Hallo zusammen,
meine Frau beendet im kommenden Schuljahr ihre Elternzeit (Anfang Dezember) und möchte mit 50% in den Dienst zurückkehren – soweit, so gut. Im Gespräch mit der Schulleitung wurde sie gefragt, ob sie auch zum Anfang des kommenden Schuljahres zurückkehren könne, damit sie im Dezember nicht mit Vertretungen versorgt werden müsse und erst ab dem 2. Halbjahr einen regulären Stundenplan bekäme.
Und ab hier wird die Sache für mich seltsam: Der Vorschlag der SL war, dass sie ab August mit 6 Stunden zurückkehrt mit einem Ehrenamtlervertrag. Ab dem 2. Halbjahr soll sie dann auf 50% hochfahren (12,75 Stunden).
Das klingt für mich ziemlich nach juristischer Grauzone und Trickserei. Hat hier jemand mit so einem Schema Erfahrungen? Wie läuft das mit der Bezahlung?
Klar, der Ehrenamtlervertrag würde ihre 6 Stunden unentgeltlich machen; aber würde sie dann im 2. Halbjahr diese Stunden nachträglich entlohnt bekommen? Oder wird hier getrickst, indem man auf dem Zettel 18 Stunden aufschreibt (und zahlt) und sie 12 Stunden unterrichtet?
Für Tipps und/oder Erläuterungen bin ich Euch sehr dankbar.