Hallo,
mir ist der Text der Apo-Gost NRW bekannt. Bezieht sich auf das Stellen "neuer Aufgaben" auf ganz neue Aufagben oder auf neue Aufegeben für die Schülerinnen und Schüler?
Oder konkret, darf man eine Prüfung, die man vor 2-3 Jahren gestellt hat, erneut stellen?
Vielen Dank für eure Antort