Ja und ja
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass es in jedem Bundesland so ist. Versetzung geht immer vor Beförderung oder weiß jemand hier von eine BL, in dem das anders ist?
Was meinst Du mit "Versetzung geht immer vor Beförderung"?
Ja und ja
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass es in jedem Bundesland so ist. Versetzung geht immer vor Beförderung oder weiß jemand hier von eine BL, in dem das anders ist?
Was meinst Du mit "Versetzung geht immer vor Beförderung"?
Was meinst Du mit "Versetzung geht immer vor Beförderung"?
Bei Stellenbesetzungsverfahren (ab A14). Wenn die jemand mit A14 auf eine A14-stelle bewirbt, dann wird das Verfahren eingestellt und die Person, die das Statusamt bereits hat, wird einversetzt. Das geht auch länderübergreifend.
Hast du einen Tipp für mich, wie genau ich an die Dezernenten herantrete? Lege ich im derzeitigen Bundesland meine individuelle Situation dar, weshalb der Wechsel für mich drängend ist? Oder werbe ich im Ziel-Bundesland für mich? Oder weise ich lediglich als Verdeutlichung des Versetzungsantrags darauf hin, dass bei mir Bedarf/Wunsch besteht?
Im Prinzip all diese Dinge.
Du vereinbarst einen Termin bei den entsprechenden Dezernenten. Im Heimatbundesland auf dem Dienstweg, im Zielbundesland kannst du das direkt machen. Der Anlass im Heimatbundesland kann Laufbahnberatung sein, also ein Entwicklungsgespräch, indem er dich über das LTV informiert und dich berät, welche Möglichkeiten dir offen stehen (bspw. auch Direktbewerbung mit Freistellung oder Bewerbung auf Beförderungsstellen).
Im Zielbundesland kannst du über Perspektiven sprechen, darüber, an welchen Schulen evtl. Bedarf besteht, auch über Beförderungsstellen etc.
Bei Stellenbesetzungsverfahren (ab A14). Wenn die jemand mit A14 auf eine A14-stelle bewirbt, dann wird das Verfahren eingestellt und die Person, die das Statusamt bereits hat, wird einversetzt. Das geht auch länderübergreifend.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das zumindest für NDS nicht uneingeschränkt gilt. Mir ist jedenfalls auch ein Verfahren bekannt, in dem sich ein A15er und ein A14er auf eine A15-Stelle beworben haben und dennoch das komplette Verfahren mit Auswahlentscheidung (und am Ende Konkurrentenklage) durchgeführt wurde.
Ich würde bei einer Anwendung eines solchen Grundsatzes im Übrigen auch ein großes Fragezeichen an die korrekte Umsetzung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Bestenauslese machen.
Im Prinzip all diese Dinge.
Du vereinbarst einen Termin bei den entsprechenden Dezernenten. Im Heimatbundesland auf dem Dienstweg, im Zielbundesland kannst du das direkt machen. Der Anlass im Heimatbundesland kann Laufbahnberatung sein, also ein Entwicklungsgespräch, indem er dich über das LTV informiert und dich berät, welche Möglichkeiten dir offen stehen (bspw. auch Direktbewerbung mit Freistellung oder Bewerbung auf Beförderungsstellen).
Im Zielbundesland kannst du über Perspektiven sprechen, darüber, an welchen Schulen evtl. Bedarf besteht, auch über Beförderungsstellen etc.
Hi, WillG.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Das hilft mir sehr weiter. Ich werde deine Ratschläge beherzigen und hoffe, dass sie meine Chancen erhöhen. Sicherlich ist das auch ein guter Tipp für andere, die den Ländertausch anstreben.
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