Hallo ihr Lieben,
durch mehrere unglückliche Umstände hat eine meiner Schülerinnen zum zentralen Nachschreibtermin der Oberstufe eine Klausur mit Erwartungshorizont auf der Rückseite erhalten. Bundesland ist Sachsen.
Die Aufsicht scheint es nicht bemerkt zu haben und die Schülerin hat auch nichts gesagt. Die Arbeit ist dementsprechend wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht.
Was würdet ihr tun? Die Arbeit werten oder neu schreiben lassen oder noch etwas anderes? Die Schülerin kann ja nichts dafür, war ja mein Fehler. Aber es ist ungerecht gegenüber den anderen Schülern, die die Arbeit zum normalen Termin geschrieben haben.
Liebe Grüße und ich bin gespannt auf eure Meinung.