Ich verstehe nicht: geht ihr davon aus, dass man, wenn man in TZ 50% arbeitet und z.B. an einem Tag erst um 10 Uhr Unterrichtsbeginn hat oder an einem anderen schon um 10 Uhr Unterrichtsschluss, trotzdem täglich von 8-16.00 Uhr für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen muss und z.B. nicht um 10.00 Uhr nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen kann? So lese ich es bei einigen, und das kann doch nicht euer Ernst sein? 🤔
Rein rechtlich ist das in NRW so, ja.