Hallo zusammen,
hat schon jemand eine Zu- oder Absage vom Ländertauschverfahren zum 1.8 erhalten? In meinem Fall soll es von NDS. nach NRW gehen und ich habe noch nichts gehört.
Hallo zusammen,
hat schon jemand eine Zu- oder Absage vom Ländertauschverfahren zum 1.8 erhalten? In meinem Fall soll es von NDS. nach NRW gehen und ich habe noch nichts gehört.
Hi.
Letzte Woche habe ich die gleiche Frage schon diesem Thread (hier klicken) gestellt. Bei mir geht es in die entgegengesetzte Richtung (NRW-->Niedersachsen). Ich weiß auch noch von nichts.
Gruß
Andra
Bei mir soll es auch von Nds nach NRW gehen. Bisher habe ich auch noch nichts gehört.
Hatte zum zweiten Mal einen Antrag aus sozialen Gründen (Fahrtstrecke, verheiratet, zwei Kinder) für den Ländertausch von Hessen nach RLP gestellt, Freigabeerklärung habe ich. Gestern wurde im Portal der Status von ,,in Bearbeitung“ zu ,,abgelehnt“ geändert😔 habe noch nichts schriftlich, dementsprechend auch noch keine Begründung… Bin sehr enttäuscht!
Und wieder eine neue Runde:
Hat schon jemand eine Zu- oder Absage für das Tauschverfahren zum 1.2.25?
Ich warte…
Jop, heute kam die Absage.
Meint ihr, es würde etwas bringen, wenn man anbietet, auch in unbeliebtere Gegenden zu tauschen?
Meint ihr, es würde etwas bringen, wenn man anbietet, auch in unbeliebtere Gegenden zu tauschen?
Als ich es über Ländertausch versucht habe, bekam ich vom Bezirkspersonalrat folgende Aussage:
Es wird auf Besoldungsebene geschaut, wie viele haben wir mit A13 die tauschen wollen, wie viele mit A14 etc. Die Freigabe durch das Land dabei generell vorausgesetzt. Je höher die Stufe, desto geringer die Chance. Um Regionen u.ä. ging es nach der Auskunft gar nicht, sondern nur darum, dass am Ende 100 A13 gegen 100 A13 wechseln.
Kann natürlich auch gelogen gewesen sein, aber so wurde es mir erklärt. Er sagte alle Versetzungsgesuche, in dem Fall BBS, gingen auch zusätzlich über deren Tisch.
Mein Versetzungsantrag wurde schon in der ADD nicht bewilligt, was ich durch Info meiner SL vorab wusste. Ansonsten bekam ich offiziell viel später auch nur die Nachricht, dass ich nicht versetzt werden kann, als es vermutlich alle bekommen haben.
Als ich es über Ländertausch versucht habe, bekam ich vom Bezirkspersonalrat folgende Aussage:
Es wird auf Besoldungsebene geschaut, wie viele haben wir mit A13 die tauschen wollen, wie viele mit A14 etc. Die Freigabe durch das Land dabei generell vorausgesetzt. Je höher die Stufe, desto geringer die Chance. Um Regionen u.ä. ging es nach der Auskunft gar nicht, sondern nur darum, dass am Ende 100 A13 gegen 100 A13 wechseln.
Ab A14 würde ich mich direkt auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Ab A14 würde ich mich direkt auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Hatte ich auch geguckt, aber alle Stellen die in NRW ausgeschrieben waren hatten auch die Freigabe als Voraussetzung in der Ausschreibung stehen für Bewerber aus anderen Ländern.
Von A14 „zurückzutreten“, also eine Rückernennung in Kauf zu nehmen, ist doch aber auch eine (finanziell unglückliche) aber denkbare Variante, um bessere Chancen zu haben. Oder?
Grundsätzlich ja und zumindest landesintern kann das ein Weg sein, eine Versetzung unter dieser Nebenbedingung erfolgreicher durchsetzen zu können. Ob das auch im Ländertauschverfahren funktioniert, bin ich mir nicht sicher.
Hallihallo.
Diesmal war ich zum zweiten Mal dabei. Es sollte von NRW nach Niedersachsen gehen. Absage kam heute.
Mir ist das jetzt gerade aber auch erst einmal egal, weil wir ohnehin nun die Familienplanung angegangen sind. Dadurch ist das Ganze erst einmal hinfällig. Ich versuche es dann in einem Jahr unter den geänderten Umständen noch einmal.
Wenn aber nächstes Jahr nach Heirat, Nachwuchs und Elternzeit das Gleiche dabei herumkommt, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Zu diesem Zeitpunkt werde ich nicht einmal mehr wohnhaft in NRW sein, da wir während der Elternzeit den Umzug in die neue Heimat machen werden.
Ich melde mich dann zu gegebener Zeit nochmal, werde aber in jedem Fall Gewerkschaft, regionalen und Bezirkspersonalrat mit einbeziehen. Eine Vollzeitstelle zu bekleiden, was ich gerne würde, aber dabei Hunderte Kilometer von meiner Familie getrennt zu sein, kommt für mich nicht in Frage. Keine Ahnung, was ich in dem Fall dann tue...
Ab A14 würde ich mich direkt auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Darüber habe ich heute mit meinem ehemaligen SL gesprochen. "Einem Beamten, der eine höherwertige Stelle an einer anderen Schule antreten kann, ist dies zu gestatten. Das kann der SL der abgebenden Schule nicht verhindern." war sinngemäß die Aussage. Meine Ex-Schule hat nämlich gerade genau so einen Fall durch und musste einen Kollegen ersatzlos ziehen lassen, nachdem seine Versetzungsanträge nicht bewilligt worden waren, und zwar weil Mangelfach.
Aber gilt dieser Grundsatz in allen Bundesländern? Und viel wichtiger: Gilt das auch Bundeslandübergreifend?
werde aber in jedem Fall Gewerkschaft, regionalen und Bezirkspersonalrat mit einbeziehen
Sich für den Ländertausch zu bewerben, indem man "nur" das Formular ausfüllt und abgibt, ist mit hohem Risiko zu scheitern verbunden.
Letztlich muss man dafür sorgen, dass man bei allen Beteiligten im Gespräch bleibt, Schulleiter bei der abgebenden und bei potientiellen aufnehmenden Schulen, Dezernenten im abgebenden und aufnehmenden BL, beteiligte Personalräte in beiden Bundesländern. Ja, das ist viel Aufwand, aber der Vorgang ist so intransparent und so schlecht planbar, dass man nur so ein wenig mitsteuern kann, was passiert.
Aber gilt dieser Grundsatz in allen Bundesländern? Und viel wichtiger: Gilt das auch Bundeslandübergreifend?
Mir ist mindestens ein Fall bekannt, bei dem ein Wechsel von NDS nach Hessen so ablief. Ich kann aber auch nicht dafür garantieren, dass das beliebig verallgemeinert werden kann.
Sich für den Ländertausch zu bewerben, indem man "nur" das Formular ausfüllt und abgibt, ist mit hohem Risiko zu scheitern verbunden.
Letztlich muss man dafür sorgen, dass man bei allen Beteiligten im Gespräch bleibt, Schulleiter bei der abgebenden und bei potientiellen aufnehmenden Schulen, Dezernenten im abgebenden und aufnehmenden BL, beteiligte Personalräte in beiden Bundesländern. Ja, das ist viel Aufwand, aber der Vorgang ist so intransparent und so schlecht planbar, dass man nur so ein wenig mitsteuern kann, was passiert.
Grüß dich, Will.
Danke für die Rückmeldung und die darin enthaltenen Tipps.
Das werde ich tun bzw. habe ich es bei meinem ersten Antrag in der Vergangenheit schon getan. Leider waren die Rückmeldungen im Ziel-Bundesland sehr zurückhaltend. Dort wollte man nicht wirklich etwas von mir wissen, solange vom derzeitigen Bundesland keine Freigabe vorliegt. Ich werde dort zu entsprechender Zeit noch einmal vertieft nachhaken.
Bei mir ist es laut Brief nun auch an der Freigabe gescheitert, d.h. ich war am "gemeinsamen Tisch" der Bundesländer zum LTV dann gar kein Thema.
Hast du einen Tipp für mich, wie genau ich an die Dezernenten herantrete? Lege ich im derzeitigen Bundesland meine individuelle Situation dar, weshalb der Wechsel für mich drängend ist? Oder werbe ich im Ziel-Bundesland für mich? Oder weise ich lediglich als Verdeutlichung des Versetzungsantrags darauf hin, dass bei mir Bedarf/Wunsch besteht?
Ich bin unsicher, wie ich an die entsprechenden Stellen herantrete, und wäre daher sehr dankbar für Ratschläge.
Aber gilt dieser Grundsatz in allen Bundesländern? Und viel wichtiger: Gilt das auch Bundeslandübergreifend?
Ja und ja
Mir ist mindestens ein Fall bekannt, bei dem ein Wechsel von NDS nach Hessen so ablief. Ich kann aber auch nicht dafür garantieren, dass das beliebig verallgemeinert werden kann.
Da bin ich mir ziemlich sicher, dass es in jedem Bundesland so ist. Versetzung geht immer vor Beförderung oder weiß jemand hier von eine BL, in dem das anders ist?
Und wo fände ich wohl die Rechtsquelle dafür? Ich frage für einen Freund.
Und wo fände ich wohl die Rechtsquelle dafür?
Das habe ich mich auch schon öfter gefragt, konnte aber nichts finden.
Von dem Grundsatz an sich habe ich aber bereits öfters gehört.
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