten genommen. Der hat mir nur einen einzigen Termin angeboten, weil da jemand abgesprungen war.


    In dieser Position istj man als Lehrkraft allerdings nicht. Ich finde schon, dass man mit Eltern durchaus in den Dialog gehen kann und sollte, bezüglich einer Teeminabsprache. Dass sich manche zu wichtig nehmen und Eltern als Bittsteller betrachten finde ich nicht in Ordnung.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Unabhängig davon: 40 Termine in 8 Stunden = 7 Termine pro Stunde... finde ich viel.

    Bei uns sind es nur 5 Minuten pro Termin, zwei Termine sind netterweise als Pause geblockt. 40-50 Termine an einem Nachmittag… und davon gab es zwei. Ansage ist: für alles was länger dauert, mache man in diesen 5 Minuten bitte einen zusätzlichen Termin mit den Eltern aus. Probleme gibt das ganze aber nur bei der Kombi Vollzeit, 2 Hauptfächer und Klassenleitung… also bei einer Hand voll Personen. Also ist es kein Problem. Meine Anmerkung, dass 5 Minuten für ein sinnvolles Gespräch sowieso nicht reichen, beantworte eine Person mit einer recht hohen Zahl hinter dem A mit: mehr als 3 Minuten bräuchte er nicht um die Noten vorzulesen. Thema erledigt.

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