Kein Sonderurlaub anlässlich Niederkunft für uneheliche Väter

  • In Hessen (in anderen Bundesländern wahrscheinlich ähnlich) erhalten Väter auf Antrag Sonderurlaub zur Geburt ihres Kindes. Das gilt aber nur, wenn sie mit der Mutter eine Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz haben:

    (1) Bei Niederkunft der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639), erhalten Beamtinnen und Beamte auf Antrag acht Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, wenn ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage verteilt ist. Ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf weniger oder mehr Arbeitstage verteilt, so vermindert oder erhöht sich der Anspruch nach Satz 1 entsprechend anteilig um ein Fünftel je Arbeitstag. Maßgeblich ist dabei die Verteilung der Arbeitszeit am Tag der Niederkunft. Ergeben sich bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs Bruchteile eines Tages, wird kaufmännisch gerundet. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Anspruch auf Sonderurlaub nicht.

    Den Vater dabei/zu Hause zu haben ist sinnvoll, weil so der Streß für die Mutter, das Baby und ggf. für Geschwisterkinder verringert werden kann.


    Warum gibt es keinen Sonderurlaub für Väter unehelicher Kinder? Sofern eine wirksame vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (eventuell gleich mit Sorgeerklärung) vorliegt, sollten sie die gleiche Rechtsstellung haben, wie die Väter ehelicher Kinder.


    Durch den Ausschluss ihrer Väter in der Vorschrift haben die unehelichen Kinder einen schwierigeren Start ins Leben. Und das, obwohl Art. 6 Abs. 5 GG vorschreibt, dass unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern.

    • Offizieller Beitrag

    Durch den Ausschluss ihrer Väter in der Vorschrift haben die unehelichen Kinder einen schwierigeren Start ins Leben

    naja, man kanns auch übertreiben...

    ich vermute, die Regelung hängt zusammen mit dem besoinderen Status, den der Staat der Institution Ehe und Familie zugesteht.
    In welcher Form das heute noch lebensnah ist, lässt sich dieskutieren, aber das würde an deiner Situation nichts ändern.

    Ganz pragmatisch:

    ich würde zur SL gehen und mit ihr sprechen. Bei uns an der Schule würde sich da sofort intern eine gute Lösung finden lassen. :top:

  • Immerhin geht's um 8 Tage, das ist tatsächlich nicht sonderlich gerecht. Du kannst ja ne Petition beim Landtag einreichen, die Urlaubsverordnung zu ändern, dann hätte irgendwer später was davon, wenn der Wortlaut geändert würde.

  • Immerhin geht's um 8 Tage, das ist tatsächlich nicht sonderlich gerecht. Du kannst ja ne Petition beim Landtag einreichen, die Urlaubsverordnung zu ändern, dann hätte irgendwer später was davon, wenn der Wortlaut geändert würde.

    Klageweg ist auch eine Option, hilft einem selbst aber höchstens einige Jahre später und bindet bis dahin Ressourcen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In NDS gibt es nur einen Arbeitstag Sonderurlaub bei "Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der Lebensgefährtin" (siehe § 9 "Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung"). Kann man genauso ungerecht finden, auch wenn die "Lebensgefährtin" hier explizit einbezogen wird, oder?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sonderurlaub bei "Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der Lebensgefährtin" (siehe § 9 "Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung")

    Wird eng, wenn man sich für eine von den dreien entscheiden muss.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wird eng, wenn man sich für eine von den dreien entscheiden muss.

    Das dürfte tatsächlich vor Gericht relativ spannend sein, wenn da jemand eine polygame Beziehung führt und zwei Lebensgefährtinnen hat, die kurz nacheinander gebären.

  • Niedersächsische Kinder haben also alle einen schwierigeren Start ins Leben?

    Den brauchen sie bestimmt, um dem einen oder anderen Orkantief standhalten zu können. :doc:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Niedersächsische Kinder haben also alle einen schwierigeren Start ins Leben?

    Welche Begründung hat sonst der Anspruch auf Sonderurlaub zur Niederkunft, wenn nicht das Kindeswohl?


    Es geht auch nicht um eine abwegige Konstellation, denn jedes dritte Kind in Deutschland wird mittlerweile unehelich geboren.

  • Es geht auch nicht um eine abwegige Konstellation, denn jedes dritte Kind in Deutschland wird mittlerweile unehelich geboren.

    Natürlich ist das keine abwegige Konstellation . Leider hinkt an diversen Stellen das Familienrecht- dessen Abbild das Beamtenrecht an dieser Stelle lediglich ist- der Lebensrealität hinterher. Zuletzt wurde so ja auch ein Fall eines leiblichen Vaters vor Gericht verhandelt, der nicht der rechtliche Vater für sein Kind werden kann, weil das der neue Lebensgefährte seiner Ex ist, obgleich der Kindsvater sich immer um das Kind bemüht hat.


    Unglücklicherweise ändert die Rechtslage sich aber sicherlich nicht schnell genug für dich, damit du direkt davon so profitieren kannst, wie du das solltest. Insofern bleibt dir nur, mit deiner SL zu sprechen im Hinblick auf eine interne Lösung, sowie deine Abgeordneten zu kontaktieren und auf dieses Problem hinzuweisen oder eigene rechtliche Schritte zu erwägen, um mittelfristig eine Änderung anzustoßen.


    Einen schwierigeren Start ins Leben haben Kinder glücklicherweise nicht, nur weil ein paar Urlaubstage wegfallen würden. Relevanter für dein Kind dürfte es sein, was du in den Wochen, Monaten und Jahren nach der Geburt machst, wie viel Zeit du diesem beispielsweise auch über eigene Elternzeit zu widmen bereit bist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Natürlich ist das eine abwegige Konstruktion. Leider hinkt an diversen Stellen das Familienrecht- dessen Abbild das Beamtenrecht an dieser Stelle lediglich ist- der Lebensrealität hinterher. Zuletzt wurde so ja auch ein Fall eines leiblichen Vaters vor Gericht verhandelt, der nicht der rechtliche Vater für sein Kind werden kann, weil das der neue Lebensgefährte seiner Ex ist, obgleich der Kindsvater sich immer um das Kind bemüht hat.


    Unglücklicherweise ändert die Rechtslage sich aber sicherlich nicht schnell genug für dich, damit du direkt davon so profitieren kannst, wie du das solltest. Insofern bleibt dir nur, mit deiner SL zu sprechen im Hinblick auf eine interne Lösung, sowie deine Abgeordneten zu kontaktieren und auf dieses Problem hinzuweisen oder eigene rechtliche Schritte zu erwägen, um mittelfristig eine Änderung anzustoßen.


    Einen schwierigeren Start ins Leben haben Kinder glücklicherweise nicht, nur weil ein paar Urlaubstage wegfallen würden. Relevanter für dein Kind dürfte es sein, was du in den Wochen, Monaten und Jahren nach der Geburt machst, wie viel Zeit du diesem beispielsweise auch über eigene Elternzeit zu widmen bereit bist.

    Die abwegige Situation ist die mit polygamer Beziehung mit mehreren Lebensgefährten, die dann alle frei haben wollen, wenn eine davon eine Niederkunft hat. Dagegen ist, dass Kinder unehelich zur Welt kommen, schon seit langem keine Seltenheit mehr.


    Das hat auch gar nichts mit mir persönlich zu tun, der ich im Moment kein weiteres Kind erwarte. Es geht allein um eine Ungerechtigkeit beim Beamtenrecht, die mir beim Drüberlesen aufgefallen ist. Ich beschäftige mich gerade damit, weil ich mich im nächsten Monat verbeamten lasse.

  • Die abwegige Situation ist die mit polygamer Beziehung mit mehreren Lebensgefährten, die dann alle frei haben wollen, wenn eine davon eine Niederkunft hat.

    Und die sind dann alle noch Kolleg*innen an derselben Schule :!:

    Scheint gar nicht mal so unrealistisch.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die abwegige Situation ist die mit polygamer Beziehung mit mehreren Lebensgefährten, die dann alle frei haben wollen, wenn eine davon eine Niederkunft hat. Dagegen ist, dass Kinder unehelich zur Welt kommen, schon seit langem keine Seltenheit mehr.

    Das in meinem Beitrag "eine" statt "keine" stand war ein Tippfehler, der allerdings eigentlich aus dem weiteren Kontext meines Beitrags deutlich hervorgegangen ist bei gelassener Lektüre. Kein Grund zur Aufregung also. Mir ist völlig klar, dass uneheliche Kinder zu bekommen völlig normal ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • ...

    Das hat auch gar nichts mit mir persönlich zu tun, der ich im Moment kein weiteres Kind erwarte. Es geht allein um eine Ungerechtigkeit beim Beamtenrecht, die mir beim Drüberlesen aufgefallen ist. ..

    Und warum gehst du dann nicht auf die Hinweise ein, wie man Abhilfe schaffen könnte? Oder wolltest du lediglich klagen und wenn ja, was sollen wir dazu sagen? Hessische Beamte, die unehelich ein Kind erwarten und gerne Urlaub hätten, sind nun auch keine soooooo relevante gesellschaftliche Gruppe, dass sich jeder empören mag.

  • Und warum gehst du dann nicht auf die Hinweise ein, wie man Abhilfe schaffen könnte?

    Die von dir vorgeschlagene Petition habe ich eingereicht, ansonsten sind die Hinweise für mich nicht relevant, weil ich (wie erwähnt) aktuell kein weiteres uneheliches Kind erwarte. Der Vorschlag, man könne ja Elternzeit beantragen, geht aber am Problem der Diskriminierung von Familien mit unehelichen Kindern vorbei.

    Die Verordnung scheint sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen zu orientieren, wo das entsprechende für Angestellte steht, darum geht die Relevanz über die Zahl der Beamten hinaus. Es gab 2020 300.000 Beschäftigte in Hessen, davon 120.000 Männer, wenn jeder Dritte davon ein uneheliches Kind während der Beschäftigung erwaertet, betrifft die Sache 40.000 Väter und deren Familien.

    • Offizieller Beitrag

    Welche Begründung hat sonst der Anspruch auf Sonderurlaub zur Niederkunft, wenn nicht das Kindeswohl?

    Ganz ehrlich: das neugeborene Kind hat von dem Sonderurlaub reichlich wenig. Der Sonderurlaub ist eher eine Unterstützung der Frau.

  • Ganz ehrlich: das neugeborene Kind hat von dem Sonderurlaub reichlich wenig. Der Sonderurlaub ist eher eine Unterstützung der Frau.

    Aber auch das ist doch definitiv einen Sonderurlaub wert.


    Ich würde von meinem Partner in diesen schweren Stunden schon erwarten, dass er an meiner Seite ist und mich unterstützt. Und wenn es noch ältere Geschwister gibt, muss evtl. eh der Partner sich um die kümmern, wenn es z.B. mitten in der Nacht losgeht oder ganz plötzlich.

Werbung