Moin!
Ich habe eine Frage zu dem Umgang mit Prüfungserstellung, - korrektur etc. Das betrifft in erster Linie die user hier, die am BK unterrichten.
Wir haben in meiner Abteilung jedes Jahr reichlich Prüfungen, die bei der Bezirksregierung eingereicht werden müssen. So ein Prüfungsvorschlag umfasst i.d.R. 20 Seiten, Szenario, unterrichtliche Voraussetzungen, Erwartungshorizont etc.
Die Korrektur ist unter 60 Minuten für eine Klausur nicht zu schaffen. Dann gibt es immer mündliche Nachprüfungen bei entsprechenden Noten, und wenn sie nicht bestanden werden (was in ca. 80% der Prüfungen der Fall ist), muss ein neuer Prüfungsvorschlag erstellt werden und es gibt auch noch mal eine mündliche Prüfung.
Wir haben an der Schule ein Konzept, was vorsieht, dass man die ersten 10 Arbeitstage nach "seiner" Klausur die Stunden, die einem durch die Prüfungsklassen ausfallen, nicht kompensieren, sondern zur Korrektur nutzen darf. Wenn diese Zeit "abgelaufen" ist, muss man sich in den Ausfallstunden im LZ aufhalten und für Vertretung bereit halten. Die übliche Vertretungsreserve ist dann außer Kraft gesetzt. KuK, die an den Prüfungen in diesem Bildungsgang nicht beteiligt sind, bekommen auch schon mal eine (fremde) Klasse, in der sie unterrichten müssen.
So weit, so gut.
Nun ist es aber so, dass natürlich niemand "hier" schreit, wenn es darum geht, einen Prüfungsvorschlag zu entwerfen und zu korrigieren. Die SL hat bisher auf fairness und Kollegialität in der Abteilung gesetzt. Nun ist der Ton aber deutlich rauer geworden, SL hält uns eh alle für stinkefaul, und wir sind im ganzen Schj. alle am Anschlag. Daher schwindet das mit der Kollegialität ...
Meine Frage: Ist es sinnvoll/ schlau/ legal, Kriterien aufzustellen, nach denen entschieden wird, wer wann einen Prüfungsvorschlag erstellt und wer wie viel korrigiert?
Man könnte sich an den Stunden ausrichten, die jedem ausfallen - wobei man natürlich auch berücksichtigen muss, wer was unterrichtet hat. Nicht alle KuK sind in allen Themen "fit".