Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu den Erwartungen hinsichtlich unterschiedlicher Operatoren bei NRW-Mathe-Abitur-Klausuren bei der Ermittlung von Integralen.
Mein Kenntnisstand:
- Operator "Bestimme": Angabe oder Verwendung von Stammfunktionen nicht erforderlich, voller Einsatz des GTRs zulässig.
- Operator "Berechne" (oder synonym: "Bestimme rechnerisch"): Angabe und Verwendung von Stammfunktionen erforderlich.
Soweit ich weiß, folgen die Modelllösungen der früheren Abiturjahrgänge dieser Unterscheidung. Bei der Modelllösung der diesjährigen Abiturklausuren (Grundkurs) finden sich in der Modelllösung jedoch anscheinend keine Stammfunktionen mehr bei der Auswertung von Integralen, obwohl der Operator der Aufgabenstellung eindeutig eine Berechnung verlangt.
Ist mein oben skizzierter Kenntnisstand falsch? Gab es Änderungen in den Anforderungen? Habe ich etwas übersehen? Muss/darf/soll ich Punkte bei fehlenden Stammfunktionen abziehen?
Danke für Hinweise!
Viele Grüße,
Prinz Eisenscherz