Klassenzusammensetzung neuer Jahrgang - schlaue Verfahren?

  • Und auch mit dem Arbeits- und Sozialverhalten. Die Übersicht ist in Brandenburg zumindest Teil des Gutachtens.

    Es wundert mich immer wieder, welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt. Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird? Oder anders gesagt, dass man sich bei einer begrenzten Anzahl von Plätzen die brävsten und fleißigsten heraussucht und Problemkinder weiterreicht?

  • Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird?

    Schlimmer, das Gutachten in Brandenburg setzt sich zusammen aus dem Arbeits- und Sozialverhalten und der Notensumme der Hauptfächer. Für eine bestimmte Empfehlung braucht man also das Arbeits- und Sozialverhalten, denn wenn das zu schlecht ist, bekommt man das Gutachten nicht und in Brandenburg kannst du dann nur auf z.B. ein Gymnasium, wenn du das Gutachten dazu hast oder aber bei einer Abweichung zwischen dem Wunsch oder dem Arbeits- und Sozialverhalten eine "Prüfung" von der dann abhängt, ob du überhaupt auf diese Schulart gehen kannst.

  • Es wundert mich immer wieder, welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt. Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird? Oder anders gesagt, dass man sich bei einer begrenzten Anzahl von Plätzen die brävsten und fleißigsten heraussucht und Problemkinder weiterreicht?

    Wenn mehr Anmeldungen als Kapazitäten vorliegen, muss es eine Form der Auswahl geben. Das ist zwar im Allgemeinen ein Losverfahren, welches aber mit Blick auf die Leistungsbilder aus verschiedenen Lostöpfen nach bestimmten Quoten bestehen kann. Dass ein Kind nur aufgrund seines Sozialverhaltens direkt abgelehnt werden kann, dürfte demnach nicht vorkommen. Zumindest unterschwellig ist das aber schon so, dass Schulen sich nicht gerade mit "Problemkindern" vollsaugen möchten.

  • Also in Niedersachsen haben die Eltern ja die alleinige Entscheidungsfreiheit über die Beschulung ihrer Kinder. Wir können also niemanden ablehnen. Aber wenn das Zeugnis der Grundschule sehr schwach ist oder das Sozialverhalten „interessant“ ist, laden wir die Eltern natürlich mal zum Gespräch ein, rufen die Grundschule an etc. In aller Regel endet das mit einer Entscheidung, mit der sich alle wohlfühlen. Es kommt auch z.B. vor, dass die Noten oder das Verhalten sich seit dem letzten Zeugnis stark gewandelt haben.


    In seltenen Fällen müssen wir aber auch Kinder aufnehmen, die dann mit Ansage und nach vielen Frusterfahrungen die Schule nach zwei Jahren wieder verlassen müssen.


    Manche Schulen sind „Wunschschulen“, z.B. weil sie ein bindendes Ganztagsangebot haben. Hier können Plätze tatsächlich begrenzt werden und die Schule wählt dann bei Überhang aus. Das „Los“ an einer mir bekannten Schule in der Nähe hat ganz offensichtlich die Eigenschaft nicht sehr häufig bei Kindern mit Inklusionsbedarf gezogen zu werden 😬

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