Termine in Freistunden

  • Das ist komplette Gleitzeit. Nicht komplette Gleitzeit würde bedeuten, dass man bspw. zwischen 7 und 9 anfangen kann zu arbeiten und dann entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr aufhört. In vielen Betrieben ist es explizit unerwünscht am Abend /Wochenende zu arbeiten, weil im Zweifelsfall dann Zuschläge zu zahlen wären.

    Korrekt. Stunden außerhalb der regulären Arbeitszeit sind bei tariflich geregelten Bürojobs Überstunden, die mit gehaltlichen Zuschlägen verbunden und genehmigungspflichtig sind, und entsprechend mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgestimmt werden müssen.


    Gleitzeit erlaubt das "Gleiten" also nicht in völliger Freiheit, sondern nur innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens, üblicherweise Mo.-Fr. von 07:00-18:00 Uhr. Weiterhin sind verbindliche Termine wie Meetings einzuhalten. Was schlußendlich dann bei einer Vollzeittägkeit als noch Spielraum übrig bleibt, ist faktisch häufig auf die Entscheidung begrenzt, 30-60 Minuten früher oder später anzufangen und aufzuhören.


    Last but not Least: Normale Büroangestellte haben meist 30 Tage Urlaub im Jahr Es gibt keine bedeutungsgleiche Entsprechung zu den Schulferien und unterichtsfreien Stunden für Lehrer.

    • Offizieller Beitrag

    Gleitzeit erlaubt das "Gleiten" also nicht in völliger Freiheit, sondern nur innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens, üblicherweise Mo.-Fr. von 07:00-18:00 Uhr. Weiterhin sind verbindliche Termine wie Meetings einzuhalten. Was schlußendlich dann bei einer Vollzeittägkeit als noch Spielraum übrig bleibt, ist faktisch häufig auf die Entscheidung begrenzt, 30-60 Minuten früher oder später anzufangen und aufzuhören.

    Ich habe nur anekdotische Evidenzen, aber doch ein paar Einblicke in Großbetriebe und Großbehörden und auch wenn es nicht alle erfasst, dann sind es trotzdem große Arbeitgeber*innen.
    Ich darf arbeiten zwischen 6.30 und 20.00 (na gut, ICH kann arbeiten, wann ich will, weil nicht erfasst, aber es sind die Rahmenbedingungen), mein Mann (Privatwirtschaft) zwischen 6 und 21 Uhr.

    Bekannte in einem Ministerium (nicht NRW) haben ebenfalls 6-21 Uhr und 50% Home Office mit größtenteils freier Einteilung.
    Klar, der Busfahrer kann nicht einfach so eine Linie auslassen.
    Aber einige befreundete Sozialarbeiter*innen können auch einen Teil ihrer Termine frei legen und lassen mal eine große Lücke dazwischen für Privattermine. Viele haben eh nur bewusst eine Teilzeitstelle, um daneben Freizeit und/oder Selbstständigkeit zu haben.
    Meine Zahnarztpraxis hat vor Kurzem zwei Zahnärzte mit der Ausschreibung eingesetzt, dass sie nur 2 Tage die Woche arbeiten müssen und sonst Vertretungen in den Schulferien machen, bei meinem Hausarzt arbeitet ein Arzt nur vormittags, im medizinischen Zentrum im Dorf daneben arbeiten die meisten Beteiligten nur 3-4 Tage die Woche (und keine Ahnung, was sie sonst machen)

    Sooooo viele ständige Termine hat man ja nunmal nicht, irgendwann dazwischen muss man arbeiten. Ich lege meine (beweglichen) Sprechstunden auch gerne um 8 Uhr, um 16 oder 17 Uhr, bei Home Office-Tagen habe ich nicht selten eine 2-stündige Mittagspause. um 11, 12 oder um 14 Uhr.. Bei meinem Mann genauso.

    Aus meiner anekdotischen Beobachtung, dass die Fahrendenmenge im 6 Uhr-Zug sich seit Februar gefühlt verdoppelt hat, entnehme ich, dass viele Menschen die hellen Tage zum frühen Anfangen nutzen (und bei der Arbeit selbst merke ich es eindeutig: wo ich bisher bis 9uhr zwei Stunden fast ganz alleine war (mindestens bis 8uhr/8uhr30 ganze Ruhe), sind seit 2-3 Wochen spätestens um 8 die Hälfte der Präsenzleute da.


    Die Arbeitswelt wandelt sich und muss sich anpassen. Und da wo die Produktion sich eben NICHT anpassen kann (will?), weil Schichtsystem, einige Berufe wie meinetwegen Polizei und Schule auch unflexibel sind, wird es doch irgendwann Veränderungen geben müssen.

    Aber: dann müssen "wir" akzeptieren, dass wir keine Beamten mehr sind (ich nehme den Deal SOFORT, Andere schlucken dann die Unflexibilität, um Beamten zu sein ;)

  • Arbeitszeitrahmen von 6-21 Uhr sind ganz sicher nicht typisch, würden sie doch im Gegenzug auch implizieren, dass der Arbeitgeber bei betrieblicher Notwendigkeit innerhalb dieses Rahmens Arbeit ohne Abstimmung mit dem Betriebrat einseitig anordnen kann und keine Zuschläge zahlen muss. Der Zeitrahmen ist nicht nur eine unliebsame Einschränkung, sondern auch ein relevanter Schutzfaktor.


    Für Betriebe unter dem Manteltarifvertrag der HBV, unter dem die Mehrzahl der Bürojobs in Deutschland fallen dürfte, sind es in der Regel und aus gutem Grund die genannten Mo-Fr 07:00-18:00, auch wenn der Manteltarif die genaue Ausgestaltung den Betrieben überlässt.

  • Mit dem Frauenförderplan usw. wurden hier schon relativ viele substanzlose Behauptungen aufgestellt, die sich dort aber nicht wiederfinden.

    Auch wenn ich beim letzten Mal die von den Susannea aufgestellten Behauptungen nicht replizieren konnte, kann ich diesmal auf die folgende Quelle verweisen:

    "Dienstbeginn und Dienstende werden in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen/Öffnungszeiten von Schulen und Pflegeeinrichtungen abgestimmt"

    S. 51, Frauenförderplan der Berliner Schulen 2023 - 2029 https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/frauenfoerderung/


    Ich möchte aber sagen, Susannea, dass ich es merkwürdig finde, warum du nicht einfach denselben Link reinsetzt wie ich. Hat mich gerade 2 Minuten gekostet, die PDF zu finden und die richtige Seite zu suchen.

  • ch möchte aber sagen, Susannea, dass ich es merkwürdig finde, warum du nicht einfach denselben Link reinsetzt wie ich. Hat mich gerade 2 Minuten gekostet, die PDF zu finden und die richtige Seite zu suchen.

    Weil das gar nicht der für uns gültige Frauenförderplan ist, weil jeder Bezirk einen eigenen hat und ich hatte den verlinkt von unserem Bezirk (der noch etwas verfeinert ist und mehr enthält, dieser enthält aber die Punkte mit dem Ausgleich auch schon );)
    Also hast du die richtige Seite eben genau in der Zeit nicht gefunden. Und was du gefunden hast, ist auch erst ca. 2,5 Monate alt, war also evtl. noch gar nicht veröffentlicht?!?

    Aber warum müsste ich dies noch einmal tun?!?
    Es ging ja damals auch gar nicht um eine Sache aus dem Frauenförderplan, sondern aus einem Schreiben der Frauenvertretung an die Schulleitung, wo sie angewiesen waren, die Tage anderweitig zu geben und das gibt es eben online nicht. Steht aber jetzt auch in dem von dir verlinkten Frauenförderplan mit dem Ausgleich.

    Also konnte ich auch keinen Link einsetzen!


    Über Abschnitte aus dem Frauenförderplan haben wir sogar mit Bildern hier diskutiert.

    Übrigens fängt es ja schon damit an, dass dein Link nicht funktioniert, nur mal als Hinweis. Das dann zu hat mich nur mal x Minuten gekostet.

  • Übrigens fängt es ja schon damit an, dass dein Link nicht funktioniert, nur mal als Hinweis. Das dann zu hat mich nur mal x Minuten gekostet.

    Was nicht an der 2-Minuten-Suche lag, sondern daran, dass beim Schreiben zwischen 2029 und dem Link kein Leerzeichen geschrieben wurde.

    Dein Spott ist da also ... unangemessen. Sorry.

    • Offizieller Beitrag

    *seufz* Nein, der Spott über den nicht funktionierenden Link ist nicht angemessen. Der funktioniert nämlich. (Und auch mit dem fehlenden Leerzeichen hätte er mit ein wenig IT-Denken funktioniert.)


    Also: hör mit unnötigen Angriffen aus und diskutier einfach auf der Sachebene. Das sollte reichen.

  • Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?

    Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste

    mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?

    Es ist nicht deine Freizeit. Nur weil Du kein Unterricht hast, ist es nicht gleich Freizeit. Wenn Du 24 h unterrichtest und dann noch 10 h in der Schule verbringen sollst, ist das sicherlich problematisch, denn da wäre deiner wöchentliche Arbeitszeit überschritten. Wenn Du dich aber nur 2-3 h für Vertretung bereithalten sollst, ist das sicherlich ok. Die Frage ist am Ende, ob dadurch deine wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Man muss aber auch bedenken, dass auch durchaus in der Schule Teile deiner häuslichen Vor- und Nachbereitung erledigen kannst.

  • Also: hör mit unnötigen Angriffen aus und diskutier einfach auf der Sachebene. Das sollte reichen

    Ach, der Angriff, weil ich den Link das letzte Mal nicht mehrmals eingestellt habe, der ist aber okay, Tolle Sachebene


    Denn hier war ja gar kein Link gefragt, notwendig oder was auch immer. Da wollten ja nur wieder Leute sticheln, was ja scheinbar dann auch die Sachebene ist.

  • Susannea: Was findest Du denn an meinem Beitrag witzig? Es ist doch die aktuelle Rechtslage in den meisten BL.

    Ja, auch Bereitschaftsstunden zählen zur Arbeitszeit und Nein, die Arbeitszeit ist nicht nur die Unterrichtszeit. Ergo kann ich in einem angemessen Rahmen dazu angehalten werden mich z.B. während Springstunden für Vertretungen bereitzuhalten.

  • Susannea: Was findest Du denn an meinem Beitrag witzig?

    Die Aussage, man kann in der Schule einen Teil der häuslichen Vor-/Nachbereitung erledigen. Die ist zum Todlachen.
    Wo denn, auf dem Schulhof, oder auf dem Flur und mit welchem Material, dem was im Schrank stehen sollte, aber Kollege xy es besser bei sich im Klassenraum fand, es nur niemandem gesagt hat usw.

  • Man muss aber auch bedenken, dass auch durchaus in der Schule Teile deiner häuslichen Vor- und Nachbereitung erledigen kannst.

    Wenn das bei euch tatsächlich geht freut mich das. Nachdem das aber nicht repräsentativ ist, ist deine These zumindest diskutabel. Ich teile mir an meiner Schule infolge akuten Platzmangels im Lehrerzimmer einen Vierertisch mit sieben KuK. An Vor- und Nachbereitung in der Schule ist unter derartigen Bedingungen nicht zu denken.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Versehentlich gestern einen Teil wieder gelöscht.

  • Wenn das bei euch tatsächlich geht freut mich das. Nachdem das aber nicht repräsentativ ist, ist deine These zumindest diskutabel. Ich teile mir an meiner Schule infolge akuten Platzmangels im Lehrerzimmer (sic!) KuK. An Vor- und Nachbereitung in der Schule ist unter derartigen Bedingungen nicht zu denken.

    Es geht auch gar nicht darum, dass alle Lehrkräfte gleichzeitig und in vollem zeitlichen Umfang ihre Vor- und Nachbereitung in der Schule durchführen. Dafür wäre freilich an den meisten Schulen kein Platz. Andersherum dürfte die Aussage, es sei in Präsenzstunden keinerlei außerunterrichtliche Arbeitstätigkeit möglich, schlicht nicht zu halten sein. Auch darauf zielte das von mir weiter vorne zitierte OVG-Urteil zur Nichtanrechenbarkeit von (wenigen) Präsenzstunden als Mehrarbeit explizit in der Urteilsbegründung ab.

  • Die Aussage, man kann in der Schule einen Teil der häuslichen Vor-/Nachbereitung erledigen. Die ist zum Todlachen.
    Wo denn, auf dem Schulhof, oder auf dem Flur und mit welchem Material, dem was im Schrank stehen sollte, aber Kollege xy es besser bei sich im Klassenraum fand, es nur niemandem gesagt hat usw.

    Ich halte nur mal einen Teil der Urteilsbegründung entgegen, auch wenn ich damit vermutlich gleich wieder einen "Verwirrt"-Smiley ernte:

    Zitat von OVG NRW Az. 6 A 2650/03
    Wenn im Schulgebäude "die erforderlichen Unterlagen und Materialien für eine angemessene Unterrichtsvorbereitung" von der Schule nicht zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich daraus ebenfalls nicht notwendig ein ernstliches Hindernis für die Erledigung entsprechender dienstlicher Aufgaben. Aus diesem pauschalen Vorbringen der Klägerin geht nicht hervor, dass sie nicht in zumutbarer Eigeninitiative die nötigen Arbeitsmittel - abgestimmt auf ihren Bedarf im Einzelfall - mitbringen konnte. Dass ihr eine Unterrichtsvorbereitung nur zu Hause möglich und zuzumuten war und sie die Bereitschaftsdienstzeiten in der Schule nicht sinnvoll ausfüllen konnte, ist hiernach nicht ersichtlich.
  • Ändert nichts daran, dass es gar keinen Arbeitsplatz gibt und das sehen ja selbst die meisten Gerichte ein und genau das ist der Punkt, der eben zum Todlachen ist.

    Und vor allem, die Ruhe, bei uns ist der Teamraum (der ca. 12 Plätze hat, aber für 90 Personen gedacht ist, denn für sämtliches Personal) noch dazu ein Durchgangsraum und dort finden Elterngespräche und Sitzungen hinter einer stellbaren Wand statt, wie man da vernünftig vor- oder nachbereiten soll, mir ein Rätsel. Die Neuen versuchen es immer wieder, man hört ständig ein "könnt ihr mal leise sein, ich muss mich konzentrieren", aber mehr als 2-3 Mal hat es glaube ich niemand versucht, weil es einfach hoffnungslos ist.

  • Das OVG ist der Meinung, dass es für uns zumutbar ist, „die nötigen Arbeitsmittel“ zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung mitzubringen? Also im Extremfall Tisch, Stuhl, PC und Drucker? Wäre es auch in Ordnung, wenn wir einen Raum an- oder umbauen, um einen Arbeitsplatz zu haben?

    Oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Das OVG ist der Meinung, dass es für uns zumutbar ist, „die nötigen Arbeitsmittel“ zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung mitzubringen? Also im Extremfall Tisch, Stuhl, PC und Drucker? Wäre es auch in Ordnung, wenn wir einen Raum an- oder umbauen, um einen Arbeitsplatz zu haben?

    Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Einfach mal machen und schauen wie Personen (Schulleitung, Hausmeister, etc.) reagieren.

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