1. Mal Begleitung Klassenfahrt Klasse 10 - Bekannte Tipps/"Fettnäppchen"?

  • Achso, ja, das verwirrt mich auch. Ich wollte halt auf garkeinen Fall mein privates Handy mit dienstlichen Telefonnummern versehen und das schien am naheliegendsten, was natürlich Quatsch ist wenn man genauer drüber nachdenkt.

    Ich werde mich mal auf die Suche nach einem Dienstgerät begeben...

    Die Lösung lautet "Handy mit Dual-SIM". Die zweite SIM-Karte ist eine Prepaid-Karte, die ich mir vor der Fahrt zugelegt habe. Diese könnte auch als "Schul-SIM" im Sekretariat auf Abruf für die KuK bereit liegen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Auf Klassenfahrt bist du da (besonders wenn du als hauptverantwortliche Lehrkraft "nur" ein Newbie als Begleitperson beigeordnet bekommst) 24/24 im "Dienst".

    Nein, bin ich nicht. Eine solche Planung remonstrierte ich bei gleichzeitiger Überlastungsanzeige.


    Ich fordere meine Rechte ein. Wer das nicht tut, ist selbst schuld.

  • Die Lösung lautet "Handy mit Dual-SIM". Die zweite SIM-Karte ist eine Prepaid-Karte, die ich mir vor der Fahrt zugelegt habe. Diese könnte auch als "Schul-SIM" im Sekretariat auf Abruf für die KuK bereit liegen.

    Nein. Private Ressourcen für dienstliche Aufgaben sind nicht die Lösung sondern das Problem.

  • Die Aufsichtspflicht endet nicht um 20 Uhr.

    Da stimme ich zu.

    Auf Klassenfahrt bist du da (besonders wenn du als hauptverantwortliche Lehrkraft "nur" ein Newbie als Begleitperson beigeordnet bekommst) 24/24 im "Dienst".

    Das zweifle ich massiv an. Auch auf Klassenfahrten hat die Lehrkraft selbstverständlich Anrecht auf Ruhepausen. Das Märtyrertum einzelner Kollegen ändert daran erstmal nicht.

    Mit Klasse 5/6 mag das gehen. Aber nicht mit 10ern auf Abschlussfahrt. Die dann wahrscheinlich noch Alkohol trinken, sich Drogen reinziehen oder sonst irgendwelchen Mist bauen.

    Also, ich fahre seit inzwischen über 10 Jahren nur noch mit Schüler*innen ab Klasse 10 aufwärts. Ich schiebe da keine Nachtschichten bis in die frühen Morgenstunden, um "nur für den Fall" duch die Gänge zu schleichen.

    Es gibt eine klare Ansage über Alkohol-, Dorgen- und Sexverbot.

    Die Schüler*innen werden über die Zimmernummern der Begleiter informiert.

    Es gibt einen genau festgelegten Zeitpunkt, wann die Schüler*innen im Hostel und auf ihren Zimmern sein müssen.

    Zu diesem Zeitpunkt wird nochmals kontrolliert, ob alle anwesend und auf ihren Zimmern sind. Dabei wird das Verbot wiederholt, jetzt nochmals das Zimmer zu verlassen.

    Danach habe ich Feierabend. Sollte es akute Probleme geben, wissen die Schüler*innen, wo sie mich finden. Sollte ich Lärm auf den Gängen wahrnehmen, schaue ich mal raus und sorge für Ruhe. Sollte ich tief und fest schlafen, so dass ich Lärm nicht wahrnehme, wird mich die Hostelleitung am nächsten Tag informieren und wir kümmern uns darum. Das hat bisher noch immer gut funktioniert.


    Der nächste logische Schritt muss für mich jetzt sein, dass wir im Vorfeld festlegen, welche Lehrkraft in welcher Nacht Ansprechpartner bei Problemen ist und dass diese Lehrkraft bei der Programmplanung für den nächsten Vormittag ausgeplant wird.

  • Sollte es akute Probleme geben, wissen die Schüler*innen, wo sie mich finden. Sollte ich Lärm auf den Gängen wahrnehmen, schaue ich mal raus und sorge für Ruhe. Sollte ich tief und fest schlafen, so dass ich Lärm nicht wahrnehme, wird mich die Hostelleitung am nächsten Tag informieren und wir kümmern uns darum. Das hat bisher noch immer gut funktioniert.


    Der nächste logische Schritt muss für mich jetzt sein, dass wir im Vorfeld festlegen, welche Lehrkraft in welcher Nacht Ansprechpartner bei Problemen ist und dass diese Lehrkraft bei der Programmplanung für den nächsten Vormittag ausgeplant wird.

    Ganz genau so ist das sinnvoll, handhabbar und rechtssicher.

  • Aber wenn in der Zeit etwas passiert, dann bist eben genau du, mit der Einstellung, dafür verantwortlich, denn du hast es billigend in Kauf genommen.

    Aha und warum? Du kannst in der Nacht davon ausgehen, dass Kinder schlafen. Wenn die das nicht machen und du es nicht mitbekommst bist du nicht dafür verantwortlich.


    Kannst du die Norm bitte mal zitieren, in der diese 24/7 Beobachtung/Beaufsichtung geregelt ist?


    Ganz genau so ist das sinnvoll, handhabbar und rechtssicher.

    Außer in Berlin, da bekommen Lehrkräfte MDMA und müssen ab Fahrtbeginn bis -ende wach sein. Auch die Zimmer sind viertelstündlich zu kontrollieren. vgl. AV-SUSANNEA

  • Womit Susannea ja Recht hat, ist dass man sich nicht schulterzuckend einfach um 21 oder 22 Uhr zurückziehen kann, unabhängig davon, was gerade um einen herum geschieht. Das bedeutet im Umkehrschluss freilich nicht, dass man sich gar nicht zurückziehen darf und ständig nachkontrollieren müsste. WillG hat ja sehr schön zusammengefasst, wie man eine gute Balance zwischen eigenem Ruhebedürfnis und den Anforderungen an die nächtliche Aufsichtsführung herstellt.

  • Womit Susannea ja Recht hat, ist dass man sich nicht schulterzuckend einfach um 21 oder 22 Uhr zurückziehen kann, unabhängig davon, was gerade um einen herum geschieht

    In dem Beispiel, das sie angeführt hat, gab es wohl keinen Dienstplan. Um 20:00 Uhr entscheiden zu wollen, wer sb 20:00 zuständig ist, ist etwas zu spät. Grober Planungsfehler.


    Deshalb nochmal mein Tipp: Klärt so etwas vorher und entscheidet dann, ob ihr unter den Bedingungen fahrt.

  • Also, ich fahre seit inzwischen über 10 Jahren nur noch mit Schüler*innen ab Klasse 10 aufwärts. Ich schiebe da keine Nachtschichten bis in die frühen Morgenstunden, um "nur für den Fall" duch die Gänge zu schleichen.

    Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht. Wer sich hier daneben benimmt, wird einfach ohne Begleitperson Nachhause geschickt. Da habt ihr es in den höheren Klassen schon einfacher.

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  • Da stimme ich zu, darin sehe ich auch kein Problem. Dieses ganze ewig durch den Flur geistern lässt sich übrigens (zumindest in der Sek I) leicht unterbinden, indem man die ersten beiden Tage gleich direkt ein forderndes Programm absolviert. Wer die 1. Nacht nur vier Stunden geschlafen hat und am nächsten Tag 15-20 Kilometer wandern musste, hat in der 2. Nacht sowas von keine Lust mehr durch den Flur zu geistern.

    Genau so macht man das! 8)

    Das wäre auch mein Nr. 1 Tipp für eine Klassenfahrt. Wenn ich den Threadersteller richtig verstand, hat er aber wohl leider keinen Einfluss auf das Programm.


    Habt ihr (erfahrene) Kollegen vielleicht einige bekannte Tipps oder auch "Fettnäppchen", auf die ich achten sollte?

    Was mir ansonsten noch so einfallen würde:

    • Erste Hilfe Tasche immer dabei haben
    • Handynummern aller Schüler einsammeln
    • Notfallliste mit Elternnummern mitnehmen
    • Zählen, zählen, zählen, damit keiner verloren geht. ;)
    • Eigenes Handy mitnehmen
    • Namen aller Schüler anhand der Fotoliste auswendig lernen, wenn du die Gruppe noch nicht kennst.
  • Je wichtiger und umfassender die Aufsicht ist, um so genauer muss sie geregelt sein. Loszufahren und darauf zu hoffen, dass sich schon irgendeine Regelung findet, ist bestenfalls naiv.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Welche Lehrerin wandert denn 20 km aus dem Handgelenk?

    Zugegeben, das war etwas übertrieben, etwas weniger tut es auch. Es kommt ja generell auf die Klasse, das Alter usw. an, wie weite Strecken man geht, da muss man abwägen. Ich hatte auch schon mal so dermaßen unfitte SuS bei einem Ausflug begleitet, die lagen nach drei Kilometern leichtem Anstieg wie Kleinkinder auf dem Waldboden und wollten nicht mehr weitergehen.


    tldr; es ist eine gute Idee ordentlich Programm zu machen, damit alle schön müde in ihre Betten fallen und auch dort bleiben.

  • Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.

    Warum es dir so wichtig erscheint, Kollegen abzusprechen, dass ihre Erfahrungen und Kompetenzen relevant sein können, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls ist hier niemandem geholfen, wenn du die Fakten verbiegst, um irgendwelche Pauschalitäten als alleine Wahrheit hinzustellen.

    Im Einzelnen:


    1.) Du hast selbst auch die grundständigen Gymnasien hier mit ins Spiel gebracht:

    Man sieht, das du in einem einen Universum unterwegs bist als wir KuK, die an Grund-, Haupt-, Realschulen und öffentlichen Gymnasien ihren Dienst tun.

    Wenn wir von den Erfahrungen der Lehrkräfte an öffentlichen Gymnasien sprechen, gehört halt auch die Erkenntnis dazu, dass diese über die neunte Jahrgangsstufe hinausgehen. Wann ihr welche Fahrten an deiner Schule gemacht habt, ändert daran erstmal grundsätzlich nichts. Im Übrigen sieht man, dass du in einem anderen Unviersum unterwegs bist als wir KuK, die auch Fahrten in der Sek. II anbieten, denn die Aussage, bei volljährigen Schülern würde sich die Aufsichtspflicht grundsätzlich erübrigen, ist schulrechtlich leider völliger Unsinn, obwohl es die Sache deutlich angenehmer machen würde.


    2.) Der TE hat Fragen zu einer Fahrt in der 10. Klasse gestellt. Natürlich entwickeln sich Diskussionen in Foren weiter, das ist ja kein Problem. Dann aber gerade einer Aussage, die sich genau auf die angefragte Altergruppe bezieht, die Relevanz abzusprechen, nur weil deine eigenen Erfahrungen sich halt vor allem auf jüngere Jahrgänge beziehen, ist wenig hilfreich.


    3.) Ich hatte mich in meinen Ausführungen sehr deutlich auf eine Aussage von Anna Lisa bezogen, in der sie von Fahrten mit der 10. Klasse schreibt. Ich habe diese Aussage übrigens auch zitiert. Anna Lisa unterrichtet Sek I und Sek II. Meine Aussagen beziehen sich sehr konkret auf ihre Aussagen in dem Zitat, das sich in meinem Beitrag wiederfindet, und in dem sie von Schülern der 10. Klasse schreibt, von Alkohol- und Drogenkonsum und von Stress mit der Hostelleitung. Wie du auf die Idee kommst, ich würde mit diesem Beitrag gerade den Kollegen aus der GS oder der WRS irgendwelche Ratschläge erteilen wollen, erschließt sich mir nicht. Ist vielleicht wieder so ein pauschaler Rundumschlag.

  • Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht. Wer sich hier daneben benimmt, wird einfach ohne Begleitperson Nachhause geschickt. Da habt ihr es in den höheren Klassen schon einfacher.

    Sorry, das ist schlicht falsch. Erstens sind SuS in der 10. oder 11. Klasse NICHT volljährig, auch nicht "viele". Zweitens erübrigt sich die Aufsichtspflicht damit in keiner Weise, nicht einmal das ohne Aufsichtsperson nach Hause Schicken ist so ohne weiteres möglich.

    Und ... ist Sex in der Grundschule großes Thema? Drogen? Alkohol? Party? Also red nicht so einfach von "einfacher".

    Warum man SekII (10. Klasse) nicht mit WRS 9. Klasse vergleichen können soll, entzieht sich mir.

    Achja ... bei uns fährt man in der 8. Klasse auch in die Wintersportwoche und Anfang der 6. Klasse ins Schullandheim ... so von wegen 7./8. Klasse.

  • Im Übrigen sieht man, dass du in einem anderen Unviersum unterwegs bist als wir KuK, die auch Fahrten in der Sek. II anbieten, denn die Aussage, bei volljährigen Schülern würde sich die Aufsichtspflicht grundsätzlich erübrigen, ist schulrechtlich leider völliger Unsinn, obwohl es die Sache deutlich angenehmer machen würde.

    Es gilt bei über 18-jährigen Schülern eine eingeschränkte Aufsichtspflicht, die sich aus der "Fürsorgepflicht" ergibt. Es gilt jedoch nicht mehr die rigide Verantwortlichkeit der Lehrkraft, weil bei dieser Altersgruppe von einer Einsichtsfähigkeit in gefahren ausgegangen wird.
    Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre dir meine Eingrenzung auf SekII aufgefallen. und ich hatte mich besonders auf KuK bezogen, die aus Berufsschule oder BK stammen. Diese leben wirklich in einem anderen Universum ;)
    BTW:
    https://www.news4teachers.de/2…trag-von-rechtsanwaelten/

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  • Es gilt bei über 18-jährigen Schülern eine eingeschränkte Aufsichtspflicht, die sich aus der "Fürsorgepflicht" ergibt. Es gilt jedoch nicht mehr die rigide Verantwortlichkeit der Lehrkraft, weil bei dieser Altersgruppe von einer Einsichtsfähigkeit in gefahren ausgegangen wird.

    Aus deinem Link (Hervorhebungen von mir):

    Zitat

    Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule entfällt grundsätzlich gegenüber volljährigen Schülern, während die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht ihnen gegenüber fortbesteht (in einer auf dieses Alter abgestimmten Form). Der ordnungsgemäße Unterrichtsbetrieb und die Unfallverhütung verlangen jedoch, dass in besonderen Situationen die Schule auch eine Aufsicht über volljährige Schüler ausübt, insbesondere wenn diese als Personengruppen auftreten. Dies gilt beispielsweise für besondere schulspezifische Gefahren, die unter Umständen bei Schulfahrten auftreten können.


    Das ist schon eine andere Aussage als:

    In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.

    Nachdem du dich zu den anderen Sachverhalten, über die ich geschrieben habe, nicht äußerst, nehme ich an, dass du ihnen zustimmst.

  • Nachdem du dich zu den anderen Sachverhalten, über die ich geschrieben habe, nicht äußerst, nehme ich an, dass du ihnen zustimmst.

    Seltsame Auffassung. Ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, das du mir hinhältst.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Deine Schüler sind am BK vermutlich volljährig.

    Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre dir meine Eingrenzung auf SekII aufgefallen. und ich hatte mich besonders auf KuK bezogen, die aus Berufsschule oder BK stammen.

    Nein, Wolfgang, auch an einer berufsbildenden Schule sind viele SuS noch nicht volljährig! In vielen unserer Bildungsgänge befinden sich schließlich junge Menschen, die nach Beendigung bzw. dem Abschluss der 9. oder 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule bei uns einen vollzeitschulischen Bildungsgang besuchen oder eine Berufsausbildung im Dualen System beginnen und dann bei uns die Berufsschule besuchen. Dementsprechend sind ein Großteil unserer SuS der ersten Ausbildungsjahre, der 11. Klassen des BG oder der FOS, der einjährigen Berufsfachschulen und Berufseinstiegsklassen, der Grundstufe mehrjähriger Berufsfachschulen u. ä. Bildungsgänge erst 16 oder 17. Irgendwie wundert es mich, dass dir dieser Sachverhalt - als ehemalige Lehrkraft einer "abgebenden" Schule - nicht klar ist. Das ist ja nun in BW nicht anders als in anderen Bundesländern.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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