PKV oder GKV bei Neugeborenem und unverheirateten Eltern

  • Liebes Forum,


    ich verzweifle gerade ein wenig, denn ich bin die erste verbeamtete Person in meiner Familie bzw. in meinem Umfeld und weiß einfach nicht, wen ich um Rat fragen soll. Vielleicht hat ja jemand von euch Zeit und Nerven 😊 Also:

    - Ich bin Grundschullehrerin in NRW, auf Probe verbeamtet, in der PKV (und eben Beihilfe von NRW) und schwanger. 😊

    - Mein Freund ist in der GKV.

    - Wir sind nicht verheiratet, wollen das aber irgendwann in den nächsten Jahren nachholen.


    Ich suche mich nun im Internet dumm und dusselig, weil ich einfach nicht einschätzen kann, ob es clever ist, dass Baby (ET im September) privat oder gesetzlich krankenversichern zu lassen. Ich weiß, dass wir noch die Wahl haben, da wir nicht verheiratet sind.

    1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.

    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?


    Ihr seht schon, mir schwirren viele Fragen im Kopf und natürlich ist mir klar, dass hier keine Versicherungsberater unterwegs sind. Aber vielleicht hat der ein oder die andere ja Erfahrungswerte, die er/sie gerne teilen würde. Darüber freue ich mich!


    Danke!

  • 1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    Da wird es sehr kontroverse Meinungen dazu geben. Für Kinder ist aber auch der PKV-Beitrag überschaubar. Und andersherum habe ich in der GKV bei Kindern noch keine erheblichen Leistungseinschränkungen wahrnehmen können.


    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.

    Das hängt davon ab, ob du mit deinem Einkommen über die Jahresentgeltgrenze kommst. Dann entfällt die Möglichkeit zur kostenfreien Mitversicherung in der GKV.

    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?

    Das geht, wenn du als Beamte noch unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegst oder wenn dein Kind irgendwann aus anderen Gründen (z.B. eigene Arbeit) versicherungspflichtig wird.

  • Soweit ich weiß, muss das Kind spätestens nach der Hochzeit über dich versichert werden, wenn du mehr verdienst als dein Partner. Alternativ kann das Kind glaube ich auch in der GKV bleiben, aber nicht kostenlos.

    Vorteil für die direkte private Krankenversicherung nach der Geburt: Sie müssen dein Kind ohne Risikozuschlag nehmen. Das könnte bei einem möglichen späteren Wechsel anders sein.

    Da die Kinder von Beamten 80% Beihilfe bekommen, sind die Kosten für die private Krankenversicherung meistens recht überschaubar.

  • Soweit ich weiß, muss das Kind spätestens nach der Hochzeit über dich versichert werden, wenn du mehr verdienst als dein Partner. Alternativ kann das Kind glaube ich auch in der GKV bleiben, aber nicht kostenlos.

    Nein, das gilt wie oben beschrieben nur bei Überschreiten der JAEG.

  • Nein, das gilt wie oben beschrieben nur bei Überschreiten der JAEG.

    Danke schon einmal für eure Antworten!


    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen - wäre dann mit einem höheren Beitrag zu rechnen, als wenn wir es gleich mit der Geburt in der PKV aufgenommen hätten? Also zB durch Vorerkrankungen, die bis dahin eventuell aufgetreten sind?

  • Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen - wäre dann mit einem höheren Beitrag zu rechnen, als wenn wir es gleich mit der Geburt in der PKV aufgenommen hätten? Also zB durch Vorerkrankungen, die bis dahin eventuell aufgetreten sind?

    Das ist sicher nicht ganz auszuschließen, wenn auch bei Kindern vlt. nicht so häufig zu erwarten. Relevanter wird das eher bei Vorerkrankungen, die bereits bei Geburt bestehen. In einem solchen Fall - den man niemandem wünscht - ist es wichtig zu wissen, dass die PKV einem Kontrahierungszwang unterliegt und neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden müssen.

  • Der Betrag fürs Kind ist wirklich überschaubar und dein Kind profitiert von einer besseren medizinischen Versorgung. Das war für mich der ausschlaggebende Punkt. Ich habe mein Kind über mich versichern lassen und bin sehr froh darüber.

  • Da du nicht geschrieben hast, ob sich die Differenz von 100€ zwischen den Einkommen aus dem Brutto- oder Nettoeinkommen ergibt, will ich ergänzend, dass stets das Brutto maßgebend ist.

  • 1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    Der meines Erachtens größte Nachteil ist, dass, wenn das Kind in der PKV ist, dein Freund bei Kindkranktagen den Lohnausfall nicht erstattet bekommt (bzw. komplett bekommt man den ja eh nicht erstattet)

  • 2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach?

    Nein!!


    Als langjährig PKV-Versicherter und Vater eines 6-jährigen Kindes gibt es auf diese Frage meiner Meinung nach nur ein eindeutiges "nein" als Antwort.


    Dein Kind erhält weder eine bessere medizinische Versorgung, noch gibt es (bis auf ganz wenige Ausnahmen) Vorteile bezüglich Wartezeiten auf Termine. Last but not least besteht auch für GKV-Versicherte immer die Möglichkeit - falls es ausnahmsweise doch mal einen Unterschied machen sollte - eine Leistung aus eigener Hand privat zu bezahlen. So lange es nicht um Krankenhausaufenthalte geht, sind die Beträge in der Regel überschaubar.


    Für Kinder macht es IMHO noch nicht einmal Sinn, ein Einzelzimmer im Krankenhaus als Zusatz zu versichern, da in den Kinderkrankenstationen keine Unterschiede zwischen gesetzlich- und privat versicherten Kindern gemacht werden - dafür fehlen einfach die Voraussetzungen. Privatstationen wie für Erwachsene gibt es für Kinder nicht. Wer im Krankenhaus ein Einzelzimmer bekommt oder wann eine Eltern-Mitaufnahme angeboten wird, wird nach medzinischen Kriterien entschieden, nicht nach Art der Versicherung.


    Wie bereits weiter oben erwähnt, kann eine PKV bei Kindern sogar zu einem gravierenden Nachteil werden, da anders als bei gesetzlich Versicherten für die Eltern keine "Kindkranktage" vorgesehen sind.

  • Ich bin mir gerade nicht sicher, ob sich in den letzten Jahren etwas verändert hat oder BL abhängig ist, aber mein Kind ist in der GKV, ich habe aber quasi ihren Geburtsgesundheitszustand bei meiner PKV gesichert, indem ich monatlich wenige Euro zahle. Falls sich an unserer Situation etwas ändert, käme sie also unabhängig von einer etwaigen Krankheitsgeschichte günstig in die PKV.

    Lass dich mal beraten, ob das immer noch/bei euch in NRW auch so ist!


    Meine Tochter ist, wie gesagt, in der GKV. Ich kann Paraibu bislang nur zustimmen.

  • Ich weiß, dass wir noch die Wahl haben, da wir nicht verheiratet sind.

    Die hast du auch verheiratet immer!


    1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.


    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    Ja, die Unterschiede sind gravierend, aber eben im Nachteil bei der PKV, s.o.


    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.


    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)


    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?

    Nein, das geht nur noch, wenn das Kind selber wieder Versicherungspflichtig ist (also Student, mit Job, Ausbildung o.ä.) Solange muss es dann dort bleiben.


    Soweit ich weiß, muss das Kind spätestens nach der Hochzeit über dich versichert werden, wenn du mehr verdienst als dein Partner. Alternativ kann das Kind glaube ich auch in der GKV bleiben, aber nicht kostenlos.

    Das ist völliger Quatsch, es muss nie über ein bestimmtes Elternteil versichert werden. Aber ja, die Kosten sind evtl. andere.


    Vorteil für die direkte private Krankenversicherung nach der Geburt: Sie müssen dein Kind ohne Risikozuschlag nehmen. Das könnte bei einem möglichen späteren Wechsel anders sein.

    Genau das ist ein einziger Punkt, den man aber mit einer Anwartschaft umgehen könnte.


    Da die Kinder von Beamten 80% Beihilfe bekommen, sind die Kosten für die private Krankenversicherung meistens recht überschaubar.

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.
    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.


    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen -

    Das kommt nie vor.


    ich habe aber quasi ihren Geburtsgesundheitszustand bei meiner PKV gesichert, indem ich monatlich wenige Euro zahle. Falls sich an unserer Situation etwas ändert, käme sie also unabhängig von einer etwaigen Krankheitsgeschichte günstig in die PKV.

    Genau das wird die sinnvollste Variante sein.

    Meine Kinder sind übrigens schon immer über meinen Mann versichert in der GKV und wir hatten damit nur Vorteile und doch, der Verdienstausfall beim KKH-Aufenthalt usw. ist komplett erstattet worden, nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

  • Die hast du auch verheiratet immer!


    Mag zwar grundsätzlich für die Frage PKV vs. GKV gelten, aber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.

    (...)

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.

    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.


    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

    Dann nehme ich doch lieber die 100% des Nettos weiter mit ;)


    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)

    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?


    [Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen]

    Das kommt nie vor.

    Zumindest nicht, wenn man das Kind dann freiwillig gesetzlich versichert und die entsprechenden Kosten dafür trägt. Die PKV mit Beihilfe ist dann mit hoher Sicherheit erheblich günstiger. Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

  • ber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Die habe ich auch mit genannt bzw. das die Kosten unterschiedliche sein können.


    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    Es geht hier in erster Linie nicht um den verbeamteten Elternteil, der ja immerhin 4 Kind-Krank-Tage hat, sondern um das nicht verbeamtete Elternteil, was dann genau 0 Tage bezahlt hat (und da auch nicht mit 90%, sondern wenn dann mit 0%, wenn der AG nicht zufällig vergessen hat 616 BGB auszuschließen)


    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?

    Es wird am Ende jedes Jahres die Berechtigung für die kostenlose Familienversicherung überprüft. Man kann dann natürlich für die Zukunft wechseln, aber die GKV ist für das Jahr dann im Zweifelsfall zu zahlen, denn ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.
    Die Rechtsgrundlage ist dir ja bekannt und hast du ja auch selber genannt und auch ich habe mehrmals darauf hingewiesen.


    Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

    Die habe ich nicht zur Seite geschoben, ganz im Gegenteil, ich habe deutlich darauf hingewiesen (wie du ja auch zitiert hast), dass man das genau im Blick behalten muss, damit man nicht utopische Kosten hat.

    Aber vermutlich hat dich das alles so verwirrt, das du das überlesen hast.

  • In den ersten 2 Monaten nach der Geburt erfolgt die Übernahme des Kindes ohne Untersuchung.

    Danach muss eine Gesundheitsprüfung erfolgen.


    Bei eins meiner Kinder kam etwas mit einem Jahr und begleitet uns seitdem. Er war aber schon PKV-versichert. Ansonsten wäre es teuer geworden.


    Ich würde PKV immer nehmen; alleine schon die schnelle Terminvergabe bei Fachärzten ist goldwert. Nicht ohne Grund haben vermehrt Fachärzte eine Telefonnummer für GKV- und PKV-Versicherte.


    Auch im Krankenhaus war das unkompliziert. Als GKV Kunde kannst du auch viel Sonderleistungen erhalten mit Zusatzversicherungen.


    Aber da ich sowieso über der JAEG liege war GKV sowieso kein Thema.

  • Ich würde PKV immer nehmen; alleine schon die schnelle Terminvergabe bei Fachärzten ist goldwert. Nicht ohne Grund haben vermehrt Fachärzte eine Telefonnummer für GKV- und PKV-Versicherte.

    Mein Eindruck ist der Gegenteilige. Meine Frau ist in der GKV, mein Sohn und ich PKV - wir können also direkt vergleichen.


    Durch die mittlerweile verbreitet übliche Online-Terminvergabe scheint es einfach nur egal geworden zu sein, wie man versichert ist. Wir bekommen alle 3 meist kurzfristig Termine, und bei den ganz wenigen Fachärzten, wo das nicht so ist, nützt mir auch mein PKV-Status nichts (Hamburg).


    Den einzigen Vorteil einer PKV für mich als Erwachsenen sehe ich im inkludierten Einzelzimmer im Krankenhaus. Diesen Vorteil könnte ich als GKV-Versicherter mit einer Zusatzversicherung aber - über die gesamte Lebenszeit betrachtet - deutlich günstiger bekommen. Es muss einem zudem klar sein, dass es ein Einzelzimmer nicht automatisch immer gibt, sondern dass dies von Verfügbarkeit und medizinischer Sinnhaftigkeit abhängt. Intensiver überwachte Betten gibt es im Regelfall nicht extra für Privatversicherte - gerade, wenn man ernsthafter krank ist, landet man also im Mehrbettzimmer wie alle anderen auch.


    Ich bin nicht Beamter, bekomme also keine Beihilfe. Den Schritt in die PKV bereue ich, es war die teuerste Fehlentscheidung meines Lebens.

  • Durch die mittlerweile verbreitet übliche Online-Terminvergabe scheint es einfach nur egal geworden zu sein, wie man versichert ist. Wir bekommen alle 3 meist kurzfristig Termine, und bei den ganz wenigen Fachärzten, wo das nicht so ist, nützt mir auch mein PKV-Status nichts (Hamburg).

    Das ist hier in der Region bei recht vielen Fachärzt*innen anders, denn auch bei der Online-Terminvergabe muss man fast überall ankreuzen, ob man privat oder gesetzlich versichert ist und kann dann als privat Versicherte/r früher Termine bekommen. Gerade bei Facharztpraxen wie Orthopädie, Kardiologie,... muss man oft monatelang auf einen Termin warten (auch als Privatpatient/in und gerade als "Neupatient/in"); dass man da kurzfristig drankommt, passiert höchstens, wenn jemand absagt.

    Haben wir gerade erst letzte Woche wieder erlebt: Mein Lebensgefährte sucht nach einer neuen Kardiologie-Praxis, nachdem sein alter Kardiologe in Rente gegangen ist (diese Praxis war am Arbeitsort meines Lebensgefährten und es fand sich leider niemand, der sie übernehmen wollte). Bei mehreren Kardiologie-Praxen hier in der Stadt, wo es auch möglich ist online Termine zu buchen, könnte er als gesetzlich Versicherter frühestens im Dezember oder sogar erst 2025 einen Termin bekommen. Wenn man aber "PKV" anklickt, gibt es aber bereits ab Juli/August freie Termine :rolleyes: .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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