Englisch Abitur - Bewertung sprachl. Richtigkeit bei extrem kurzer Klausur

  • Hallo zusammen,


    ich habe den Fall, dass ein Schüler im Abitur nur extrem wenig geschrieben hat (7 Spalten), dafür sind diese 7 Spalten aber sehr fehlerarm.

    Wie macht ihr das bei der Punktevergabe für die sprachliche Richtigkeit? Kann ein solcher Fall dort trotzdem z.B. volle Punkte bei Grammatik bekommen? Ist ja unfair gegenüber anderen, die viel mehr Text produziert haben...?


    Danke und viele Grüße!

  • Schlechter bewerten, weil hier weniger Fehler gemacht werden konnten? 🤣 Meinst du das echt ernst?

  • Natürlich bekommt der/diejenige dann entsprechend viele Punkte für die Sprachrichtigkeit! Um diese mit "sehr gut" zu bewerten, muss - gemäß der Vorgaben hier in NDS - "ein hohes Maß an lexikalischer, grammatischer, syntaktischer, orthografischer Korrektheit" vorliegen (siehe hier: 01_Skala_Bewertung_der_sprachlichen_Leistung.pdf (nibis.de). Das ist ja in dem geschilderten Fall so.


    Was genau soll denn daran "unfair" den SuS gegenüber sein, die mehr geschrieben haben?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was sollte er denn schreiben, wofür 7 Spalten reichten? Hat er denn alles geschrieben, was erwartet wurde? Wenn inhaltlich die Hälfte fehlt, bekommt er ja dafür schon Abzüge.

    Ansonsten stelle ich mir das so vor, dass es für Abiturprüfungsbewertungen genaue Vorgaben gibt. Bei Unsicherheiten würde ich mich mit Kollegen abstimmen, die auch die Abiprüfungen korrigieren, bzw. es evtl. in anderen Jahren tun.

  • Bei uns in der Sek. I gibt es gewisse Vorgaben, die ein Freitext erfüllen muss, dazu gehört eine bestimmte Wortanzahl. Wenn diese über-oder untertroffen wird gibt es ganz am Ende, also nachdem man den Rest normal bewertet hat dafür Abzug nach Vorgabe. Bei extrem kurzen Texten ist dann aber auch inhaltlich einiges abzuziehen, selbst wenn die Syntax, Wortschatz und Rechtschreibung in dem kurzen Text soweit OK wären.


    Gibt es bei euch keine Korrekturvorgaben (oder zumindest Fachschaftsbeschlüsse) , wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Gibt es keine Vorgaben zur Textlänge, um in tatsächlich zutreffenden, da tatsächlich nicht erfüllten Kategorien Abzüge festzustellen, wie bei der Textlänge, dem Inhalt, sowie ggf. der Komplexität des Wortschatzes (so angemessen).


    Wenn nicht : Mit welcher Rechtfertigung willst du für korrekte Syntax und Lexik Punkte für nicht vorhandene Fehler abziehen ohne dass das ein Gericht als unzulässig einstufen würde bzw. schon dir das schon bei der Zweitkorrektur zurecht um die Ohren fliegt?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • zebra3456 : Um welches Bundesland geht es denn eigentlich?

    (Ich frage mich ja ein ums andere Mal, warum seit einiger Zeit die wenigsten Neu-User*innen das Bundesland angeben, in dem sie tätig sind... Das würde in vielen Fällen die Beantwortung von Fragen erleichtern.)

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  • 1. Was sind denn Spalten? Meinst du damit Absätze?

    2. Falls der Schüler durch den geringen Umfang inhaltlich vielleicht nur 0 Punkte erreicht, kann er insgesamt nicht mehr als 03 Punkte erreichen. So wäre es in SH.

    3. Falls eine Aufgabe (z.B. die Textanalyse) gar nicht bearbeitet wurde, ziehen wir prozentual Punkte ab. Falls der Analyse-Teil z. B. 30% der Inhaltsnote ausmacht, könnte man bei einer Sprachleistung von insg. 11 Punkten 3,3 Punkte abziehen, so dass der Schüler nur noch auf 7,7 Punkte käme.

    4. Ist alles richtig gut ("In der Kürze liegt die Würze".), dann besteht keine Notwendigkeit, einem solchen Schüler eine schlechtere Note zu geben, finde ich. Das Merkmal "wenig" ist nicht unbedingt ein Indikator für mangelnde Qualität.

  • aus SH : Bei uns dürfen die SuS im Abi nur die Hälfte der DIN A4-Bögen beschreiben, damit an den Seiten genug "Korrekturrand" bleibt. Das bezeichnen einige KuK - und vermutlich auch die/der TE - als "Spalte".

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  • Ich bin gerade etwas überrascht von den Antworten. Natürlich zieht man Punkte für die Sprache ab, wenn sehr viel(!) weniger geschrieben worden ist als erwartet. Wie soll man bitteschön die Sprache adäquat bewerten, wenn kaum was geschrieben wurde?

    Ob das hier der Fall ist, kann ich, ohne die Aufgabe und den Erwartungshorizont zu kennen, jedoch nicht beurteilen.

  • aus SH : Bei uns dürfen die SuS im Abi nur die Hälfte der DIN A4-Bögen beschreiben, damit an den Seiten genug "Korrekturrand" bleibt. Das bezeichnen einige KuK - und vermutlich auch die/der TE - als "Spalte".

    Danke für die Erklärung! In SH haben wir seit je her übereinander gelegte Doppelbögen (also DIN A3), so dass man quasi wie in einem normalen DIN A4-Heft schreibt, wobei die rechte Seite für die Korrektur freigelassen wird.

    Schon meine eigene Englisch-Abiklausur habe ich 1987 so zu Papier gebracht.

    Offensichtlich ist auch das in den Bundesländern unterschiedlich.

    Wieder was gelernt!:-)

  • Ich bin gerade etwas überrascht von den Antworten. Natürlich zieht man Punkte für die Sprache ab, wenn sehr viel(!) weniger geschrieben worden ist als erwartet. Wie soll man bitteschön die Sprache adäquat bewerten, wenn kaum was geschrieben wurde?

    Ob das hier der Fall ist, kann ich, ohne die Aufgabe und den Erwartungshorizont zu kennen, jedoch nicht beurteilen.

    Es ging doch bei der Ausgangsfrage nicht um den kompletten Bereich "Sprache"/"sprachliche Leistung", sondern lediglich um den Teilbereich "Sprachrichtigkeit". Und genau darauf habe ich mich bezogen, wie du an meiner Antwort erkennen kannst.

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  • Nur wenig geschrieben und dafür alles richtig - das würde ich auch gerne korrigieren!

    Der Umfang eines Textes per se (!) ist doch gar kein Bewertungskriterium, weder bei der Sprache, noch beim Inhalt.


    Wenn er nur einen richtigen, vor komplexen grammatischen Strukturen nur so strotzenden Satz geschrieben hätte, gäbe es eben inhaltlich null Punkte.
    Wenn 7 "Spalten" (der Begriff war auch mir nicht bekannt) "extrem wenig" (!) sind, wie viele Spalten werden im Durchschnitt geschrieben? 50?


    Bei der FH-Reife in B.-W. ist es übrigens so:

    0 Punkte in Sprache oder Inhalt = 0 Punkte insgesamt.

  • Es ging doch bei der Ausgangsfrage nicht um den kompletten Bereich "Sprache"/"sprachliche Leistung", sondern lediglich um den Teilbereich "Sprachrichtigkeit". Und genau darauf habe ich mich bezogen, wie du an meiner Antwort erkennen kannst.

    Gibst es bei euch explizit Verrechnungspunkte für die Grammatik? Das kenne ich so gar nicht. Bei uns gibt es nur Verrechnungspunkte (seit diesem Jahr Notenpunkte) für die gesamte sprachliche Leistung. Diese wird global beurteilt. Es gibt keine Punkte für den Teilbereich Sprachrichtigkeit.


    Edit: Laut der von dir verlinkten Tabelle ist es bei euch genau so.

  • Natürlich bekommt der/diejenige dann entsprechend viele Punkte für die Sprachrichtigkeit! Um diese mit "sehr gut" zu bewerten, muss - gemäß der Vorgaben hier in NDS - "ein hohes Maß an lexikalischer, grammatischer, syntaktischer, orthografischer Korrektheit" vorliegen (siehe hier: 01_Skala_Bewertung_der_sprachlichen_Leistung.pdf (nibis.de). Das ist ja in dem geschilderten Fall so.


    Was genau soll denn daran "unfair" den SuS gegenüber sein, die mehr geschrieben haben?

    Inhaltlich kann das natürlich anders sein. Aber darum geht es ja hier nicht.

  • Ich bin gerade etwas überrascht von den Antworten. Natürlich zieht man Punkte für die Sprache ab, wenn sehr viel(!) weniger geschrieben worden ist als erwartet. Wie soll man bitteschön die Sprache adäquat bewerten, wenn kaum was geschrieben wurde?

    Ob das hier der Fall ist, kann ich, ohne die Aufgabe und den Erwartungshorizont zu kennen, jedoch nicht beurteilen.

    Natürlich muss man Punkte abziehen wenn deutlich weniger geschrieben wurde als vorgegeben war. Ob es eine solche Vorgabe gegeben hat, lässt sich aus dem Ausgangsbeitrag aber doch gerade nicht klar erschließen. Dieser zielt lediglich darauf ab für einen weitestgehend fehlerfreien Text dennoch Punkte für die sprachliche Richtigkeit abzuziehen, was ganz banal- und das haben die meisten hier auch so geschrieben- die falsche Kategorie sein dürfte für einen Abzug in dem Fall.

    Entweder der Text ist kürzer als die Vorgabe, dann gibt es dafür Abzug. Oder er erfüllt inhaltliche Kriterien aufgrund der Kürze nicht- Abzug bis hin zu null Punkten für die Gesamtaufgabe, wenn das Thema komplett verfehlt wurde. Oder er ist tatsächlich derart kurz geraten, dass die sprachliche Richtigkeit nicht bewertbar wäre, wonach „7 Spalten“ aber nicht unbedingt klingt, wenn damit tatsächlich 7 Seiten gemeint wären.


    In jedem Fall kommt es doch gerade im Abitur ganz klar darauf an, welche Korrekturvorgaben es seitens des Landes gibt. Insofern verstehe ich schlicht nicht, warum man eine solche Frage in einem Forum stellt, statt in diesen Korrekturvorgaben nachzulesen oder wenn man etwas dort nicht verstehen oder davon nicht erfasst sehen würde, seine Fachschaft ansprechen würde, wie diese das versteht, was vorgegeben wurde. So machen wir das zumindest an meiner Schule bei Abschlussprüfungen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Natürlich muss man Punkte abziehen wenn deutlich weniger geschrieben wurde als vorgegeben war. Ob es eine solche Vorgabe gegeben hat, lässt sich aus dem Ausgangsbeitrag aber doch gerade nicht klar erschließen. Dieser zielt lediglich darauf ab für einen weitestgehend fehlerfreien Text dennoch Punkte für die sprachliche Richtigkeit abzuziehen, was ganz banal- und das haben die meisten hier auch so geschrieben- die falsche Kategorie sein dürfte für einen Abzug in dem Fall.

    Entweder der Text ist kürzer als die Vorgabe, dann gibt es dafür Abzug. Oder er erfüllt inhaltliche Kriterien aufgrund der Kürze nicht- Abzug bis hin zu null Punkten für die Gesamtaufgabe, wenn das Thema komplett verfehlt wurde. Oder er ist tatsächlich derart kurz geraten, dass die sprachliche Richtigkeit nicht bewertbar wäre, wonach „7 Spalten“ aber nicht unbedingt klingt, wenn damit tatsächlich 7 Seiten gemeint wären.


    In jedem Fall kommt es doch gerade im Abitur ganz klar darauf an, welche Korrekturvorgaben es seitens des Landes gibt. Insofern verstehe ich schlicht nicht, warum man eine solche Frage in einem Forum stellt, statt in diesen Korrekturvorgaben nachzulesen oder wenn man etwas dort nicht verstehen oder davon nicht erfasst sehen würde, seine Fachschaft ansprechen würde, wie diese das versteht, was vorgegeben wurde. So machen wir das zumindest an meiner Schule bei Abschlussprüfungen.

    Ich stimme dir in allem zu. Deshalb sagte ich ja auch, dass ich den hier vorliegenden Fall nicht beurteilen kann.

  • Gibst es bei euch explizit Verrechnungspunkte für die Grammatik? Das kenne ich so gar nicht. Bei uns gibt es nur Verrechnungspunkte (seit diesem Jahr Notenpunkte) für die gesamte sprachliche Leistung. Diese wird global beurteilt. Es gibt keine Punkte für den Teilbereich Sprachrichtigkeit.


    Edit: Laut der von dir verlinkten Tabelle ist es bei euch genau so.

    Nein, es gibt keine Verrechnungspunkte nur für den Bereich "Grammatik", aber natürlich ist die "Sprachrichtigkeit" (mitsamt Orthografie etc.) ein zu berücksichtigender Teilbereich für die Gesamtbeurteilung der sprachlichen Leistung in einer Englisch-Abi-Klausur. Siehe verlinkte Tabelle.


    EDIT: Ich würde also im "Bewertungsraster" für den Ausgangsfall - den wir aber ja (wie du richtig sagst) nur ganz ansatzweise beurteilen können - ggf. in der Kategorie "Sprachrichtigkeit" ein Kreuz bei "sehr gut" machen, hingegen bspw. m Bereich "Gesamteindruck" ("Aufgabenerfüllung") nicht. Und natürlich entsprechend weniger Punkte im Bereich "inhaltliche Leistung" vergeben, wenn Aspekte fehlen o. ä.


    (Ich war übrigens seit zehn Jahren schon nicht mehr Erstprüferin im Englisch-Abi, kann aber gerne mal meine KuK fragen, wie sie den Ausgangsfall beurteilen würden.)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also vielleicht einfach mal die gesammelten Fragen, die dein Beitrag aufwirft:


    1. Um welches Bundesland geht es?

    2. Was sagt deine Fachschaft zu dem Fall?

    3. Was steht in der Aufgabenstellung, wie lang der Text sein muss?

    4. Was steht in den Korrekturvorgaben im Hinblick auf Abzüge?

    5. Sind 7 mit 7 Spalten 7 Seiten gemeint? Wenn ja, warum sollte das „extrem wenig“ sein? Weicht das lediglich von den Lösungen anderer SuS deutlich ab oder ist das tatsächlich deutlich weniger als vorgegeben?

    6. Ist die Lösung inhaltlich vollständig und angemessen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Natürlich muss man Punkte abziehen wenn deutlich weniger geschrieben wurde als vorgegeben war.


    Gibt es eine objektive Vorgabe zur Textmenge (Anzahl der Wörter) in irgendeiner schulischen Prüfung?


  • Gibt es eine objektive Vorgabe zur Textmenge (Anzahl der Wörter) in irgendeiner schulischen Prüfung?

    Ja, in den Fremdsprachen sehr häufig in der Sek 1.

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