Hallo zusammen,
meine Frau (momentan in Elternzeit) und ich sind beide verbeamtete Lehrer:innen und haben kürzlich unser erstes Kind bekommen.
Für die Beilhilfe soll ich nun die Geburt des Kindes "anmelden" und laut Formular entscheiden, wer die Beihilfe erhalten soll.
Das Kind ist derzeit über die Mutter zu einem Anteil von 20% privatversichert und soll, soweit ich es verstanden habe, 80% Beihilfe erhalten.
Den Familienzuschlag 1 erhalten wir beide zur Hälfte, den Familienzuschlag 2 (Kind) soll ich erhalten.
Jetzt verstehe ich im Antrag folgende Fußnote nicht.
"Soweit der andere Elternteil Anspruch nach Bundes- oder vergleichbarem Landesbeihilfenrecht hat und den Familienzuschlag für ein Kind erhält, ist in Nordrhein-Westfalen die Beihilfengewährung für dieses Kind und ggf. die Zahlung des erhöhten Bemessungssatzes ausgeschlossen."
Dies gilt wohl erst ab dem 2. Kind, aber davon soll die Beihilfe und der Familienzuschlag Kind abhängig sein?
Bedeutet das, dass wenn wir ein zweites Kind bekommen, ich die 70% Beihilfe nicht erhalte, weil ich den Familienzuschlag Kind erhalte und deshalb meine Frau die 70% Beihilfe erhalten muss/kann?
Kurz gefasst, verstehe ich den Zusammenhang zwischen Beihilfe/Kinderzuschlag in dieser Fußnote nicht.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende