Mobile Reserve Bayern

  • Guten Abend,


    ich bin Grundschullehrerin in Bayern und Mama von drei Kindern alleinerziehend. Ich war zwar vor meinen Kindern schon einmal mobile Reserve, da ich aber an einer sehr kleinen Schule unterrichte, trifft es mich vermutlich nochmal.


    Mich würde deshalb im Vorfeld interessieren, was meine Rechte sind. In dem KMBek heißt es, dass persönliche Belange (z.B. Alleinerziehend, Kinderbetreuung) bei der Auswahl zu würdigen sind.

    Kann mir jemand sagen, was das konkret heißt?


    Wo kann ich so etwas denn erfragen? Kann ich mich hierfür an den Personalrat wenden? Es geht ja nur um eine allgemeine Info, die ich aber gefühlt nirgendwo wirklich erhalte...

  • Als ich noch in Bayern war, gab es die Regel?, dass man nicht länger als 2 Jahre in Summe mobil war.

    Ich war auch mobil mit Säugling und Mann, der 500 km weiter weg promoviert hat. Es kann so oder so sein. Wenn man nur kurze Einsätze hat oder wenige und den Rest der Zeit in der Stammschule im Team eingesetzt wird, ist es relativ entspannt, da die ganzen Klassenleitertätigkeiten wegfallen. Aber wenn man relativ weit weg eingesetzt wird, bei mir waren es mal 86 km einfach und ich war sogar schwanger, dann kann es sehr anstrengend und zeitintensiv werden, vor allem wenn man plötzlich eine Klassenleitung an einer fremden Schule aufs Auge gedrückt bekommt.

    Ich finde auch, dass du dich am besten an den Personalrat wenden solltest. Besonders bezüglich der Fahrwege würde ich mich informieren.

    Bei mir ging es so aus, dass der Schulleiter meinen Bauch sah (obwohl ich sicher war, dass niemand was sieht ^^), beim Schulamt anrief und meinte, was ihnen einfällt, eine Schwangere für mehrere Wochen so weit in die Pampa zu schicken. Am nächsten Tag war ich wieder an meiner Stammschule und das Schulamt hat ihm eine andere geschickt . Das war aber in den 90ern, da gab es noch genügend Lehrkräfte.

  • Habe jetzt erst in WillGs Link gesehen, dass Schwangere gar nicht als mobile Reserve eingesetzt werden dürfen, nur freiwillig. Wenn man schon mobil ist und dann schwanger wird, so wie es bei mir war, wird das sicher öfter mal übergangen, wenn man es nicht weiß.

  • Das mit den 2 Jahren gilt nicht mehr, soweit ich weiß.

    Was nicht machbar ist, muss man der Einsatzschule so mitteilen (und evtl auch vorher irgendwo so angeben).

    Kollegin von mir hatte kein Auto als Mobile und das wurde - natürlich - berücksichtigt.

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