Überwachung kranker Lehrer

  • So aufgewühlt war ich schon lange nicht mehr. Zufällig habe ich, beim Sekretariat stehend mitbekommen, dass 2 Abteilungsleiter vom Schulleiter schon den zweiten Tag hintereinander angewiesen worden, zur Baustelle eines krank geschriebenen Kollegen zu fahren, um zu prüfen, ob dieser im Krankenstand arbeitet. Die Bespitzelung war ohne Erfolg.

    Am Montag geht es wohl weiter.

    Wenn der Schulleiter mich gefragt hätte, hätte ich abgelehnt.

    In unserer Schule passiert vieles, was ich unglaublich finde, das aber geht mir nicht aus dem Kopf.

    Wie würdet ihr euch verhalten? Ist so eine Überwachung legal oder gar normal?

    Gab es das bei euch auch schon?


    Ich habe mich auch nicht verhört, sondern

    bekam die Aktion von einer handelnden Person bestätigt, der es sichtlich peinlich war und der auf die Dienstanweisung verwies.

  • Du kannst es dem Dezernenten melden, weil du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hast.


    Das Observieren von Arbeitnehmern im Krankenstand ist bei einem konkreten Verdacht erlaubt. Wenn dieser hier nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass gegen die Persönlichkeitsrechte des Kollegen verstoßen wurde.


    Eine weitere Frage, die ich mir stelle, ist, inwiefern eine SL dies ohne Absprache vornehmen darf/soll.

  • Und was mir dauernd durch den Kopf geht.

    Soll ich dem Kollegen Bescheid sagen (Kollegialität, Fürsorgepflicht) oder darf ich gar nicht (Loyalitätspflicht)

  • Und was mir dauernd durch den Kopf geht.

    Soll ich dem Kollegen Bescheid sagen (Kollegialität, Fürsorgepflicht) oder darf ich gar nicht (Loyalitätspflicht)

    warum solltest du das nicht dürfen? Oder hast du eine Verschwiegenheitspflicht unterzeichnet ;)

  • Eure Strukturen scheinen ja wirklich schwierig zu sein... Wenn auch nur ein einziger Kollege an meiner Schule soetwas rausfinden würde, wäre da DIE HÖLLE los. Und das ebenfalls an den Schulen, an denen ich vorher gearbeitet habe. Das sind unhaltbare Zustände.


    Ich würde natürlich dem Kollegen Bescheid geben. Da würde ich gar nicht zögern.

  • Wenn ich gefragt werde: Nach dem Dienstwagen für den Auftrag fragen. Bzw. eigentlich bei der vorgesetzten Behörde nachfragen, ob das zu meinen Aufgaben gehört.


    Und was die Kollegialität angeht: es gibt immer Wege, die Info an den Kollegen weiterzugeben.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Soll ich dem Kollegen Bescheid sagen

    Was erhoffst du dir davon?

    Wie sicher ist deine Interpretation der Situation?

    Bringt dem Kollegen die Info etwas oder setzt sie ihn psychisch unter Druck und stützt gar ein System von Misstrauen und Druck?


    Das wären so die Fragen, die mich an der Stelle bewegen würden.

  • Ich könnte mir gut vorstellen, dass ihr die einzige Schule in der ganzen Bundesrepublik seid, bei denen Kollegen solche Observationen durchführen.

    Diese Antwort verstehe ich nicht wirklich. Ist das ironisch und du willst ausdrücken, dass das normal ist? Das wäre schlimm. Oder wörtlich zu verstehen. Ich habe das vorher noch nie mitbekommen

  • Diese Antwort verstehe ich nicht wirklich. Ist das ironisch und du willst ausdrücken, dass das normal ist? Das wäre schlimm. Oder wörtlich zu verstehen. Ich habe das vorher noch nie mitbekommen

    Also ich hatte das wörtlich verstanden und hoffe doch sehr, dass das auch wirklich genau so ist. Was du beschreibst liest sich wahrlich unerträglich.


    Ich würde an deiner Stelle in jede nur denkbare Richtung Zweifel an dieser Vorgehensweise überdeutlich machen, also Richtung RP, gegenüber der SL und den derart sich instrumentalisieren lassenden KuK, gegenüber der Personalvertretung und dem davon betroffenen Kollegen stecken was läuft, damit dieser ebenfalls entsprechende Schritte einleiten kann, die diesem Treiben ein Ende setzen.


    Ganz abgesehen von der missbräuchlichen Nutzung der Weisungsbefugnis deiner SL verstehe ich allerdings schlicht nicht, warum deine KuK sich für die Bespitzelung eines Kollegen einfach einspannen lassen, statt selbst auf die Idee zu kommen, dass da wohl etwas faul sein muss und z.B. den Personalrat hinzuzuziehen, zu remonstrieren,…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich mitbekommen würde, dass meine SL mir misstrauen würde, wenn ich mich krank melden würde und mich bespitzeln würde (oder dieses veranlassen würde), dann würde ich mich bei der vorgestzten Behörde beschweren bzw. erst einmal den Personalrat einschalten. Insofern wüsste ich schon gerne, wenn so etwas geplant wäre. Ich würde dann auch schleunigst einen Versetzungsantrag stellen, da ich in so einem Klima nicht arbeiten wollen würde. (Als Abteilungsleitung hätte ich auch keine Lust diesen "Dienstanweisungen" Folge zu leisten.)


    Wenn ein Schulleiter Zweifel an der Erkrankung des Kollegen haben sollte (aus welchen Gründen auch immer), dann gibt es bessere Wege (Gespräch mit Kollegen suchen, Amtsarzt, ...).

  • Sofern es tatsächlich Indizien hierzu gibt (gehäuftes Fehlen seit Baubeginn, entsprechendes Getratsche am Kaffeetisch) ist das rechtlich in der Tat legitim. In der Privatwirtschaft sind in solchen Fällen Detektive nicht unüblich.

    Natürlich hat das mit dem Aufgabenspektrum einer Lehrkraft nix zu tun. Verboten ist das aber nicht, nicht Betretungsrechte etc. verletzt werden.

    Wenn die Indizienlage erdrückend ist, halte ich es sogar für unangebracht, der Sache nicht auf den Grund zu gehen und so etwas zu ignorieren.

    Überlege mal, welche Message das an die Kollegen senden würde, welche den Vertretungsunterricht stemmen müssen und wie das bei Elternvertretern ankommt. Denn ja, so etwas spricht sich herum.

  • Ich halte das Vorgehen nicht für legitim. Bestehen Zweifel an der Dienstunfähigkeit des Beamten, so besteht für diesen nach §44 Abs. 6 BBG die Pflicht, sich auf Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und ggf. auf Veranlassung von amtsärztlicher Seite beobachten zu lassen. Genau das wäre das geeignete Mittel der Dienststelle, bei entsprechenden Zweifeln zu agieren.


    Die arbeitsrechtliche (!) Möglichkeit zur Arbeitnehmerüberwachung wiederum gilt auch nur bei handfestem Verdacht und nicht bereits bei Vorliegen von Indizien oder gar auf Basis von Vermutungen. Nur im Falle eines solchen handfesten Verdachts können Arbeitnehmer durch einen beauftragten Detektiv beobachtet werden.


    Eine solche Dienstanweisung wie hier beschrieben, halte ich für völlig rechtswidrig und kann den Betreffenden nur empfehlen, im Wiederholungsfall selbst zu remonstrieren.

    Zufällig habe ich, beim Sekretariat stehend mitbekommen, dass 2 Abteilungsleiter vom Schulleiter schon den zweiten Tag hintereinander angewiesen worden, zur Baustelle eines krank geschriebenen Kollegen zu fahren, um zu prüfen, ob dieser im Krankenstand arbeitet. Die Bespitzelung war ohne Erfolg.

  • Wie würdet ihr euch verhalten? Ist so eine Überwachung legal oder gar normal?

    Gab es das bei euch auch schon?

    Personalrat in verschiedenen Geschmacksrichtungen einschalten.

  • Sofern es tatsächlich Indizien hierzu gibt (gehäuftes Fehlen seit Baubeginn, entsprechendes Getratsche am Kaffeetisch) ist das rechtlich in der Tat legitim. In der Privatwirtschaft sind in solchen Fällen Detektive nicht unüblich.

    Natürlich hat das mit dem Aufgabenspektrum einer Lehrkraft nix zu tun. Verboten ist das aber nicht, nicht Betretungsrechte etc. verletzt werden.

    Wenn die Indizienlage erdrückend ist, halte ich es sogar für unangebracht, der Sache nicht auf den Grund zu gehen und so etwas zu ignorieren.

    Überlege mal, welche Message das an die Kollegen senden würde, welche den Vertretungsunterricht stemmen müssen und wie das bei Elternvertretern ankommt. Denn ja, so etwas spricht sich herum.

    Ich mag Satireaccounts

  • Habe mich nun mit Vertrauenspersonen beraten.

    Ich werde den Kollegen warnen, sonst kann ich morgens nicht mehr in den Spiegel schauen.

    Ein weitergehendes Melden noch nicht, da in dem Klima von Angst, Misstrauen und Kontrolle alle Beteiligten im Ernstfall die Beschattung dementieren würden und ich nicht im Gegenzug vor einem Verleumdungsvorwurf stehen will.

    Festgehalten Beweise gibt es ja keine.

  • Ich halte das Vorgehen nicht für legitim. Bestehen Zweifel an der Dienstunfähigkeit des Beamten, so besteht für diesen nach §44 Abs. 6 BBG die Pflicht, sich auf Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und ggf. auf Veranlassung von amtsärztlicher Seite beobachten zu lassen.

    Unsinn, das ist in der Praxis ungeeignet. Man muss nur die Fehltage geschickt entzerren, schon ist der mutmaßliche Missetäter dagegen immun.

    Die arbeitsrechtliche (!) Möglichkeit zur Arbeitnehmerüberwachung wiederum gilt auch nur bei handfestem Verdacht und nicht bereits bei Vorliegen von Indizien oder gar auf Basis von Vermutungen.

    Ein Indiz IST ein begründeter Verdacht. Die Steigerung darüber hinaus heißt Beweis.

    Eine solche Dienstanweisung wie hier beschrieben, halte ich für völlig rechtswidrig und kann den Betreffenden nur empfehlen, im Wiederholungsfall selbst zu remonstrieren.

    Da stimme ich zu. Eine solche Anweisung ist hanebüchen.

    Die SL muss dennoch abwägen, wie begründet der Verdacht ist und eine Entscheidung treffen zwischen persönlicher Fürsorge und der Einhaltung der Dienstpflicht, welche letztendlich auch ein Eintreten für das tatsächlich arbeitende Kollegium ist.


    Dass solche Fälle nicht so selten sind, wissen alle mit etwas Erfahrung hier und dass wie üblich reflexartig auf die böse SL geschimpft wird, ignoriert, mit welcher Dreistigkeit sich tatsächlich manche vor der Arbeit drücken auf Kosten anderer Lehrkräfte.


    Dass hierbei aber keine Lehrkräfte eingesetzt werden zur Bespitzelung, versteht sich von selbst.

  • Unsinn, das ist in der Praxis ungeeignet. Man muss nur die Fehltage geschickt entzerren, schon ist der mutmaßliche Missetäter dagegen immun.

    Kein Unsinn, sondern klare gesetzliche Vorgabe.

    Ein Indiz IST ein begründeter Verdacht. Die Steigerung darüber hinaus heißt Beweis.

    Wir befinden uns hier nicht im Strafrecht....übrigens auch nicht im Arbeitsrecht. Im Übrigen ist ein Indiz lediglich ein Umstand, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf einen Sachverhalt schließen lässt und begründet bei weitem nicht immer einen hinreichenden Verdacht.

    Die SL muss dennoch abwägen, wie begründet der Verdacht ist und eine Entscheidung treffen zwischen persönlicher Fürsorge und der Einhaltung der Dienstpflicht, welche letztendlich auch ein Eintreten für das tatsächlich arbeitende Kollegium ist.

    Und genau diese Dienstpflicht i.V.m. mit der Fürsorgepflicht bindet die SL an oben genanntes Vorgehen über (amts-)ärztliche Begleitung.

  • Sowas kenne ich nur aus meiner Zeit beim Pharma Außendienst . Aber im öffentlichen Dienst? Hinzu kommt, dass die reine Feststellung, dass der krank geschriebene Herr x auf der Baustelle gesichtet wurde, noch nichts aussagt. Dazu müsste man die Diagnose kennen und müsste ferner Herrn x längere Zeit beobachten, was er da macht. Eine Krankschreibung fesselt mich nicht ans Bett. Insbesondere bei Krankschreibungen im psychischen Bereich, kann es durchaus sein, dass der behandelnde Arzt das als gesundheitsförderlich sieht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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