Danke CDL, dass du das Thema Diskriminierung ansprichst. Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.
Grundsätzlich gibt es auch das Rechtsgut der Verständlichkeit von rechtsrelevanten Texten. Hier gilt es abzuwägen und das tut der Staat mit dem amtlichen Regelwerk. Hieran sollten sich staatliche Einrichtungen orientieren. Warum bitte maßt du dir an, zu beurteilen, dass andere Schreibweisen eine überzeugendere Abwägung liefern?