PKV oder GKV bei Neugeborenem und unverheirateten Eltern

  • Mein Lebensgefährte ist zu ehrlich einfach zu behaupten, er sei privat versichert, meinte ich (wenn Patienten dies am Telefon oder online vorgeben, kann die Praxis ihnen m. E. die Behandlung verweigern)

    Du verstehst mich einfach nicht :schreien:


    Ärzte, Arztpraxen und Krankenhäuser sind ganz normale Gewerbetreibende. Du kannst dort hingehen, und auf eigene Rechnung eine Leistung einkaufen, wie bei jedem anderen Handwerker auch. Es ist sogar völlig legitim, vorab den Preis der Leistung auszuhandeln. GKV-Versicherter zu sein ist kein unabänderliches Schicksal, das einem verbietet, Leistungen zunächst privat zu beziehen und hinterher abrechnen zu lassen, wenn es denn aus irgendwelchen Gründen ausnahmsweise mal Sinn macht.

  • Mein Lebensgefährte ist zu ehrlich einfach zu behaupten, er sei privat versichert, meinte ich (wenn Patient*innen dies am Telefon oder online vorgeben, kann die Praxis ihnen m. E. die Behandlung verweigern). Klar könnte er auch als Selbstzahler eine Arztrechnung privat zahlen. Aber wie du schon sagst, bekäme er dann halt nur einen Teil durch die AOK erstattet. Und das möchte er - verständlicherweise - auch nicht.

    Wenn die Alternative ist, gar nicht oder erst in einem halben Jahr zu einem wichtigen Arzttermin zu kommen, dann sind die paar hundert Euro das kleinere Übel.

    Möglich ist es auch, sich vom Hausarzt einen 116117 Code geben zu lassen, um dann einen Termin innerhalb von vier Wochen zu erhalten. Der kann dann aber auch längere Fahrtzeiten erfordern.

  • Humblebee hat aber gesagt, sie wären zu ehrlich, um als Selbstzahler irgendwo hinzugehen. Und das hat nun mal gar nichts mit Lügen oder Ehrlichkeit zu tun, wenn man dies macht.

    Nochmal: Nein, das habe ich nicht gesagt oder zumindest nicht gemeint, wie ich oben bereits schrieb. Ich habe zuerst auf den Beitrag vom Frosch

    "Oh, ich habe mich da wohl leider verklickt. Eigentlich wollte ich gesetzlich anklicken. Sorry."

    reagiert und geschrieben, dass mein Lebensgefährte sich nicht als privat Versicherter ausgeben würde, obwohl er gesetzlich versichert ist.

    Die Geschichte mit der Möglichkeit der Selbstzahlung kam erst später dazu. Diese Möglichkeit kann man hier nur bei den wenigsten Online-Buchungen anklicken; fast immer kann man nur zwischen "privat versichert" und "gesetzlich versichert" anklicken. Und da würden wir halt nicht das nicht Zutreffende anklicken (denn das fällt für mich unter "lügen").

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Du verstehst mich einfach nicht :schreien:


    Ärzte, Arztpraxen und Krankenhäuser sind ganz normale Gewerbetreibende. Du kannst dort hingehen, und auf eigene Rechnung eine Leistung einkaufen, wie bei jedem anderen Handwerker auch. Es ist sogar völlig legitim, vorab den Preis der Leistung auszuhandeln. GKV-Versicherter zu sein ist kein unabänderliches Schicksal, das einem verbietet, Leistungen zunächst privat zu beziehen und hinterher abrechnen zu lassen, wenn es denn aus irgendwelchen Gründen ausnahmsweise mal Sinn macht.

    Doch, das tue ich sehr wohl. Du hast auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man eine Arztrechnung auch aus eigener Tasche zahlen könnte, wenn man gesetzlich versichert ist und dann einen Teilbetrag von der GKV erstattet bekommt. Man müsste dann eben bei einer telefonischen Terminanfrage in einer Arztpraxis darauf hinweisen, dass man Selbstzahler*in ist. Es ist mir schon klar, dass dies völlig legitim ist.

    Mir ging es aber - wie ich jetzt bereits mehrfach schrieb - einzig und allein darum, dass man bei einer Online-Terminvergabe hier in der Gegend in den allermeisten Fällen nur zwischen "ich bin gesetzlich versichert" und "ich bin privat versichert" auswählen kann und ich es halt nicht in Ordnung finde, wenn man dort einfach "privat versichert" anklickt, obwohl das gar nicht der Fall ist. Das mag ja durchaus auch legitim sein, ist meiner Meinung nach aber trotzdem eine Lüge.


    Ist es so verständlicher, worauf ich hinauswollte?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    3 Mal editiert, zuletzt von Humblebee () aus folgendem Grund: ungenau formuliert

  • Wenn die Alternative ist, gar nicht oder erst in einem halben Jahr zu einem wichtigen Arzttermin zu kommen, dann sind die paar hundert Euro das kleinere Übel.

    Möglich ist es auch, sich vom Hausarzt einen 116117 Code geben zu lassen, um dann einen Termin innerhalb von vier Wochen zu erhalten. Der kann dann aber auch längere Fahrtzeiten erfordern.

    Klar muss man das abwägen. Aber für uns hat sich das Problem ja eh erledigt, weil mein Lebensgefährte einen Termin bei einem Kardiologen in einer etwas weiter entfernten Stadt bekommen hat (ist auch nur eine halbe Stunde Fahrtzeit von uns, also auch zu verschmerzen).

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  • Mir ging es aber - wie ich jetzt bereits mehrfach schrieb - einzig und allein darum, dass man bei einer Online-Terminvergabe in den allermeisten Fällen nur zwischen "ich bin gesetzlich versichert" und "ich bin privat versichert" auswählen kann und ich es halt nicht in Ordnung finde, wenn man dort einfach "privat versichert" anklickt, obwohl das gar nicht der Fall ist.

    Bei uns gibt es auch immer die Option "Selbstzahler" auszuwählen.

  • Tja nun, hier bei den Arztpraxen, die überhaupt eine Online-Terminvergabe anbieten, halt nicht. Diese Option gibt es - siehe oben - nur bei wenigen Praxen.

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  • Bei uns gibt es auch immer die Option "Selbstzahler" auszuwählen.

    Interessant. Das habe ich bislang noch nicht gesehen, nur die Unterscheidung PKV/GKV.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Interessant. Das habe ich bislang noch nicht gesehen, nur die Unterscheidung PKV/GKV.

    Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Hier gibt es in der Regel im ersten Schritt die Unterscheidung Privat/Gesetzlich und dann im zweiten Schritt bei der Wahl der Terminart "Selbstzahler".


    Bein Augenarzt muss man zum Beispiel, auch wenn man gesetzlich versichert ist "Privat" auswählen, wenn man ein Gutachten für z.B. einen Sportbootführerschein will, weil das so oder so komplett selbst bezahlt werden muss.


    Das Portal, das hier in der Ecke verwendet wird, heißt Doctolib. Gibts bei euch etwas anderes?

  • Neben "Doctolib", das mMn hier ebenfalls am häufigsten genutzt wird, werden auch andere Portale von Arztpraxen verwendet, z. B. "Dr Flex" oder "mediatixx". Zudem gibt es bei zwei mir bekannten Praxen (HNO sowie Pneumologie) die Möglichkeit, direkt über deren Homepage - quasi über den Online-Terminkalender - Termine zu erhalten.

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  • Ich kenne bislang nur die Option direkt Ober die Homepage der Ärzte Termine zu vereinbaren oder- bislang noch vereinzelt, nimmt aber langsam zu- die Möglichkeit das über Doctolib zu machen. Zumindest die Ärzte, bei denen ich das bislang genutzt habe hatten aber eben keine Differenzierung nach Selbstzahlern. Bei meinen Hausärzten wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Selbstzahler Termine direkt mit der Praxis vereinbaren sollen, weil es dabei letztlich dann auch darum geht, welche Leistung man benötigt und wieviel Zeit dafür sinnvollerweise einzuplanen ist, ob vorab erst noch ein Beratungsgespräch erforderlich ist oder es vielleicht nur ein Folgetermin ist, etc..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mir ging es aber - wie ich jetzt bereits mehrfach schrieb - einzig und allein darum, dass man bei einer Online-Terminvergabe hier in der Gegend in den allermeisten Fällen nur zwischen "ich bin gesetzlich versichert" und "ich bin privat versichert" auswählen kann und ich es halt nicht in Ordnung finde, wenn man dort einfach "privat versichert" anklickt, obwohl das gar nicht der Fall ist. Das mag ja durchaus auch legitim sein, ist meiner Meinung nach aber trotzdem eine Lüge.


    Ist es so verständlicher, worauf ich hinauswollte?

    Ja schon, das hatte ich auch so verstanden.


    Es ist aus Perspektive des Arztes völlig irrelevant, ob du „Selbstzahler“ oder „privat versichert“ bist, beide Begriffe sind für ihn gleichbedeutend - du bist für ihn dann ein Privatpatient und bekommst so oder so dieselbe privatärztliche Rechnung nach Hause geschickt. Du belastet damit nicht sein gedeckeltes GKV-Budget, und er wird Dir obendrein den 2- oder 3fachen Satz berechnen - nur darum geht es.

  • apropos doctorlib: https://www1.wdr.de/radio/wdr5…olib-datenschutz-100.html

    (krassester Aspekt imho: auch die Daten derjenigen, die ganz analog über Telefon oder persönlich einen Termin buchen, werden von Doctorlib verarbeitet)

    "Denn – die deutschlandweit gültige – Ärzte-Telefon-Nummer 116 117 ist eben nicht nur für akute Notfälle eingerichtet, sondern tatsächlich auch für die Arztsuche und die Terminvermittlung."

    Das wäre mir neu. Ohne "Notfall"code vom Hausarzt geht da gar nichts.


    Ansonsten steht in dem Artikel nichts Konkretes, das bedenklich wäre.

  • Kostenerstattung gibt es aber doch gar nicht in der GKV bei Arztleistungen?


    Man kann dort doch nicht Selbstzahlerrechnungen einreichen und kriegt den GKV-fähigen Anteil wieder raus??

  • Kostenerstattung gibt es aber doch gar nicht in der GKV bei Arztleistungen?


    Man kann dort doch nicht Selbstzahlerrechnungen einreichen und kriegt den GKV-fähigen Anteil wieder raus??

    Doch, selbstverständlich!


    Die übliche Abrechnung über die Praxis direkt mit der Versicherung ist ein Service, auf den man auch verzichten kann. Im Regelfall macht das natürlich keinerlei Sinn, aber in bestimmten seltenen Fällen, wie hier diskutiert, eben doch.


    Typischerweise wird das Verfahren genutzt, um im Ausland erbrachte und zunächst dort selbst bezahlte Arztleistungen gem. der deutschen Behandlungssätze (teilweise) erstattet zu bekommen.

  • Man kann bei der GKV auch mit Kostenerstattung arbeiten, meist muss man das aber vorher beantragen.

    Habe das auch schon für einen Klinikaufenthalt gemacht. Die GKV zahlt dann eben das, was sie immer zahlt und die Differenz muss man selbst tragen.

  • Ansonsten steht in dem Artikel nichts Konkretes, das bedenklich wäre.

    joah, ich habe auch nicht auf den Artikel verwiesen, sondern auf den Audiobeitrag. Aber was man bedenklich findet, ist ja individuell sehr unterschiedlich. https://digitalcourage.de/blog…ill-keine-kritik-zulassen


    PS: Mir ist ehrlich gesagt, die ganze 116-112-Nummer neu - auf deren Site steht, dass sie auch für normale Arztsuche ist.


    und zu guter Letzt noch ontopic: ich bin Team "Kinder gesetzlich versichern" - ich hab bisher keine Unterschiede wahrgenommen (können natürlich sein, das will ich nicht abstreiten) und der ganze Papierkram bleibt einem erspart. einfach Kärtchen vorlegen. fertig.

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