1. Mal Begleitung Klassenfahrt Klasse 10 - Bekannte Tipps/"Fettnäppchen"?

  • Wir könnten jetzt diese Diskussion mit dem Fazit: "Dinge, über die nirgends anders überhaupt nur darüber nachgedacht würde, es zu diskutieren" abhaken.


    Rechtlich ist ganz Sache eindeutig. Susannea ist wieder mal verwirrt von Lehrkräften, die es nicht gut finden arbeitsrechtlich Normen zu missachten und kleiner gruener frosch ist leider in seiner Haut als SL gefangen. Weiterhin hat Wolfgang Autenrieth gezeigt wie gefährlich Halbwissen sein kann.

  • [...] und kleiner gruener frosch ist leider in seiner Haut als SL gefangen. [...]

    Da möchte ich mal als eine ebenfalls in der erwähnten Haut gefangene eine Lanze brechen.


    Ich habe in meinen Anfangsjahren Folgeveranstaltungen nicht genehmigt, weil in den vorherigen Fahrten erkennbar war, dass die Belastung (Tages- & Wochenarbeitszeit sowie körperliche & teilweise emotionale) zu hoch war. Dies war nicht nur an den jeweiligen (vermeintlichen Helden-)Erzählungen als auch an den danach auftretenden Krankenständen erkennbar.


    Der Shitstorm von allen Seiten war enorm. Kollegen (insbesondere auch die, die selbst nie fahren), ÖPR, Eltern, Schüler - sogar das RP wurde eingeschaltet.


    Nach langem Ringen haben wir dann das traditionelle Fahrtenprogramm massiv eingedampft; es fährt immer mindestens eine Lehrkraft mehr mit, als traditionell notwendig und es muss bei neuen Fahrtideen im Vorfeld die vertretbare Belastung plausibel gemacht werden - dann fällt halt mehr Unterricht aus. So what, wenn das für alle (Lehrer, Eltern, Schüler, SL, RP) als zu zahlender Preis ok ist?

    Insgesamt hat sich dadurch die Qualität des Fahrtenprogramms aus meiner Sicht gesundgeschrumpft, die Unterrichtsquantität hat aber natürlich zunächst abgenommen (vielleicht wird das aber über hoffentlich geringeren Krankenstand) kompensiert.


    Diese Option des etwas großzügigeren Unterrichtsausfalls gibt es in der Grundschule so natürlich weniger.

  • Dafür scheint es doch deutlich weniger Fahrten zu geben, demnach dürften auch deutlich weniger Lehrerstunden im Schuljahr aufgrund von Fahrten auszuplanen sein. Wenn dann auch noch weniger Krankschreibungen im Anschluss an Fahrten notwendig sind, ist das doch sehr förderlich. Weitere Maßnahmen können auch in der Fahrt mehrerer Parallelklassen (das geht übrigens für kleinere Schulen auch im Verbund mit anderen Schulen), Hinzuziehung nichtlehrender Personen und die Wahl einer geeigneten Location mit einfachen Aufsichtsverhältnissen bestehen.

  • Dafür scheint es doch deutlich weniger Fahrten zu geben, demnach dürften auch deutlich weniger Lehrerstunden im Schuljahr aufgrund von Fahrten auszuplanen sein.

    Stimmt, ich dachte an die steigender-Unterrichtsausfall-pro-Fahrttag-Quote. Absolut ist die Anzahl der Entfalle definitiv gesunken durch das Zusammenstreichen der Fahrten.

  • Insgesamt hat sich dadurch die Qualität des Fahrtenprogramms aus meiner Sicht gesundgeschrumpft, die Unterrichtsquantität hat aber natürlich zunächst abgenommen (vielleicht wird das aber über hoffentlich geringeren Krankenstand) kompensiert.


    Diese Option des etwas großzügigeren Unterrichtsausfalls gibt es in der Grundschule so natürlich weniger.

    RIchtig, Stichwort: verlässliche Grundschule.


    Und bzgl. gesundgeschrumpft - ich nehme mal an, dass es an anderen Grundschulen genauso ist wie hier: wir reden nicht von zig Fahrten im Jahr aus verschiedenen Klassen. In der Grundschule gibt es eine Klassenfahrt pro Jahr, nämlich die vom 4. Schuljahr. Viel "gesundschrumpfen" ist da nicht - es ist aus meiner Sicht (und aus Sicht der Kolleginnen) aber auch nicht nötig. Selbst die Kollegin, die einmal keine Fahrt gemacht hat, möchte beim nächsten Mal wieder fahren.

  • Ich glaube auch, kleiner gruener frosch dass an Deiner Schule eine Umgebung herrscht, die Entscheidungen der KuK versteht und mitträgt, egal ob dafür oder dagegen. Das Gegenteil gibts leider viel zu häufig.Liest man hier ja auch, dass KuK, die Bedenken haben, ob sie das schaffen können, als faul oder egoistisch benannt werden. Ich möchte fast schon von "beschimpft" sprechen. Trifft das nun auf junge KuK, die in der Probezeit sind oder auf eine Beförderung hoffen und kommen diese Äußerungen aus Schulleitungsebene, ist das eben keine freie Entscheidung mehr, ob man fährt oder nicht. Vor allem, weil in NRW solche Fahrten Dienstpflicht sind. Sich da aus einem Fahrtenkonzept rauszuziehen, ist sicher an vielen Schulen schwierig bis unmöglich.


    Was würde denn bei Euch passieren, wenn mehrere Kolleginnen/Kollegen sagen: Wir wollen nicht fahren. ? Würdest Du das mittragen, wenn dann keine Fahrt stattfindet?

  • Zum "Beschimpfen": ehrlich gesagt habe ich in den ganzen Klassenfahrts-Threads eher die Erfahrung gemacht, dass nicht die beschimpft werden, die Fahrten und das Drumherum nicht mittragen. Eher die anderen.


    Bzgl. Mittragen: ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass vor ein paar Jahren eine Kollegin nicht fahren wollte. Primär lag es wohl an der Unsicherheit in der Corona-Phase, nicht an einer sonstigen Belastung durch die Klassenfahrt. (Fahrten wären in dem Jahr aber möglich gewesen.)

    Sie ist nicht gefahren. War alles okay. Ich konnte die Bedenken verstehen.

    Es fand keine Fahrt statt. Kein Problem.


    Ich glaube auch, kleiner gruener frosch dass an Deiner Schule eine Umgebung herrscht, die Entscheidungen der KuK versteht und mitträgt, egal ob dafür oder dagegen.

    Ja, ist so. Und ehrlich gesagt finde ich unter dem Aspekt eine Aussage wie die oben von s3g4 absolut unmöglich.

  • Ja, ich möchte mich hier auch mal für kleiner gruener frosch aussprechen. Auch wenn ich seine Lösungen nicht immer befürworte, so sucht er doch nach welchen. Ich habe auch den Eindruck, dass er nicht einfach Druck nach unten weiter gibt, sondern vieles abfedert.


    Wenn jemand, der Wert auf die Umsetzung des Fahrtenkonzepts legt, entspannt hinnehmen kann, dass auch mal keine Fahrt stattfindet, ist das für die Betroffene viel wert. Deutlich fürsorglicher als Schulen, an denen sich die Kolleginnen ihre fehlende Bereitschaft zur Fahrt gar nicht vorzubringen trauen.


    Unterm Strich wird sich das lohnen, weil man damit bei den Mitarbeiterinnen einen besseren Wirkungsgrad hinbekommt, als sie kaputt zu machen.


    Die Details sind immer zu diskutieren, aber die Intention erscheint mir redlich.

  • Hat sich sowingclouds eigentlich noch mal zu Wort gemeldet oder wurde er totgequatscht?

    Sollte man sich beispielsweise eher strenger und konsequent verhalten?

    Ich glaube, das ist überhaupt die grundlegendste aller Fragen als Lehrkraft... Ich würde mich grundsätzlich vorher nach den Regeln erkundigen und diese mit umsetzen, also freundlich und konsequent.


    Aber lass dich nicht auf Zweikämpfe ein, du musst nicht die Schnapsflaschen einsammeln o.ä., das würde ich großzügig der Klassenlehrerin überlassen.

  • Ja, ist so. Und ehrlich gesagt finde ich unter dem Aspekt eine Aussage wie die oben von s3g4 absolut unmöglich.

    Dass du nicht aus deiner Haut raus kannst? Du lässt doch Fahrten machen, weil deine Lehrkräfte es mittragen aber du weißt es ja eigentlich besser bzw. hättest es gerne anders (hast aber keine Möglichkeit es entsprechend zu verbessern). Zumindest habe ich das so raus gelesen. Oder habe ich da was falsch verstanden?


  • Aber lass dich nicht auf Zweikämpfe ein, du musst nicht die Schnapsflaschen einsammeln o.ä., das würde ich großzügig der Klassenlehrerin überlassen.

    Womit wir wieder beim Thema Aufsichtspflicht gelandet sind. Die lässt sich nicht auf Eltern oder Studenten übertragen, die hier als "Hilfskräfte" erwähnt wurden.
    Mir wurde auch schon angetragen Eltern als Begleitperson mitzunehmen. Eine "Aufsichtsperson", die jede Handlung der Schüler und meiner Schritte protokolliert und anschließend am Stammtisch haarklein berichtet, habe ich immer dankend abgelehnt. Dann gab's lieber keine Klassenfahrt.

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  • Womit wir wieder beim Thema Aufsichtspflicht gelandet sind. Die lässt sich nicht auf Eltern oder Studenten übertragen, die hier als "Hilfskräfte" erwähnt wurden.

    Doch, das lässt es sich z.B. in Berlin, steht genau so wortwörtlich in der AV Aufsicht drin.

    Ich vermute, dass es in anderen Bundesländern auch genau so geht.

  • Womit wir wieder beim Thema Aufsichtspflicht gelandet sind. Die lässt sich nicht auf Eltern oder Studenten übertragen, die hier als "Hilfskräfte" erwähnt wurden.

    Es reicht bereits ein kurzer Blick ins Schulgesetz, um diese Aussage zu widerlegen.


    Zitat von §62 Abs. 2 NSchG

    (2) 1Geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (§ 53 Abs. 1 Satz 1), Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen, (§ 53 Abs. 1 Satz 2) sowie geeignete Erziehungsberechtigte können mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden. 2Auch geeignete Schülerinnen und Schüler können damit betraut werden, wenn das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt.

  • Doch, das lässt es sich in Berlin, steht genau so wortwörtlich in der AV Aufsicht drin.

    Erstaunlich genug, aber dann ist das eben in Berlin (wie auch anderen BL- diese Debatte hatten wir bereits) so. Hier in BW ist das undenkbar und genau in diesem Bundesland war Wolfgang Autenrieth als Lehrkraft tätig bis zu seiner Pensionierung, was bedeutet, dass er natürlich aus dieser Perspektive schreibt.


    Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es reicht bereits ein kurzer Blick ins Schulgesetz, um diese Aussage zu widerlegen.

    Das trifft für BW aber nicht zu. Wir hatten das Thema bereits vor einigen Wochen, dass es diesbezüglich erheblich Unterschiede gibt zwischen den Bundesländern. bzw handhabt das Thema offenkundig erheblich restriktiver, als beispielsweise Niedersachsen, Berlin oder ich meine auch Hessen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    Interessehalber: wo ist das bei euch geregelt? In eurem Schulgesetz finde ich dazu nichts explizites. Und mich würde wirklich wundern, wenn nicht auch in BW Aufsichtstätigkeiten an volljährige Nichtlehrende übertragen werden könnte. Spätestens im AG-Bereich wird man da doch kaum drum herum kommen, oder? Mir fällt kein einziger Grund ein, warum eine Aufsichtstätigkeit so anspruchsvoll sein sollte, dass sie ein 2. Staatsexamen erfordert.

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