Kürzung der Wochenstunden im Hauptfach?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin Deutschlehrerin an einer Realschule in NRW.

    Im kommenden Schuljahr werden wir den Bedarf an Deutschunterricht mit den verbleibenden Kolleginnen nicht decken können, Elternzeit, Pension und Sabbatjahr verdünnen unsere personaldecke. Ausgeschriebene Stellen laufen leer.

    Bei Abordnungen gibt es keine Garantie für das Fach Deutsch.


    Ich suche mich schon den ganzen Tag wund in den Gesetzen und erlassen und finde keine vernünftige Antwort. Kann für einen befristeten Zeitraum auch in einem Hauptfach die Wochenstundenzahl reduziert werden?

  • In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

  • In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

  • in Brandenburg weiß ich, dass das geht. Hier wurde Englisch gekürzt, weil nicht genügend Stunden da waren und das in mehreren Klassen, aber nur für eine begrenzte Zeit (Elternzeit).
    Und das war auch mit dem Schulamt so abgesprochen, allerdings Gymnasium

  • Zu den Pflichten der Schulleitung gehört es sicherzustellen, dass der Unterricht ungekürzt erteilt wird.

    In VV 3.1 zu § 3 der APO-SI steht, dass die vorgesehenen Stundenzahl nach Stundentafel nicht unterschritten wird.

    Daraus folgt für mich, dass eine Kürzung eigentlich nicht zulässig ist und in jedem Fall mit der Schulaufsicht abgestimmt sein muss. Ferner muss es eine Form von "Kompensation" geben, damit die VV eingehalten wird.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Auf jeden Fall, würde ich der SL raten, sich das OK der Schulaufsicht zu holen.

    Ich denke, dass das aber nicht kommen wird. Vielmehr wäre zu prüfen, ob dann eben nicht der ein oder andere Kollegen fachfremd Deutsch unterrichten muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

    Das RLSB hat ein Schreiben geschickt, wie Schulen zu priorisieren haben. Das Schreiben heißt "Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/25 Hier: Einsatz der Lehrkräfte" und wurde im August 2023 an die Schulen gemailt. Zu priorisieren ist wie folgt:


    - Erteilung der Unterrichtsstunden nach Stundentafel (einschließlich der Poolstunden)

    - Sicherstellung der Verlässlichkeit der Grundschulen

    - Sicherstellung der Aufgaben der Inklusion

    - Sicherstellung der Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sowie weitere freiwillige Zusatzangebot

  • Auf jeden Fall, würde ich der SL raten, sich das OK der Schulaufsicht zu holen.

    Ich denke, dass das aber nicht kommen wird. Vielmehr wäre zu prüfen, ob dann eben nicht der ein oder andere Kollegen fachfremd Deutsch unterrichten muss.

    Oder übergangsweise eine Erhöhung der Deputatsstunden bei Teilzeitkollegen.

  • Oder übergangsweise eine Erhöhung der Deputatsstunden bei Teilzeitkollegen.

    Naja, das Problem haben wir in NRW doch schon. Teilzeit voraussetzungslos wird so gut wie nicht mehr genehmigt. Lediglich bei Teilzeit aus familienpolitischen Gründen geht man nicht ran. Wo man auch nicht ran geht, ist Teilzeit bei Schwerbehinderung (das steht das SGB IX vor) sowie Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gegen eine Anfrage zur freiwilligen Erhöhung der Stunden an Kollegen mit schwerer Behinderung, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen ohne negative Folgen bei Ablehnung durch ebendiese spricht ja erst einmal nichts - vor allem, wenn betont wird, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung für einen kurzfristigen Engpass handelt.

  • Gegen eine freiwillige Anfrage zur freiwilligen Erhöhung der Stunden an Kollegen mit schwerer Behinderung, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen ohne negative Folgen bei Ablehnung durch ebendiese spricht ja erst einmal nichts - vor allem, wenn betont wird, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung für einen kurzfristigen Engpass handelt.

    Aber auch da sind eben irgendwann Grenzen und wenn schon alle in Frage kommenden Kollegen Vollzeit sind, dann wird es einfach nicht mehr.

  • Gymshark

    Wenn Kollegen aus gesundheitlichen Gründen reduzieren, geht das mittlerweile nur noch über den Weg der Teildienstfähigkeit. Und da ist nichts mehr mit kurzfristig erhöhen oder Mehrarbeit, weil dann der Dienstherrn vorsätzlich Fürsorgepflichten Missachten würde, da ja bereits ein Amtsarzt festgestellt hat, dass ein mehr nicht möglich ist. 🤷

    Aber was vielleicht helfen könnte ist eine kurzfristige Abordnung eines Gymnasial Kollegen an diese Schule.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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