Termine in Freistunden

  • Guten Abend,


    ich habe ab und an wichtige Termine in meinen Freistunden.

    Nun sagt mir die Schule, ich dürfte in den Freistunden keine Termine machen.

    Das wäre nicht meine Freizeit, sonder ich müsste immer für die Schule verfügbar sein.

    Wie sieht da der rechtliche Rahmen in Niedersachsen aus? Kann die Schule einfach so über meine Freizeit bestimmen?

    Streng genommen ist das ja meine Freizeit, und ich könnte auch nach Hause gehen.

  • Angestellt oder verbeamtet?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Verbeamtet.

    Wir haben keine Vereinbarung, dass wir nicht nach Hause dürfen.

    Ich gehe in meinen Freistunden immer nach Hause.

  • In NRW kann dort Vertretung reingelegt werden, generell während der allgemeinen Unterrichtszeit. Genauso wie Besprechungen u.ä.


    Ich vermute, dass das in Niedersachsen ähnlich ist, also ist deine Schulleitung im Recht.

  • Das sie es kann ist klar.

    Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?

    Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste

    mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?

  • Ich bin grundsätzlich in meinen Freistunden dort, wo ich gerade sein möchte. Fitnessstudio, daheim, Physiksammlung, im Café...


    Ich informiere mich jedoch im Gegenzug stündlich, ob ich nicht adtoc zur Vertretung eingeteilt wurde. Es kam bisher noch nie vor: Falls ich außerhaus bin und nicht rechtzeitig zu einer solchen Vertretung erscheinen kann, dann würde ich in der Schule anrufen.


    Feste Termine kündige ich normalerweise bei den Vertretungsplanern an. Diskussionen gab es hierbei auch nie.

  • Zitat

    Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern.


    Quelle: https://bass.schul-welt.de/1056.htm

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Vertretung in eigentlicher Freistunde muss nicht zwangsläufig Mehrarbeit sein, sondern kann auch einfach in einer Verschiebung der Stunden bestehen (also dafür andere Stunde unterrichtsfrei).

  • Ich bin grundsätzlich in meinen Freistunden dort, wo ich gerade sein möchte. Fitnessstudio, ...

    Ich vermute du meinst ein privat bezahltes Fitnessstudio. Oder hat jemand von euch in/von der Schule ein Fitnessstudio bzw. eine (volle) Finanzierung des Fitnessstudios durch den Arbeitgeber/Krankenkasse?

  • Was sind zwingende dienstliche Verhältnisse?

    Das ist wieder ein sehr dehnbarer Begriff.


    Feste Termine kündige ich normalerweise bei den Vertretungsplanern an. Diskussionen gab es hierbei auch nie.

    Und genau das habe ich getan.
    Daraufhin wurde mir gesagt, das ginge nicht, ich müsste immer zur Verfügung stehen.

    Sollte ich also nach der 4. Stunde frei haben, dürfte ich keine Termine in die 5/6 Stunde legen.

    Obwohl ich dann ja nach Hause gehe. Zu Hause habe ich ja auch noch Arbeit für die Schule zu erledigen.

  • An unserer Schule ist das seit längerem so geregelt, dass man bis zu 3 Bereitschaftsstunden (je nachdem ob TZ- oder VZ-Kollege) in den Stundenplan eingeplant bekommt. In diesen Stunden musst du damit rechnen, mit Vertretungsstunden bedacht zu werden. Außerhalb dieser Stunden wird man - nach Möglichkeit - nicht für Vertretung herangezogen und kann in seinen Freistunden tun und lassen, was man möchte. Es sei denn, der Laden bricht zusammen und man wird dann doch für eine Freistunde angefragt.

  • Die Rechtslage ist, dass du im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit und der Arbeitszeitregelungen immer für Vertretung heran gezogen werden kannst, egal ob in Vertretung, Randstunden oder an deinem freien Tag.

    Was dienstlich notwendig ist, entscheidet der Schulleiter oder stellvertretend der Vertretungsplaner in pflichtgemäßen Ermessen.

  • Zwingende dienstliche Verhältnisse sind insbesondere auch die Adtoc-Vertretungen. Der Unterricht bzw. der Schulbetrieb ist schließlich unsere Kernarbeit.



    Zum zweiten Punkt deiner Aussage:

    Arbeitest du an einer kleinen Schule? Hier kann ich mir vorstellen, dass die Stundenplaner keine Möglichkeit hat, außer ihren Standpunkt zu verteidigen. Wer sollte denn sonst die Vertretung machen? Kleine Kinder kann man nicht einfach kurzfristig. Da muss dann die einzige "freie" Person ran.


    Ich würde aber mal anfragen, ob klare Regelungen hinsichtlich der Vertretungen/Präsenzzeiten verschriftlicht wurden. Sehen deine Kollegen auch das Problem mit der Präsenzzeit? Dann könntet ihr euch zusammenschließen und für die nächste Lehrerkonferenz die Diskussion für (neue) Regelungen auf die Tagesordnung setzen. Vielleicht verbessert das deine Situation.

  • Regelungen für Vertretung fallen Niedersachsen nicht in den Aufgabenbereich der Gesamtkonferenz. Es gibt die Möglichkeit über so etwas Dienstvereinbarung abzuschließen, ich würde aber eher davon abraten, weil die letztlich kein Problem lösen. Man hat dann Vertretungsbereitschaft im Plan, bei der man dumm rum sitzt, wenn man nicht benötigt wird und wenn außerhalb der Vertretungsbereitschaft Not am Mann ist muss man letztlich trotzdem vertreten, weil die Aufsichtspflicht so oder so gewährleistet bleiben muss.

  • Um welche Termine geht es denn? Arzttermine sind beispielsweise anders zu beurteilen als der Frisörtermin.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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