Termine in Freistunden

  • "Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."

    „So, Sie haben im letzten Monat acht Unterrichtseinheiten zusätzlich unterrichtet, Sie müssen daher in den Herbstferien an einem Tag nicht korrigieren.“ Oder wie?

  • Wahrscheinlich? So wie ich den Passus lese, bitte korrigiert mich: Frau Hase hat 10 UE zu unterrichten, das sind 16 Arbeitsstunden. Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., die die 16 Zeitstunden definitiv sprengen, steht mir Freizeitausgleich zu, den ich aber nicht nehmen kann, weil ich in den Ferien vorbereite, o.g. Aufgaben übernehme usw.


    Oder lese ich das völlig falsch?

  • Ich würde es so verstehen, dass wenn Frau Hase für ein Schuljahr mehr Deputatsstunden unterrichten muss, sie dafür im nächsten Schuljahr entsprechend weniger unterrichten wird. Ist bei Angestellten so eine Sache, denn wer garantiert, dass Frau Hase nächstes Schuljahr überhaupt noch an der Schule tätig sein wird.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., die die 16 Zeitstunden definitiv sprengen, steht mir Freizeitausgleich zu, den ich aber nicht nehmen kann, weil ich in den Ferien vorbereite, o.g. Aufgaben übernehme usw.

    Der erste und auch notwendige Schritt wäre in einem solchen Fall erst einmal die (möglichst dokumentierte) Meldung an den Vorgesetzten, dass die übertragenen Aufgaben nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu erledigen sind und die Bitte um Rücksprache, an welchen Stellen gekürzt werden soll. Auch kann der AN nicht einfach ohne Rücksprache mit dem AG Überstunden leisten und diese später ausgezahlt bekommen möchten.


    Im Übrigen möchte ich mit Blick auf diese Formulierung - sollte diese wirklich so pauschal gefasst sein - noch auf eines hinweisen:

    "Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."

    Klauseln, die keine Höchstzahl der zu leistenden Überstunden und Mehrarbeit vorsehen, sind nicht selten unwirksam. Ohne wirksame arbeitsvertragliche Vereinbarung zu Überstunden und Mehrarbeit hingegen, hat der AG es äußerst schwer, eine solche außerhalb von Notlagen auch wirklich anzuweisen. Bei Notlagen reden wir von Katastrophen u.ä., nicht jedoch von absehbaren Ereignissen und Arbeitskräftemangel.

  • zu 1.: tatsächlich habe ich das schon schriftlich gemacht. Sehr detailliert aufgelistet (danke für den Tipp hier aus dem Forum)


    zu 2: Es ist die exakte Formulierung.

    Eine Freundin meinte gestern Abend, dass die Arbeitszeit so formuliert ist: Du arbeitest 16 h, musst 10 UE unterrichten, ist das erledigt, ist deine Aufgabe erfüllt. Stundenlange Konferenzen? Zusätzliche Projekte? Vertretungen? Sekretariat. Völlig egal für Dich. 16 h ist das Limit.

    Du schaffst die ganzen Kontrollen nicht? Lass sie liegen, wenn die Zeit abgelaufen ist. Konferenz länger als deine Zeit? Geh!


    Ich muss dazu sagen, dass meine Freundin in der Wirtschaft arbeitete und die Realität in der Lehre nur kopfschüttelnd aus Erzählungen kennt.

  • "Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."

    Wenn 10 UE 16 h entsprechen, müsstest du pro 1 UE 1,6h bezahlt kriegen. Wenn du mehr unterrichten sollst, zum Beispiel 5 UE pro Woche, dann müsstest du 5x1,6= 8 Stunden bezahlt bekommen, oder? 25 UE sind dann 40 h, wobei Ferien noch nicht verrechnet wären. Musst du Urlaub nehmen und wie werden Ferien vergütet? Hast du Anwesenheitspflicht? Wenn der zusätzliche Unterricht als Freizeitausgleich abgegolten werden soll, müsstest du rumrechnen, wie viel Urlaub du innerhalb der Schulferien nehmen kannst.

    ...Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., ...

    Was zusätzliche Aufgaben sind, müsstet ihr m.E. irgendwo festhalten. Konferenzen sind im Normalfall Teil dessen, was du machen musst im Rahmen deiner Bezahlung. Möbel schleppen nicht, das dürfen wir aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen auch nicht. Allerdings: du arbeitest an einer freien Schule, die können in ihre Verträge schreiben, was immer sie wollen, dafür gibt es kein allgemeines Schulgesetz, wie von dir gesucht, fürchte ich.


    Ich würde künftig Abstand nehmen von freien Schulen. Wenn das nicht gerade ein persönliches Herzensprojekt ist, sind die Bedingungen immer 100x schlechter als beim Staat, weil diese Schulen unter chronischem Geldmangel leiden.

  • Zitat von Ich würde künftig Abstand nehmen von freien Schulen. Wenn das nicht gerade ein persönliches Herzensprojekt ist, sind die Bedingungen immer 100x schlechter als beim Staat, weil diese Schulen unter chronischem Geldmangel leiden.

    Das ist nicht zwingend so. Ich bin seit 34 Jahren glücklich bei dem gleichen privaten Schulträger beschäftigt und habe exakt zu den gleichen Bedingungen gearbeitet wie an einer staatlichen Schule. Ich habe eine Planstelle und werde nach A13 bezahlt. Außerdem bekomme ich Beihilfe von der Bezirksregierung.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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