Vorweg: sorry, mir fällt kein gescheiter Titel ein.
Aus gegebenem Anlass stellt sich mir gerade die Frage, inwiefern man sich nach Beginn der Prüfungsphase noch mit Schülern über Fachliches austauschen darf. An meinen Vorgängerschulen gab es dazu Jahr um Jahr die ganz klare und mehrfach eindringlich wiederholte Ansage, dass nach der Zulassungskonferenz keinerlei Beschulung, Beantwortung von Fragen, Erklärung von Korrekturanmerkungen etc. mehr stattfinden darf - auch nicht im zwanglosen Geplauder beim zufälligen Treffen an der Bushaltestelle oder dergleichen. Genau so habe ich es bisher auch immer gehandhabt. Aktuell habe ich einen "Fall", der gerne noch mehr Materialinput hätte und auf meine Ablehnung hin nach der Rechtsgrundlage dafür fragt. Und ich stelle fest, ich finde trotz längeren Suchens gar keine. Gibt es diese Vorgabe offiziell überhaupt? 🤔 Es geht um NRW.