Gehaltserhöhung an Privatschule explizit für mich ausgesetzt

  • Liebe Foren Mitglieder,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich arbeite seit 27 Jahren an einer privaten Grundschule in ffm und bin dort seit 2000 im Beamtenverhältnis. Ich habe eine Beurlaubung aus dienstlichem Interesse, diese ist ruhegehaltsfähig und meine Beurlaubung verlängerte sich immer wieder nach meiner Antragstellung. An der Privatschule verdiene ich etwas besser als beim Staat, da das Bruttogehalt für alle höher ist und ich als Beamtin weniger Abgaben habe. Angeblich habe ich nun seit 23 Jahren zu viel verdient,laut Chefin, da ich einen vetrag mit niedrigerem brutto hätte haben sollen. Dies hätte der alte Chef versäumt. Denn nun änderte sich das Ersatzschulfinanzierungsgesetz in Hessen und die Versorgungszuschläge, die bisher das Land für mich zahlte, soll nun die Schule zahlen. Nun bin ich bei der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst im März nicht mit berücksichtigt worden, da die Schule ja für mich Versorgungszuschläge zahlen muss. Ich habe nichts schriftlich vorliegen. Ich bekam nur einfach einen Tag zuvor dieses mitgeteilt. Ich bin fassungslos. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Die Chefin hat noch keine Ahnung, was sie zahlen muss und hat einfach das Geld erstmal zur Seite gelegt.

    Ich bin sehr aufgebracht.

    Ist jemand auch bei einer Privatschule ohne Bezüge beurlaubt und kann mir sagen, wie es bei ihm läuft?

    Vielen Dank!

  • Wenn du verbeamtet bist, zahlt dein Gehalt doch eh das Land. Insofern ist mir nicht klar, aufgrund welchen Vertrages du eine bestimmte Gehaltshöhe bekommst und mit welcher Berechtigung der Schulträger deine Versorgungszuschläge - die er nun wohl selbst zahlen muss - offensichtlich deinem Gehalt entnimmt.

    Ich würde rasch zum Anwalt gehen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Alternative - um @CDLs erwartbaren Einwand vorwegzunehmen - ist natürlich die Gewerkschaft, ich fürchte aber, dass dein Fall so speziell ist, dass die notwendige Expertise dort nicht gegeben ist. Einen Versuch ist es natürlich wert, falls du Gewerkschaftsmitglied bist.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich würde rasch zum Anwalt gehen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Alternative - um @CDLs erwartbaren Einwand vorwegzunehmen - ist natürlich die Gewerkschaft, ich fürchte aber, dass dein Fall so speziell ist, dass die notwendige Expertise dort nicht gegeben ist. Einen Versuch ist es natürlich wert, falls du Gewerkschaftsmitglied bist.

    Die Gewerkschaft hat aber Anwälte und vor allem die übernimmt dann auch die Kosten für den Anwalt, wenn sie einen zu einem anderen weiter schickt (und empfiehlt in der Regel auch welche).


    Also schließe ich mich da an, der erste Weg sollte zur Gewerkschaft sein, wenn man dort Mitglied ist.

  • Dass Du mit mit Deinem Vertrag - laut Chefin - seit 23 Jahren zu viel Lohn bekommen würdest, ist ihr Problem und nicht Deins.

    Inwiefern bist Du von der Gehaltserhöhung im ÖD nicht berücksichtigt worden? Du bekommst ja eh kein Gehalt.
    Diese Erhöhung würde doch nur für Dich gelten, falls Du Gehalt vom Land bekommen würdest und nicht Lohn einer Privatschule, oder nicht?
    Diesen Punkt verstehe ich nicht. Oder ist Dein theoretisches aktuelles Beamten-Gehalt Grundlage Deines Lohns?


    Dass Du explizit von dieser (theoretischen) Lohnerhöhung ausgenommen bist weil die Versorgungszuschläge nicht mehr vom Land kommen, kann ich mir nicht vorstellen. Du schriebst, dass Dir das bisher nur mitgeteilt wurde, aber nicht schriftlich. Das wurde ich erstmal abwarten um Klarheit zu schaffen.

  • Danke für alle Rückmeldungen. Ich bin ohne Bezüge beurlaubt und werde von der EkHN bezahlt nach KDVO. Hier wurde im März erhöht, wie bei allen im Öffentlichen Dienst.

    Ich bin nicht in der GEW, habe dort aber angefragt und erwarte eine Antwort und bin auch bereit, sofort dort einzutreten. Ich bin auch gewillt, dies durch einen Anwalt klären zu lassen.

    Meine Frage-ist jemand in der gleichen Situation wie ich und man kann sich evtl zusammen schließen bzw wie läuft es bei anderen Trägern? Es gibt doch noch mehr Privatschulen in Hessen, an denen abgeordnete Lehrer ohne Bezüge arbeiten und vom Privatschulträger bezahlt werden.

    🤔

  • Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

  • Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

    Aber ich denke, du bist freigestellt ohne Bezüge, dann bekommst du doch aktuell gar nichts.

    Zumal die Erhöhung doch noch gar nicht gilt.

  • Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.


    Mit "explizit ausgenommen" meinst Du von Deiner Chefin, da sie Dir weniger Geld überwiesen hat, richtig?

  • Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

    DAmit bist du aber nicht ausgenommen, sondern deine Chefin hat dir überwiesen, was sie für richtig hält. Du musst also in deinen Vertrag gucken und wenn da steht, dass du danach bezahlt wirst, musst du die Erhöhung auch bekommen, dann forderst du deine Chefin auf, dir die Differenz zu zahlen. Deine Chefin kann nicht einfach festlegen für wen sie die Erhöhung nicht zahlt!

  • Was steht denn in deinem Vertrag wonach sich deine Bezüge richten?

    Bei mir steht zum Beispiel so etwas wie auf dem Bild. Damit es es klar.


    Das was ich zusätzlich bekomme ist in einem extra Vertrag geregelt.


  • In meinem Vertrag steht, dass ich nach E11 bezahlt werde. Dies ist der Kirchentarif, der sogar brutto höher liegt als A12.

    Die Höherstufung auf A13 ist in Hessen stufenweise angelaufen. Bei meinem Arbeitgeber nicht.

    Guter Tipp, darauf zu verweisen.

    Ich hoffe auf Rückmeldung der GEW, wobei es ja kein beamtenrechtliches Problem ist, sondern ein arbeitsrechtliches.

  • Vll. ist einfach etwas Abwarten da am Sinnvollsten.


    Offensichtlich ist die interne Klärung bei deinem Arbeitgeber nicht abgeschlossen, du kennst seine Argumentation ja noch nicht. Ohne detaillierte Kenntnis der Argumentation des Arbeitgebers wäre eine rechtliche Beratung schwierig.


    Das (vorläufige?) Einbehalten soll offensichtlich Rückforderungen vermeiden - ob es sich lohnt, dagegen rechtlich zum jetzigen Zeitpunkt vorzugehen, will ich mal anzweifeln (dagegen schriftlich zu protestieren und anzukündigen, rechtliche Schritte zu erwägen, steht dir ja frei - sowas ist kostenlos und wenig Arbeit).

  • Wenn du verbeamtet bist, zahlt dein Gehalt doch eh das Land

    Nein, wenn sie beurlaubt ist, dann bekommt sie keine Bezüge vom Land. Der Status bleibt aber halten. Also Beihilfe und Versorgungsrückstellungen werden weiter gewährt.

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