1. Mal Begleitung Klassenfahrt Klasse 10 - Bekannte Tipps/"Fettnäppchen"?

  • Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.

    DA steht danach noch was von Hilfskräften als Aufsichtspersonen, hatte ich für BW gefunden.

  • Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.

    Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.

  • Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.

    Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.
    In Vertretung der Schulleitung übt auch jede Lehrkraft das Hausrecht aus und kann Fremde des Geländes verweisen. Im Zweifelsfall muss die SL die Entscheidung jedoch bestätigen (oder verwerfen).

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.

    Ja, aber das kann eben nach dem Schulrecht auch jeder Lehrer, der ist nur dafür zuständig geeignete Personen (und warum sollte das nicht die Putzfrau sein, die kann doch dafür gut geeignet sein) für die Unterstützung zu suchen.

    So steht es in der AV Aufsicht.

  • Zitat

    2 - Aufsichtspflichtige Personen und Gegenstand der Aufsichtspflicht

    ...

    (4) Erziehungsberechtigte oder andere geeignete Personen können mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt in der Regel schriftlich durch die Lehrkraft.

    (5) Die verantwortliche Lehrkraft kann in Ausnahmefällen auch geeignete Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemein bildenden und der beruflichen Schulen mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht beauftragen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich zugestimmt haben.

    (6) Die Beauftragung geeigneter Personen gemäß Absatz 4 oder 5 entlastet die aufsichtspflichtige Person. Ihre Aufsichtspflicht bleibt aber im Hinblick auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle der ausgewählten Personen bestehen.

  • "(6) Die Beauftragung geeigneter Personen gemäß Absatz 4 oder 5 entlastet die aufsichtspflichtige Person. Ihre Aufsichtspflicht bleibt aber im Hinblick auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle der ausgewählten Personen bestehen."

    Sach ich doch. Du kommst als Lehrkraft nicht aus der Nummer=Verantwortung raus.

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  • Sach ich doch. Du kommst als Lehrkraft nicht aus der Nummer=Verantwortung raus.

    Naja schon, für die Aufsicht bist du nicht mehr verantwortlich, nur wenn derjenige sich als ungeeignet erweist, ist der verantwortlich für die falsche Auswahl, der ihn beauftragt hat.

    DAs lassen wir daher oft die Schulleitung machen, dann sind wir komplett raus! Gerade bei Klassenfahrten

  • sowingclouds

    Liebe Kollegin,


    das Allerwichtigste: dass Ihr Euch vorab zusammensetzt und Euch über alle Details austauscht und einigt

    - welche Regeln müssen die Schüler wann wo beachten?


    Einigen heißt: an einem Strang ziehen und die Regeln dann auch durchsetzen (um das klassische Spielchen

    zu vermeiden, das die Schülerinnen und Schüler sehr schnell spielen, wenn sie merken, dass eine Kollegin/ein

    Kollege nicht konsequent ist, das good cop - bad cop - Spiel: Frau X setzt die Regeln durch, also gehen wir zu Frau Y,

    weil die die Regeln nicht durchsetzt, um bei uns gut dazustehen... ja, Frau Y ist inkonsequent, aber wir nutzen das aus).


    - dann mit der Schulleitung die Aufsichtsfrage klären und bei Nichtbeantwortung über den Personalrat auf die Klärung

    dieser Frage bestehen: darf ich als Referendarin überhaupt auf einer Klassenfahrt die Aufsichtspflicht haben (meines Wissens

    nämlich nicht, erst in der Phase des sogenannten selbstständigen Unterrichtes).


    Eigentlich müssen die Kolleginnen und Kollegen, die vollbezahlt werden (unabhängig von Voll- und Teilzeit), die Klassenfahrt

    machen, d. h. Du hast dafür eigentlich Zeit, bis das Ref vorbei ist. Zumal das Seminar auch ganz klar vorschreibt, dass

    die Ausbildung vorgeht (zum Schutze der Refis).


    Ich erinnere mich an mein eigenes Ref 2007: kaum in der Tür angekommen, wurde mir imperativisch dargelegt, dass ich

    die Klasse 6 auf die Fahrt begleiten würde - damals alles abgenickt. Dabei hätte eigentlich Obiges gegolten (aus der Erfahrung

    heraus kann ich Dir also raten: Informiere Dich). Ich weiß auch noch, dass mich das damals in finanzielle Schieflage gebracht hat,

    weil ich alles vorlegen musste und nach Wochen irgendwann einen Teil zurückbekam.


    Ich arbeite hier in BaWü als Lehrerin am Gymi und habe ca. 14 Klassenfahrten bisher gemacht. Bei weiteren Fragen kannst Du

    Dich gern an mich wenden - habe da einige Erfahrungen gesammelt ;)


    Alles Gute,

  • Ich erinnere mich an mein eigenes Ref 2007: kaum in der Tür angekommen, wurde mir imperativisch dargelegt, dass ich

    die Klasse 6 auf die Fahrt begleiten würde - damals alles abgenickt. Dabei hätte eigentlich Obiges gegolten (aus der Erfahrung

    heraus kann ich Dir also raten: Informiere Dich). Ich weiß auch noch, dass mich das damals in finanzielle Schieflage gebracht hat,

    weil ich alles vorlegen musste und nach Wochen irgendwann einen Teil zurückbekam.

    Auf sowas würde ich mich nicht mal als fertige Lehrkraft einlassen, das mit Referendaren zu machen, die eh schon meist nur knapp mit ihrer Besoldung auskommen, finde ich absolut daneben. Diese Geschichte mit den Geldgeschäften an Schulen rund um Klassenfahrten ist wirklich zum Abgewöhnen.

  • Eigentlich müssen die Kolleginnen und Kollegen, die vollbezahlt werden (unabhängig von Voll- und Teilzeit), die Klassenfahrt

    machen, d. h. Du hast dafür eigentlich Zeit, bis das Ref vorbei ist. Zumal das Seminar auch ganz klar vorschreibt, dass

    die Ausbildung vorgeht (zum Schutze der Refis).

    In NRW gibt es (AFAIR im Schulfahrten-Erlass) einen Passus, dass Referendarinnen die Gelegenheit zur Teilnahme an Klassenfahrten zu geben ist. Quais, dass die das auch mal lernen. Gelegenheiten kann man wahrnehmen oder verstreichen lassen. Ich konzentrierte mich auch auf anderes.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • die eh schon meist nur knapp mit ihrer Besoldung auskommen, finde ich absolut daneben.

    Das ist ja nicht unbedingt das Problem, denn die Kosten der Lehrkraft werden ja übernommen. Wenn auch erst im nachhinein.

  • Das ist ja nicht unbedingt das Problem, denn die Kosten der Lehrkraft werden ja übernommen. Wenn auch erst im nachhinein.

    Das ist trotzdem Geld, das man erstmal vorstrecken muss. Bei knappem Budget ohne oder mit geringem frei verfügbarem Anteil, ist das durchaus eine Belastung. Wenn man dann auch noch rumdiskutieren muss, um überhaupt alles zurückzubekommen, ist das unnötiger zusätzlicher Stress.

  • Das ist ja nicht unbedingt das Problem, denn die Kosten der Lehrkraft werden ja übernommen. Wenn auch erst im nachhinein.

    Wohl nicht immer, zumindest nicht alles:


    nach Wochen irgendwann einen Teil zurückbekam.


    Man muss nichts vorstrecken, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wer sich nicht sicher ist, ob an der eigenen Schule die Erstattung klappt, geht besser nicht in Vorleistung.

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    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()


  • Man muss nichts vorstrecken, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wer sich nicht sicher ist, ob an der eigenen Schule die Erstattung klappt, geht besser nicht un Vorleistung.

    Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen? Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.
    Nachdem du dich vehement gegen Fahrten wendest, gehe ich davon aus, dass du noch nie in der Verlegenheit warst, Kosten abrechnen zu müssen - sonst kämen keine weltfremden "Ratschläge".

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  • Aus welcher 'Schwarzen Kasse' sollte die Schule dir die Kosten vorschießen?

    Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.


    Ob sie nun vorher oder hinterher überweisen, dürfte keinen Unterschied bzgl. des Aufwands machen.

    Reisekosten werden immer nachträglich abgerechnet.

    Meistens, ja. Oft genug ist das auch OK. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, der Dienstherrin einen Kredit zu gewähren.

    Nachdem du dich vehement gegen Fahrten wendest, gehe ich davon aus, dass du noch nie in der Verlegenheit warst, Kosten abrechnen zu müssen

    Du irrst. Ich habe durchaus schon Fahrtkosten abgerechnet. Allerdings gefällt mir das Verfahren nicht wirklich. Deshalb gehe ich nur noch bei Bagatellbeträgen in Vorleistung.

    sonst kämen keine weltfremden "Ratschläge".

    Mag sein, dass in deinem „Universum“ die Rechtslage weltfremd ist. In meinem gelten die Gesetze.


    Wenn man allerdings noch nie einen Vorschuss eingefordert hat, weiß man vielleicht nicht, wie das abläuft.

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  • Erstens ist mir das wurscht, und zweitens wohl kaum aus rechtswidrigen oder rechtskomischen Quellen. Bei uns haben zwar die Schulen eigene Etats für Fahrten, diese rechnen aber nicht selbst ab. Das macht die Schulaufsicht, also z. B. die Bezirksregierungen. Die haben dafür sogar Konten, von denen aus sie Geld überweisen können.

    Eben. Die Schule besitzt auf dem Papier einen Verfügungs-Etat, mit dem maximalen Betrag, den sie ausgeben darf. Sie besitzt jedoch kein Bankkonto, aus dem etwas überwiesen werden könnte. Das läuft entweder über den Schulträger oder über das Landesamt / RP. Vielleicht ist das in deinem "Universum" ja anders. Falls von deiner Schule Vorschüsse gezahlt werden, wäre das eine interessante Information - wobei ich das nicht glaube.

    Aus verfahrenstechnischen Gründen macht es nämlich Sinn, dass nachschüssig die real entstandenen Kosten abgerechnet und erstattet werden.

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