Frage zur Rückkehr aus Elternzeit in Teilzeit (NRW)

  • Hallo zusammen,

    meine Frau beendet im kommenden Schuljahr ihre Elternzeit (Anfang Dezember) und möchte mit 50% in den Dienst zurückkehren – soweit, so gut. Im Gespräch mit der Schulleitung wurde sie gefragt, ob sie auch zum Anfang des kommenden Schuljahres zurückkehren könne, damit sie im Dezember nicht mit Vertretungen versorgt werden müsse und erst ab dem 2. Halbjahr einen regulären Stundenplan bekäme.

    Und ab hier wird die Sache für mich seltsam: Der Vorschlag der SL war, dass sie ab August mit 6 Stunden zurückkehrt mit einem Ehrenamtlervertrag. Ab dem 2. Halbjahr soll sie dann auf 50% hochfahren (12,75 Stunden).

    Das klingt für mich ziemlich nach juristischer Grauzone und Trickserei. Hat hier jemand mit so einem Schema Erfahrungen? Wie läuft das mit der Bezahlung?

    Klar, der Ehrenamtlervertrag würde ihre 6 Stunden unentgeltlich machen; aber würde sie dann im 2. Halbjahr diese Stunden nachträglich entlohnt bekommen? Oder wird hier getrickst, indem man auf dem Zettel 18 Stunden aufschreibt (und zahlt) und sie 12 Stunden unterrichtet?


    Für Tipps und/oder Erläuterungen bin ich Euch sehr dankbar. :)

  • Wie viel Elternzeit hat deine Frau noch? Wäre eventuell auch Teilzeit in Elternzeit möglich?


    Das Konstrukt mit dem Ehrenamt kenne ich bei Schulen nicht. Vor allem nicht bei Lehrern.

    Kann sie da bei der Schulleitung noch mal nachfragen, wie das laufen würde?

    Am Besten schriftlich den Plan festhalten und dann rechtlich beraten lassen, falls es komisch klingt.

  • Klingt merkwürdig

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da würde ich mich nicht drauf einlassen.


    Man kann das ganz regulär machen. Z.B. wird bei uns in einer bestimmten Klassenstufe ein Fach nur im ersten Halbjahr 2-stündig unterrichtet. Der entsprechende Kollege bekommt dafür 1 Stunde angerechnet, hat aber dann im 2. Halbjahr frei.


    Das Argument ist auch unlogisch. Wenn es möglich ist, dass sie von 6 Stunden auf 12,75 zum Halbjahr aufstockt, wird das sicherlich auch von 0 auf 12,75 möglich sein. So viel sind 6 Stunden jetzt auch nicht.


    Bei uns wird dann von Dezember an Doppelsteckung im GL gemacht und dann ab dem Halbjahr ganz normal unterrichtet nach neuem Stundenplan.

  • Wie viel Elternzeit hat deine Frau noch? Wäre eventuell auch Teilzeit in Elternzeit möglich?


    Das Konstrukt mit dem Ehrenamt kenne ich bei Schulen nicht. Vor allem nicht bei Lehrern.

    Kann sie da bei der Schulleitung noch mal nachfragen, wie das laufen würde?

    Am Besten schriftlich den Plan festhalten und dann rechtlich beraten lassen, falls es komisch klingt.

    Ursprünglich wollte sie bis zum 24. Lebensmonat Elternzeit nehmen. Da aber das Geburtsdatum zu nah an den Weihnachtsferien liegt, hat die Bezirksregierung seinerzeit quergeschossen und wir sind auf den 23. Lebensmonat gegangen. Warum wir das alles nicht verlängern, hat diverse Gründe (nicht dienstlicher Natur).


    Sie würde dann bis einschl. November einen Ehrenamtlervertrag bekommen 6 Std. unterrichten, also quasi in Vorleistung gehen, was dann im 2. Hj. abgegolten wird durch weniger gegebenen Unterricht.

    Wie gesagt, es klingt alles sehr … komisch und für mich nicht ganz sauber.

  • Die Ehrenamts bzw. Übungsleiter Variante kenne ich, aber das wurde dann nie abgegolten über Stunden, sondern eben als unversteuertes Einkommen (weil ja steuerfrei bis zu 3000 Euro im Jahr) ausgezahlt. Das war schon lukrativ.
    Aber über Stunden finde ich das merkwürdig, allerdings haben wir es ähnlich gemacht, nur nie offiziell auf Papier vor und nach meinem Mutterschutz/Elternzeit.

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