1. Mal Begleitung Klassenfahrt Klasse 10 - Bekannte Tipps/"Fettnäppchen"?

  • Von mir nicht, ich finde das absurd. Wenn Kinder leise auf dem Flur herumgeistern wollen, dann meinetwegen, ich schlafe lieber.

    Aber wenn in der Zeit etwas passiert, dann bist eben genau du, mit der Einstellung, dafür verantwortlich, denn du hast es billigend in Kauf genommen.

  • Von mir nicht, ich finde das absurd. Wenn Kinder leise auf dem Flur herumgeistern wollen, dann meinetwegen, ich schlafe lieber.

    Mit Klasse 5/6 mag das gehen. Aber nicht mit 10ern auf Abschlussfahrt. Die dann wahrscheinlich noch Alkohol trinken, sich Drogen reinziehen oder sonst irgendwelchen Mist bauen.

    Abgesehen davon verlangen viele JHs inzwischen ab 22 Uhr Zimmerruhe. Da kriegt man dann auch massiv Ärger, wenn sich andere Gäste beschweren und im Zweifelsfall wird man auch rausgeschmissen.

  • Aber wenn in der Zeit etwas passiert, dann bist eben genau du, mit der Einstellung, dafür verantwortlich, denn du hast es billigend in Kauf genommen.

    Blödsinn, infomiere dich bitte über das Thema Aufsicht. Das wird in Berlin wohl nicht wesentlich anders sein als hier.

    Mit Klasse 5/6 mag das gehen. Aber nicht mit 10ern auf Abschlussfahrt. Die dann wahrscheinlich noch Alkohol trinken, sich Drogen reinziehen oder sonst irgendwelchen Mist bauen.

    Abgesehen davon verlangen viele JHs inzwischen ab 22 Uhr Zimmerruhe. Da kriegt man dann auch massiv Ärger, wenn sich andere Gäste beschweren und im Zweifelsfall wird man auch rausgeschmissen.

    Zitat von reinerle

    Von mir nicht, ich finde das absurd. Wenn Kinder leise auf dem Flur herumgeistern wollen, dann meinetwegen, ich schlafe lieber.

    Alles kann man nie verhindern aber wenn etwas Nennenswertes passiert, kann man Lehrer wecken.

  • Blödsinn, infomiere dich bitte über das Thema Aufsicht. Das wird in Berlin wohl nicht wesentlich anders sein als hier.

    Nein, das ist sicher in Berlin genauso wie bei euch, die Grundschüler müssen sich durchgängig beaufsichtigt fühlen und auch bei allen anderen minderjährigen Schülern. Wenn du also sagst, ab 22 Uhr bist du nicht mehr verantwortlich, obwohl du weißt, dass sie nicht schlafen und sogar noch unterwegs sind, verletzt du deine Aufsichtspflicht ganz sicher.
    Du musst nämlich entsprechende Vorkehrungen treffen, um sie vor Schaden zu bewahren, wenn du deine Aufsicht nicht mehr aktiv (was eigentlich vorgeschrieben ist) wahrnehmen kannst.
    Und "ihr habt leise zu sein" o.ä. ist sicherlich keine Vorkehrung.

  • Du musst nämlich entsprechende Vorkehrungen treffen, um sie vor Schaden zu bewahren, wenn du deine Aufsicht nicht mehr aktiv (was eigentlich vorgeschrieben ist) wahrnehmen kannst.
    Und "ihr habt leise zu sein" o.ä. ist sicherlich keine Vorkehrung.

    Es ist keineswegs vorgeschrieben, rund um die Uhr die aktive Aufsicht zu führen und sich die Nacht um die Ohren zu schlagen. Eine nächtliche Kontrolle oder ein nächtliches Eingreifen ist nur bei Vorliegen von Hinweisen auf besondere Gefahrenlagen erforderlich. Sich nachts über den Flur schleichende Schüler führen jedenfalls nicht zwangsläufig zu Problemen. Das mag bei einer Hausparty in einem der Zimmer mit 100 dB und Alkohol anders aussehen.

  • Eine nächtliche Kontrolle oder ein nächtliches Eingreifen ist nur bei Vorliegen von Hinweisen auf besondere Gefahrenlagen erforderlich.

    Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
    "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."

  • Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.

    Die aktive Vorkehrung besteht in einer - möglichst dokumentierten - Belehrung zum Verhalten in der Nacht und mind. einem Kontrollgang zur Sicherstellung, dass zum Zeitpunkt x mit Eintreten der Nachtruhe alle in ihren Zimmern sind. Die aktive Führung der Aufsicht erfordert wie gesagt das Eingreifen in besonderen Situationen, nicht jedoch die durchgängige Kontrolle der Zimmer und Gänge.

    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Keineswegs ist es erforderlich, so lange wach zu bleiben, bis alle Schüler auch sicher schlafen.

  • Die aktive Vorkehrung besteht in einer - möglichst dokumentierten - Belehrung zum Verhalten in der Nacht

    Mag evtl. in der Sek II gehen, in der Grundschule wirst du damit sicher nicht durchkommen, wenn was passiert, weil man sagen wird, dass die Schüler die Auswirkungen ihres Handels ja noch gar nicht verstehen können.

  • Mag evtl. in der Sek II gehen, in der Grundschule wirst du damit sicher nicht durchkommen, wenn was passiert, weil man sagen wird, dass die Schüler die Auswirkungen ihres Handels ja noch gar nicht verstehen können.

    Auch in der Grundschule erfordert die Aufsichtspflicht bereits tagsüber keine "Rund-um-die-Uhr-Kontrolle" der Kinder. Das ist nachts nicht auf einmal anders. Im Übrigen würde es mich wundern, wenn sich Grundschüler zu nächtlichen Exzessen verabreden.


    PS: Ich räume aber gerne ein, dass die Anforderungen und Herausforderungen in der Aufsichtsführung altersabhängig unterschiedlich ausfallen.

  • Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
    "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."

    "mindestens grob fahrlässig" ganz sicher nicht. Vorsatz (durch Unterlassen) ist offensichtlich nicht gegeben, nur weil ein paar Kinder noch wach sind.


    Von Fahrlässigkeit könnte man ausgehen, wenn aufgrund voriger Ereignisse davon auszugehen war, dass etwas passieren könnte und der Lehrer das durch sein Handeln hätte verhindern können. Bezogen auf dieses Beispiel ist es aber einfach nur realitätsfern. Was soll der Lehrer denn bitte machen? Permanent überwachen? Jede Stunde in die Zimmer reinplatzen? Wenn ein Lehrer keine realistische Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen - dann kann er ja wohl auch nicht haften.


    Es hängt vom Alter der Schüler und ihrem bisherigen Verhalten ab, wenn man mal einen Blick auf die Rechtsprechung wirft. Letztendlich kann aber niemand Wunder vollbringen und eine Dauerüberwachung aufrecht erhalten, egal, um was für Schüler es sich handelt.


    Der Satz "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben." ist eine realitätsferne Behauptung. Niemand kann überall sein. Dass Vorgesetzte ihre "Untergebenen" gerne in der Verantwortung sehen möchten, ist doch nichts Neues.

  • Ich finde es auch nicht schlimm, wenn Schüler noch wach sind, solange sie auf ihren Zimmern sind und keinen Lärm verursachen. Das kann man doch gar nicht richtig kontrollieren.

  • Ich finde es auch nicht schlimm, wenn Schüler noch wach sind, solange sie auf ihren Zimmern sind und keinen Lärm verursachen. Das kann man doch gar nicht richtig kontrollieren.

    Da stimme ich zu, darin sehe ich auch kein Problem. Dieses ganze ewig durch den Flur geistern lässt sich übrigens (zumindest in der Sek I) leicht unterbinden, indem man die ersten beiden Tage gleich direkt ein forderndes Programm absolviert. Wer die 1. Nacht nur vier Stunden geschlafen hat und am nächsten Tag 15-20 Kilometer wandern musste, hat in der 2. Nacht sowas von keine Lust mehr durch den Flur zu geistern.

  • Wenn eine durchgängige Aufsicht (24h) erforderlich ist, muss genug Personal da sein. Zwei Lehrerinnen reichen da nicht. Wer so etwas beantragt oder genehmigt, handelt grob fahrlässig. Ich führe nicht unter solchen Bedingungen.


  • Die Kollegen, die zwei Klassen gleichzeitig unterrichten wg. Lehrermangel, gehen sicher auch mit zwei Klassen auf Klassenfahrt.

    Natürlich gehen wir oft mit zwei Klassen auf Klassenfahrt, aber eben mit mehr Begleitern, deshalb ist in der Regel das mit vier Begleitern auch abzudecken, wenn sich dann aber diverse so benehmen, wie hier einige denken, dass man das macht (naja, jetzt wundert mich nicht mehr, wieso soviele Egoisten inzwischen im Schuldienst unterwegs sind), dann reicht das natürlich nicht.

  • Ich sorgte noch vorher dafür, dass die Dienstzeiten klar umrissen sind. Wenn ich Feierabend habe, kann ich nach Belieben Bier trinken und Schnitzel essen. Wer womöglich eine nächtliche Aufsicht hat, nicht.


    Auf keinen Fall machte ich so etwas ohne Festlegung der Dienstzeiten oder ließe mich gar auf einen Quatsch ein, der verlangt, dass ich mehrere Tage lang 24 Stunden im Dienst bin, Bereitschaft habe o. ä. Das geht nämlich gar nicht.

    Man sieht, das du in einem einen Universum unterwegs bist als wir KuK, die an Grund-, Haupt-, Realschulen und öffentlichen Gymnasien ihren Dienst tun. Deine Ansprüche und Forderungen funktionieren hier nämlich gar nicht ;)
    Auf Klassenfahrt bist du da (besonders wenn du als hauptverantwortliche Lehrkraft "nur" ein Newbie als Begleitperson beigeordnet bekommst) 24/24 im "Dienst". Die Aufsichtspflicht endet nicht um 20 Uhr.
    Aus diesem Grund bin ich (sofern das möglich war) immer mit einer Parallelklasse oder einer Schulklasse einer benachbarten Schule auf Klassenfahrt gefahren, damit mindestens 4 Lehrkräfte dabei waren - und man sich den "Schichtdienst" entsprechend teilen konnte. Zudem habe ich bei der Terminplanung versucht, die Klassenfahrt vor einen Ferienabschnitt zu legen um anschließend wieder zu Kräften zu kommen.

    Klassenfahrten sind immer anstrengend. Wenn alles gut läuft, kann man jedoch danach von den gemeinsamen Erlebnissen und der dadurch veränderten Lehrer-Schüler-Beziehung zehren.
    Deine Schüler sind am BK vermutlich volljährig. Da ist der Bierkonsum nur ein Problem, wenn du am nächsten Tag verpennst.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Natürlich gehen wir oft mit zwei Klassen auf Klassenfahrt, aber eben mit mehr Begleitern, deshalb ist in der Regel das mit vier Begleitern auch abzudecken, wenn sich dann aber diverse so benehmen, wie hier einige denken, dass man das macht (naja, jetzt wundert mich nicht mehr, wieso soviele Egoisten inzwischen im Schuldienst unterwegs sind), dann reicht das natürlich nicht.

    Du weißt wohl wirklich nicht, wie Aufsicht geregelt wird. Kollegen mit Engelsgeduld haben es weiter oben nochmal ausgeführt. Halte dich doch dann lieber mit solchen Urteilen zurück.

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