Bewerbung um eine SL-Stelle in BW, Modul "Bearbeitung einer schwierigen schulischen Alltagssituation"

  • Guten Abend!
    Demnächst möchte ich mich auf eine Schulleiterstelle in Baden-Württemberg bewerben.
    (Die Bewerbung wird an einem Gymnasium sein, was aber vermutlich nicht relevant ist, da das Überprüfungs- und Besetzungsverfahren für alle SL-Stellen gleich läuft)

    Das Überprüfungsverfahren besteht aus mehreren Modulen, eines heißt "Bearbeitung einer schwierigen schulischen Alltagssituation".
    "schwierig" ist ja relativ, deshalb möchte ich gerne bei euch nachfragen, wer dieses Verfahren schon durchlaufen hat und mir dadurch ein Beispiel geben kann, was Thema der "schwierigen Situation" war.

    Danke für eure Beiträge!
    Viele Grüße!

  • Diese "schwierige Situation" beschäftigt aktuell die Medien in ganz Deutschland:

    https://www1.wdr.de/nachrichte…elen-hitler-hemd-100.html

    Wie würdest du als SL mit sowas umgehen?

    Wenn es tatsächlich das Shirt war, das eben im "Kuriose Nachrichten"-Thread gezeigt wurde, würde ich allen sich Aufregenden empfehlen, mal wieder ordentlich kacken zu gehen.


    Alternativ würde ich einmalig darauf hinweisen, dass das öffentliche Zurschaustellen der Konterfeis von Despoten nicht verboten ist, auch nicht in der Schule und es daher schon an einem "Vorfall" mangelt, der aufzuarbeiten wäre.


    Allerdings bin ich froh, dass der betreffende Kollege nicht an meiner Schule unterrichtet. Nichts ist schlimmer als ein "Problembär", der ständig Schüler, Eltern und Kollegen gegen sich aufbringt und gegen den du NICHTS machen kannst. Meine Tochter hatte jetzt so ein Exemplar - die nackigen Füße waren da auch vorhanden, aber das geringste Problem. Jetzt ist er wohl an der Schule meiner Nachbarin. Vorgestellt hat er sich mit den Worten "20 Jahre Quereinstieg - jedes Jahr woanders!"...

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Dieses barfuß Herumlaufen ist schon ein ziemlich guter Indikator für eine Vollmeise. Aber ob sich der Ersteller das als schwierige Alltagssituation vorgestellt hat? Ich denke da eher an angekündigten Suizid eines Schülers oder eine ordentliche Schlägerei auf dem Hof. So die Größenordnung, bei der das auch schnelle Handeln der Schulleitung erforderlich ist.

  • So selten ist das nun auch nicht. Bei uns gab es dieses Schuljahr vier und das sind nur die, von denen ich weiß. Halbwegs ernst war davon nur eine, dennoch setzt jede davon eine Maschinerie in Gang, die die Schulleitung direkt involviert und in der es schnell gehen muss. Eine saftige Schlägerei kann dir auch in jeder Großstadtschule in NRW begegnen.

    Was ist denn für dich eine dem Überprüfungsverfahren angemessene schwierige Alltagssituation, bei der die SL handeln muss? Wohl eher nicht die vergessenen Hausaufgaben oder eine fehlerhafter Antrag auf Sonderurlaub.

  • Dieses barfuß Herumlaufen ist schon ein ziemlich guter Indikator für eine Vollmeise. Aber ob sich der Ersteller das als schwierige Alltagssituation vorgestellt hat? Ich denke da eher an angekündigten Suizid eines Schülers oder eine ordentliche Schlägerei auf dem Hof.

    In Bewerbungsverfahren decken Fallbeispiele Themen ab, die für die künftige Amtsführung von Bedeutung sind. Das ist bei Schulleitung nicht die Schlägerei und auch weniger die Suiziddrohung, denn das sind allgemeine Probleme, mit denen jede Lehrkraft konfrontiert sein kann.


    Zentral für Schulleitung ist Personalführung und Vertretung der Schule nach außen. Aus diesem Bereich werden Fallbeispiele kommen. Der oben zitierte Kollege mit Sprung in der Schüssel ginge schon in die richtige Richtung, wahrscheinlicher wäre aber etwas, wo der Schulleiter stärker gefragt ist, in diesem Beispiel geht es ja schon um das juristische Nachspiel (auch da muss man die Grenzen seiner Amtsführung kennen - Schulleiter sind keine Juristen, bei harten juristischen Problemen ist die richtige Antwort, dass man das an die zuständige Stelle abgibt und nicht, dass man sich irgendwie selber durchwurstelt).


    Als realistische Fallbeispiele dürften durchaus Fragestellungen aus dem Bereich "Probleme mit der Dienstausführung von KuK kommen", dann sollte man die genaue dienstrechtliche Stellung des Schulleiters im jeweiligen Bundesland kennen und das richtige Handwerkszeug um damit um zu gehen.


    Konkretes Beispiel: Sie werden von Kollegen und Schülern darauf hingewiesen, dass Kollege X mehrmals mit Alkoholfahne im Unterricht aufgefallen ist und damit einhergehende Ausfallerscheinungen zeigt, wie gehen sie damit um? -> Berührt sind sowohl Fürsorgepflicht gegenüber Kollege X als auch die Sicherstellung der Dienstpflichten des Kollegen, das Vorgehen ist in der Dienstvereinbarung Sucht geregelt.

  • Danke schonmal für eure Beiträge, bin gespannt, was noch kommt.
    Ich denke, "Moebius' Situation" gehört in diese Kategorie.

  • - Kollege X hält sich nicht ans schulinterne Curriculum, obwohl schon durch den Fachobmann mehrfach darauf hingewiesen wurde.

    - Kollege X rastet mehrfach im Unterricht aus, Schüler haben Angst.

    - Kollege X kommt ständig zu spät und vergisst Vertretungsstunden.

    - Kollege X hat ein Geschenk der Eltern von mehr als 10 Euro angenommen.


    Kollege X ist schon ein übler Kollege... ;)


    Aber Schüler Y steht ihm in nichts nach:

    - Schüler Y ist ein paar Tage früher in die Ferien geflogen.

    - Schüler Y ist auf der Klassenfahrt mit Alkoholfahne erwischt worden.

    - Schüler Y verdreckt die Schultoiletten massiv.

    - Schüler Y hat Videoaufnahmen eines Mitschülers weiterverbreitet.

    - Schüler Y verbreitet Informationen über Kollege X im Internet.


    Zwar ist der KL von Schüler Y ebenfalls involviert, aber die Klassenkonferenzen leitet der SL.


    À+

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