In Hessen (in anderen Bundesländern wahrscheinlich ähnlich) erhalten Väter auf Antrag Sonderurlaub zur Geburt ihres Kindes. Das gilt aber nur, wenn sie mit der Mutter eine Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz haben: […] Den Vater dabei/zu Hause zu haben ist sinnvoll, weil so der Streß für die Mutter, das Baby und ggf. für Geschwisterkinder verringert werden kann. Warum gibt es keinen Sonderurlaub für Väter unehelicher Kinder? Sofern eine wirksame vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (eventuell gleich mit Sorgeerklärung) vorliegt, sollten sie die gleiche Rechtsstellung haben, wie die Väter ehelicher Kinder. Durch den Ausschluss ihrer Väter in der Vorschrift haben die unehelichen Kinder einen schwierigeren Start ins Leben. Und das, obwohl Art. 6 Abs. 5 GG [URL:https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html] vorschreibt, dass unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern.