Termine in Freistunden

  • Nein, sind sie grundsätzlich erst einmal nicht (siehe hierzu meinen Beitrag #76). Das mag anders aussehen, wenn auf einmal erhebliche Anteile der ungebundenen Arbeitszeit als Präsenzzeiten deklariert würden.

    Noch mal: ich schreibe nicht meine persönliche Meinung, sondern gebe nur eine Rechtsauskunft der Landesschulbehörde wieder.

  • Noch mal: ich schreibe nicht meine persönliche Meinung, sondern gebe nur eine Rechtsauskunft der Landesschulbehörde wieder.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass ein Mitarbeiter des Regionalen Landesamtes zur korrekten Einschätzung kam, dass Bereitschaftszeiten im Einklang mit geltendem europäischem Recht als Arbeitszeit anzuerkennen sind. Die Schlussfolgerung, diese sei dann aber auch als gehaltene Unterrichtsstunde anzurechnen und löse angeordnete Mehrarbeit aus, halte ich insbesondere mit Blick auf das zitierte Urteil, welches zwar aus NRW stammt, sich aber letztlich auf eine vergleichbare Rechtslage wie bei uns in NDS stützt, für gewagt. Im Zweifelsfall ist ein Urteil eines OVG da vermutlich verlässlicher.


    PS: Daran ändert sich mit hoher Sicherheit auch nichts dadurch, dass der EuGH 2021 noch einmal deutlicher als bereits 2003 klargestellt hatte, wann genau Bereitschaftszeiten Arbeitszeiten sind. Denn auch das OVG hatte diese Zeiten bereits vollumfänglich als Arbeitszeiten anerkannt...nur eben auch klargestellt, dass diese keineswegs automatisch auch Mehrarbeit bedeuten.

  • Da möchte ich gerne das Urteil sehen.

    Wir haben eben keine *erhebliche Beeinträchtigung*, wenn wir ab und zu eine Stunde früher anreisen oder ein paar Stunden in der Woche frei von Terminen frei halten müssen, die wir eh am Schulort verbringen würden (abgesehen von einem Spaziergang an der frischen Luft).
    Ich kann ja nicht behaupten, dass ich meine komplette Arbeitszeit außerhalb der Frei- und Randstunden gelegt hätte.

    Ich sehe es so wie chilipaprika. Zwei oder drei Bereitschaftsstunden in meinem Stundenplan beeinträchtigen meine Arbeitszeitgestaltung wesentlich weniger als jeden Tag von 8-16.30 Uhr für Vertretungen zur Verfügung stehen zu müssen.


    Man kann gegen diese Bereitschaften im Stundenplan vorgehen. Oder man organisiert seine Vorbereitungs-/Korrekturzeiten entsprechend so, dass in diesen Arbeitsstunden (vgl. Landesschulbehoerde von Moebius) auch vor Ort effektive Arbeit möglich ist, und ist zufrieden, wenn diese Präsenzstunden bei tatsächlich geleisteter Vertretung als Mehrarbeit zählen, (die dann leider erst ab der vierten Vertretungsstunde im Monat zusätzlich vergütet werden,) und freut sich ansonsten, dass man dafür in den übrigen 41 h - (25+3)*0,75 h = 20 h unterrichtsfreien Arbeitsstunden keine Bereitschaft hat und flexibel auch private Termine wahrnehmen und die Zeit nach- oder vorarbeiten darf.


    Wenn ich Schulleiter wäre und ein Teil des Kollegiums solche Bereitschaftstunden bezahlt haben wollte, würde ich diese Stunden aus den Stundenplänen nehmen und Vertretungen wieder planen ohne auf die Bereitschaftstunden Rücksicht nehmen zu müssen. Dann schreien aber wieder andere, weil sie immer und jederzeit kurzfristig für Vertretungen herangezogen werden können und private Termine absagen müssen.


    Meiner Meinung nach ist das subjektiv, was besser ist.

  • Ansonsten weiß ich nicht, ob das Freizeit im eigentlichen Sinne ist, ich wäre nicht auf die Idee gekommen, in eine Hohlstunde 9.45h einen Termin zu legen, allenfalls ein Elterngespräch. Unsere Kernzeit für Unterricht ist allerdings auch Recht kurz, an berufsbildenden Schulen ist die ja mitunter den ganzen Tag plus Samstag und da muss dann halt eine Regelung her, man kann ja nicht 24/7 Rufbereitschaft haben.

    Das wollte ich gerade schreiben. Also wenn mir ein Schulleiter sagen würde, daß ich Mo-Fr. von 7.30 - 21.00 Uhr und samstags von 7.30 - 16.00 Uhr durchgehend zur Verfügung zu stehen habe, würde ich ihn daran erinnern, daß ich als Beamter zur Gesunderhaltung verpflichtet bin. Außerdem liegen bei so ausgedehnten Dienstplänen ja praktisch sämtliche privaten Termine in der Dienstzeit.

  • Bei uns gab es anfangs heftige Diskussionen und es wurde nur vorläufig für ein Jahr beschlossen. Nach dem Jahr mit 1 - 3 Bereitschaftstunden je nach Deputat waren alle dafür. Vor kurzem kam wieder einmal das Gespräch darauf und alle Anwesenden waren der Meinung, dass dies eine der besten Entscheidungen war.


    Ich weiß vorher, welche meiner Hohlstunden evtl. für Vertretung heran gezogen werden. Alle anderen Stunden kann ich langfristig verplanen (z. B. in Ruhe einen Chemieversuch aufbauen statt wie früher am Vortag, weil man nicht wusste, ob evtl. Vertretung eingetragen wird). Nur einmal in jetzt über 5 Jahren wurde ich gefragt, ob ich in einer weiteren Stunde bereit wäre, weil Not am Mann war. Ich hätte ablehnen können, dann wäre jemand anders gefragt worden (das kommt alle Jubeljahr mal vor, dann wird im Lehrerchat gefragt und bisher wurde immer jemand gefunden).


    Bei uns steht es normalerweise um 10 Uhr spätestens fest, ob wirklich aus Bereitschaft Vertretung wird. Falls doch noch später jemand ausfällt, wird wieder über unseren Lehrerchat gefragt, wer bereit ist. Ich muss also nicht die ganze Stunde herumsitzen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dennoch müssen sie regelmäßig (was das ist, sollte eine Dienstvereinbarung regeln) auf den Vertretungsplan nachsehen, ob sie irgendwo vertreten müssen (oder man wird kurzfristig angerufen). Und dann ist eben die Vertretungsstunde wichtiger als der Frisörtermin (wenn man nicht bereits mit Lockenwicklern auf dem Stuhl sitzt).

    Daraus ergibt sich für mich die Frage: Was ist, wenn der Friseur, der Arzt, ... ein Ausfallhonorar haben will, weil ich den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen habe. Kann ich diese Schadenersatzforderung dann an die Schulleitung weiterreichen?

  • Daraus ergibt sich für mich die Frage: Was ist, wenn der Friseur, der Arzt, ... ein Ausfallhonorar haben will, weil ich den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen habe. Kann ich diese Schadenersatzforderung dann an die Schulleitung weiterreichen?

    De facto nein weil es deine Arbeitszeit ist in der du einen Termin privat gelegt hast.



    An meiner Schule gibt es VR Stunden (vertretungsreserve) wo man definitiv anwesend sein muss.

    Ansonsten gilt: bis 14.30 (letzte Stunde) sollen, wenn möglich, keine privaten Termine in der Prüfungszeugnisse gelegt werden. Einige KuK nutzen das gnadenlose aus und meinen wenn sie nur einen Blick haben, müssen sie auf Konferenzen am Nachmittag etc. nicht anwesend sein.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ansonsten gilt: bis 14.30 (letzte Stunde) sollen, wenn möglich, keine privaten Termine in der Prüfungszeugnisse gelegt werden.

    Ich lege sogar den Sportverein (Trainingstermin) in die Zeit des Dienstplans, weil es einfach gar nicht anders geht.


    Die letzte Stunde endet bei uns Mo-Fr um 21.00 Uhr und samstags um 16.00 Uhr.

  • Ich sehe es so wie chilipaprika. Zwei oder drei Bereitschaftsstunden in meinem Stundenplan beeinträchtigen meine Arbeitszeitgestaltung wesentlich weniger als jeden Tag von 8-16.30 Uhr für Vertretungen zur Verfügung stehen zu müssen.




    Meiner Meinung nach ist das subjektiv, was besser ist.

    Für mich ist eindeutig die feste Bereitschaftsstunde besser.


    Ich habe als Teilzeitkraft eine einzige Bereitschaftsstunde, die in einer Hohlstunde liegt. Da würde ich sowieso in der Schule rumhängen. Darüber hinaus werde ich NIE zur Vertretung herangezogen. Das ist echt Gold wert! Ansonsten würde ich die Krise kriegen.


    Wie wäre das eigentlich bei Teilzeitkräften geregelt? Wenn die z.B. um 10 Uhr mit Unterricht anfangen und dann bis 17 Uhr in Konferenzen sitzen, haben sie ja an dem Tag schon Überstunden gemacht, dafür müssten sie ja an einem anderen Tag weniger in der Schule verbringen müssen.

  • Wie wäre das eigentlich bei Teilzeitkräften geregelt? Wenn die z.B. um 10 Uhr mit Unterricht anfangen und dann bis 17 Uhr in Konferenzen sitzen, haben sie ja an dem Tag schon Überstunden gemacht, dafür müssten sie ja an einem anderen Tag weniger in der Schule verbringen müssen.

    Sehe ich auch so. Ich weiß aber, dass bei uns auch eine Schule das so geregelt hatte, dass sie der Meinung war, die "normale" Schulzeit müsste man immer zur Verfügung stehen (was ja gerade bei Teilzeit absurd ist) die haben tierisch was auf den Deckel bekommen und als es da gerade knallte gabs gleich das nächste oben drauf, sie mussten der Kollegin dann auch noch einen Babysitter für morgens zahlen, wenn sie nicht bereit waren sie erst nach Kitabeginn einzuteilen.
    Haben Personalrat und Frauenvertretung beides durchgesetzt und festgestellt, dass sowas einfach nicht geht.

  • Krass. Das mit dem Kitabeginn interessiert hier keinen. Ihr scheint eine viel mächtigere Frauenvertretung zu haben.


    Bei uns heißt es ja auch Gleichstellungsbeauftragte.

  • Bitte keine Klischees zementieren, nicht nur Frauen bringen Kinder in kitas.

    Ändert nichts daran, dass es in Berlin Frauenvertretung und Frauenförderplan heißt und ja, die haben einiges zu sagen, das ist ein mächtiges Instrument (und wird trotzdem auch auf Männer in Teilzeit und gerade auch Väter angewandt)

  • Also wenn mir ein Schulleiter sagen würde, daß ich Mo-Fr. von 7.30 - 21.00 Uhr und samstags von 7.30 - 16.00 Uhr durchgehend zur Verfügung zu stehen habe, würde ich ihn daran erinnern, daß ich als Beamter zur Gesunderhaltung verpflichtet bin. Außerdem liegen bei so ausgedehnten Dienstplänen ja praktisch sämtliche privaten Termine in der Dienstzeit.

    Die Lehrerkonferenz entscheidet laut § 68 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW über die Grundsätze für die Aufstellung von Vertretungsplänen. Die Schule entwickelt vor diesem Hintergrund ein Vertretungskonzept.

  • Bitte keine Klischees zementieren, nicht nur Frauen bringen Kinder in kitas.

    Susannea hat geschrieben, dass das die Frauenvertretung durchgesetzt hat, das habe ich nur kommentiert. Wir haben so etwas gar nicht.

  • Die Lehrerkonferenz entscheidet laut § 68 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW über die Grundsätze für die Aufstellung von Vertretungsplänen. Die Schule entwickelt vor diesem Hintergrund ein Vertretungskonzept.

    Das ist ja schön und gut, aber auch die Lehrerkonferenz kann nicht durch Mehrheitsbeschluss alle Kolleginnen und Kollegen zur dauerhaften Präsenz in der Schule verdonnern. Wenn du damit aber darauf hinweisen möchtest, dass man als Kollegium selbst die "Regeln" mitgestalten kann, dann bin ich da voll bei dir.

  • Wenn du damit aber darauf hinweisen möchtest, dass man als Kollegium selbst die "Regeln" mitgestalten kann, dann bin ich da voll bei dir.

    Ich glaube darum geht's. Wir halten praktisch die Instrumente für eine zielführende Verhältnispräventiin in unseren Händen und nutzen diese Instrumente oft mit. Und manchmal sind es die eigenen Kollegen denen das dienstliche Geschehen im blinden Eifer wichtiger ist als Gesundheitsschutz. In den Fällen muss man in der LK deutlich auf die Problematik hinweisen. Nützt das nichts, so muss man dann für sich rechtzeitig hin und wieder die Notbremse ziehen. Dann dürfen sich die Kollegen dann aber aufgrund der zusätzlich zu leisten den Vertretungsstunden nicht beschweren

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da hast du dir aber jetzt schön Mühe gegeben, die paar Berufsgruppen zu finden, die genauso unflexibel wie Lehrer sind. Das ist die Minderheit.

    Öhm - nein.


    Alle mit praktischen Tätigkeiten verbundenen Berufe - wie z.B. handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in der Industrie, medizininische oder pflegerische Berufe, Landwirtschaft kennen ohnehin keine fast keine Gleitzeit. Und auch Bürojobs mit Gleitzeit bringen meist zahlreiche Festlegungen mit sich, da Termine wahrzunehmen sind oder die eigene Arbeit von der Präsenz anderer Kollegen abhängt.

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