Gar nicht erwähnt worden ist hier eine durchgeführte kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik....
Das sollte ja eigentlich die Grundlage für irgendwelche weiterführende Überlegungen sein - falls die nicht im Rahmen der Zuerkennung des Förderbedarfs geschehen ist, muss die schleunigst nachgeholt werden. Oftmals ergeben sich daraus ja Ansätze, welche eine Beschulung zumindest erleichtern, etwa die Gabe von Metylphenidat.
Was die Schulpsychologie im vorliegenden Falle für Lösungsansätze bieten soll, weiß ich nicht - an der Förderschule arbeiten doch Sonderpädagogen mit einer relevanteren Ausbildung (und ese-Lehrbefähigungen liegen an einer Lernen-Schule i.d.R. vor). Der medizinisch-psychologische Bereich ist natürlich in solchen Fällen einzubeziehen, aber doch vorrangig ein Kinder- und Jugendpsychiater (nur ein solcher kann ja auch eine verbindliche Diagnose stellen und evtl. eine Medikalisierung vornehmen).