Privatleben lohnt sich mehr als Einsatz an der Schule?!

  • Finde ich auch völlig legitim, nachdem man ja bereits um seine erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenkasse gebracht wird.

    Legitim und legal ist nicht immer deckungsgleich ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Was ist daran deiner Meinung nach illegal?

    Gedankenspiel:
    Durch den um ein Jahr vorgezogenen Ruhestand wird meine Pension um 2,7% gekürzt.
    Nun entscheide ich mich dafür, doch noch ein Jahr mit vollem Deputat zu arbeiten. Käme das nun on top zu meiner Pension, sodass ich nun fast doppeltes Gehalt bekäme? Weshalb macht das nicht bereits jeder? Da wird das RP durchaus eine "legale" Verordnung haben, die das nicht zulässt.

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  • Käme das nun on top zu meiner Pension, sodass ich nun fast doppeltes Gehalt bekäme?

    Mit der Rente würde das funktionieren, die Pension würde soweit gekürzt, dass Pension + Gehalt nicht mehr als deine Maximalpension betrüge.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Mit der Rente würde das funktionieren, die Pension würde soweit gekürzt, dass Pension + Gehalt nicht mehr als deine Maximalpension betrüge.

    Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

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  • Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

    Sorry, ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass es für Rentenbezieher ab der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenzen gibt, für Pensionäre aber immer.

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  • Das ist ein großer Widerspruch, finde ich.

    Gehört das mittlerweile zum guten Ton hier, dass Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen und dann kommentiert werden? Es ist nicht das erste Mal, dass mir das auffällt. Tut mir leid, dass du nun dran glauben musst.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ein Kollege wurde, nachdem er in den Ruhestand getreten war, von einem befreundeten Schulleiter gefragt, ob er mit einem Teillehrauftrag an seiner Schule aushelfen könne.
    FunFact:
    Damit er die Stelle antreten durfte, musste er ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nach 30 Jahren Tätigkeit als Beamter :autsch:

    Finde ich richtig. Sollte man bei Beamten, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, eigentlich genau so oft verlangen, wie von Erziehr*innen und Sozialpädagog*innen etc.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Finde ich richtig. Sollte man bei Beamten, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, eigentlich genau so oft verlangen, wie von Erziehr*innen und Sozialpädagog*innen etc.

    Man muss ja auch am Anfang eines vorlegen.

  • Und dann wird man für 40 Jahre auf Kinder losgelassen, ohne dass nochmal nachgefragt wird?

    Zumindest bei Beamtinnen und Beamten werden Verurteilungen immer dienstlich relevant und insofern automatisch weitergeleitet. Auch das ist bei uns mit eingepreist. Nachfragen muss insofern niemand mehr, weil das direkt weitergemeldet wird auf dem dienstlichen Weg, um direkt prüfen zu können, ob auch ein zu ahndendes Dienstvergehen vorliegt, das einen auch schon bei deutlich weniger schwerwiegenden Vergehen die Verbeamtung kosten könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du hast dich noch nicht wirklich mit dem Beamtenstatus/Beamtenrecht auseinandergesetzt?


    Nein. Hauptsache immer butthurt sein.

    Schade, dass ihr es beide nicht für nötig erachtet habt, einfach kurz darzulegen, warum es nicht erforderlich ist im öffentlichen Schuldienst in regelmäßigen Abständen ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Das wäre konstruktiver, als einfach nur einen Shitstorm kreieren zu wollen, nur weil eine neue Kollegin noch nicht sämtliche Details des Beamtenrecht kennt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich dachte, die Smileys seien dazu da, dass nicht jeder alles verbal kommentieren muss?

    Du kommentierst nur selten überhaupt irgendetwas. Es ist irritierend, wenn man nicht nachvollziehen kann, warum du verwirrt bist und sonst niemand. Dann würde ich mir von dir wünschen, dass du dich beteiligst und deine Gedanken verbal äußerst. Dadurch, dass du oft der Einzige bist, der sich an einzelnen Aussagen stört, habe ich nicht den Eindruck, dass andere vor dir schon alles gesagt haben und du nur noch ein Emoji daruntersetzen musst. Es wirkt wie eine unnötige Provokation.

  • Gehört das mittlerweile zum guten Ton hier, dass Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen und dann kommentiert werden? Es ist nicht das erste Mal, dass mir das auffällt. Tut mir leid, dass du nun dran glauben musst.

    Ich finde nicht, dass hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen wurde, sorry, wenn du das so empfindest.

    Aber wenn ich eigentlich gar nicht gehen möchte, verabschiede ich mich auch nicht frühzeitig, um mir später "Rosinen" an gleicher Stelle rauszupicken. Da sehe ich den Widerspruch (im Verhalten der Person). Und um diesen Zusammenhang ging es doch.

  • Also wenn ich mich wiederum nicht täusche, dann ging es darum, dass es sich für Menschen, die früher bereits in die Rentenkasse eingezahlt haben unter Umständen finanziell, in Bezug auf die Pension, nicht lohnt bis 67 zu arbeiten, da der Höchstsatz bereits vorher erreicht worden ist. Wenn man also aus den Gründen freiwillig früher ausscheidet, aber eigentlich nich Spaß am Unterrichten hat, kann man dies dann dennoch tun. Ja, vielleicht wäre es für die Allgemeinheit sozialer, wenn man dennoch bis 67 arbeiten würde. Wobei in dem System soviel unfair ist, dass das nun wirklich keinen großen Unterschied mehr macht.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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