Was "darf" man mit einem GdB?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte lass dich von der Schwerbehindertenvertretung beraten und versuche, sie mit in das Teilhabegespräch zu nehmen. Wenn die Schulleitung nicht überall den Durchblick hat, sollte die Abteilungsleitung ebenfalls teilnehmen. Bei Konferenzen an unterrichtsfreien Tagen geht es bei dir ja nicht nur darum, dass du erschöpft bist, sondern dass die Unfallgefahr (Unaufmerksamkeit, längere Reaktionszeit, Sekundenschlaf) durch die Fatigue erheblich erhöht ist. Eine gute Schwerbehindertenvertretung kann das vor der Schulleitung so darlegen.

    Zusätzlich gibt es Integrationsfachdienste, die einen wohl auch unterstützen können und auch zu so einem Gespräch mitkommen können. Gibt es einen IFD in deiner Nähe, an den du dich wenden kannst?

    Hattest du Kontakt mit Betriebsärztin oder Betriebspsychologin (fall es sowas bei euch gibt)? Die können ggf. auch zu einem Gespräch mitkommen oder etwas Schriftliches zur Vorlage bei Schulleitung / Abteilungsleitung zuarbeiten.

  • Darf ich mal kurz fragen, wie Du auf 10 h Teilzeit kommst? Normalerweise geht das nur, wenn Du wegen Erziehung der Kinder freigestellt bist und Dich im Moment selbst vertrittst? Denn sonst ist für verbeamtete Kollegen eine Grenze bi mindestens 50% der Abeitszeit?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • An den Schulen, an denen man sich eine 5_Tage-Woche freihalten muss und nur 3 Tage bezahlt wird, würde ich natürlich auch nur Vollzeit arbeiten. Ein Teilzeit-Konzept kann genau diesen Missstand beheben


    Nein, meines Erachtens eben nicht. Laut ADO muss an allen Konferenzen teilgenommen werden, Prüfungen (ZP10, Abitur etc) sind ebenfalls häufig festgelegt und können auch in die unterrichtsfreien Tage fallen und hier muss man dann eben kommen. Das alles kann kein Teilzeitkonzept aushebeln.

  • Nein, meines Erachtens eben nicht. Laut ADO muss an allen Konferenzen teilgenommen werden, Prüfungen (ZP10, Abitur etc) sind ebenfalls häufig festgelegt und können auch in die unterrichtsfreien Tage fallen und hier muss man dann eben kommen. Das alles kann kein Teilzeitkonzept aushebeln.

    Da hast du recht. Was ein Teilzeitkonzept aber leisten könnte, das wäre als Entlastungsangebot anzubieten an Konferenzen online teilzunehmen, wenn diese auf einen vorher im Stundenplan festgelegten, freizuhaltenden Tag der Teilzeitkraft fallen.

    (Das dürfte man dann im Sinne der Fürsorgepflicht durchaus auch den Vollzeitkräften als Entlastungsangebot machen meines Erachtens, also dass ganz generell bestimmte Konferenzen komplett online absolviert werden können.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nein, meines Erachtens eben nicht. Laut ADO muss an allen Konferenzen teilgenommen werden, Prüfungen (ZP10, Abitur etc) sind ebenfalls häufig festgelegt und können auch in die unterrichtsfreien Tage fallen und hier muss man dann eben kommen. Das alles kann kein Teilzeitkonzept aushebeln.

    Wo steht das?

    Und natürlich kann man das im Teilzeitkonzept lösen: zB mit Teams aus zwei oder mehr TZ-Kräften, die sich dann jeweils berichten, was auf der Konferenz los war.


    Ganz ehrlich: Bevor mir Leute ganz ausfallen, weil die Gesetzeslage bescheuert ist (in welchem Job muss man wirklich seine ganze Woche freihalten, obwohl man nur das halbe Gehalt bekommt), versuche ich als Schulleitung doch, das ganze vereinbar zu machen. Hier geht jemand am Stock und fällt womöglich bald ganz aus. Was genau hat mir das Beharren auf ADO dann gebracht?

  • ... Hier geht jemand am Stock und fällt womöglich bald ganz aus. Was genau hat mir das Beharren auf ADO dann gebracht?

    Nix. In der Frage, was der TE gesichert zusteht, nutzt die Einstellung anderer Schulleitungen nur leider recht wenig. Einen Versuch, sinnvolle Lösungen zu finden, ist es aber natürlich allemal wert.

  • Wo steht das? Und natürlich kann man das im Teilzeitkonzept lösen: zB mit Teams aus zwei oder mehr TZ-Kräften, die sich dann jeweils berichten, was auf der Konferenz los war.

    § 17 ADO NRW




    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.


    Und nein, das kann man eben nicht im TZ-Konzept lösen. Konferenztandems sind nicht erlaubt.

  • Karl-Dieter

    In der ADO steht " in der Regel". Dies macht deutlich, dass hiervon auch abgewichen werden kann. So sind gerade bei den normalen Konferenzen sehr wohl Abweichungen möglich. Z.B. der Gestalt, dass man an jeder zweiten Konferenz teilnimmt und sich ansonsten über das Protokoll informiert. So etwas kann man dann auch im Teilzeitkonzept niederschreiben und ich kenne Schulen, die damit ganz gut Verfahren. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und aus Sicht eines Tarifbeschäftigten kann ich Dir nur sagen, dass die Arbeitsgerichte, dass ganze nicht so locker sehen. Wenn damit ein Kollege vor das Arbeitsgericht zieht und dem Gericht nachvollziehbar darlegen kann, dass er bei einer halben Stelle eben noch auch nur 50% arbeitet sondern 70% auf Grund der ganzen unteilbaren Aufgaben, wir das Gericht dies der Bezirksregierung ganz kräftig um die Ohren hauen. Daher kann ich gerade den beschäftigen Kollegen nur raten, die SL mit der Problematik zu konfrontieren, auch unter Einbeziehung des Lehrerrats, und wenn es unter dem Strich keine Lösung gibt, bei der halbe Stelle auch halbe Arbeit bedeutet , dann dokumentieren, Rechtschutz bei der Gewerkschaft einfordern und klagen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns sind ja Konferenzen, gerade Fach- und Stufenkonferenzen auch teilbar. Ich nehme nur an denen mit "wichtigen" Themen statt. Gesamtkonferenzen müssen gerade für die Teilzeitleute nun im Zweifelsfall auch hybrid stattfinden, das klappt auch (wenn auch noch nicht so, wie ich es mir vorstelle, aber wir werden bei der nächsten Gesamt-Elternkonferenz üben.

  • Ich dachte, Onlinekonferenzen sollen in BW nicht die Regel sein.

    Wie kommst du darauf?

    Früher war ich während des Schuljahres ca. 3 mal in Stuttgart bei Meetings mit dem Kultusministerium.

    Seit Corona alles online.

    Früher war ich bestimmt alle 2 Monate im RP Karlsruhe bei Dienstbesprechungen.

    Seit Corona alles online mit einer Ausnahme im letzten Schuljahr.

    Ich beobachte also, dass Onlinekonferenzen mit dem Kumi und dem RP die Regel sind.

    Und ich kenne keine Anweisung, dass man das an Schulen anders machen soll. Wäre ja auch eine merkwürdige Vorbildfunktion des RPs und des KUMI.

  • Ich kann auf jeden Fall nur raten, due SbV mit ins Boot zu holen .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Darf ich mal kurz fragen, wie Du auf 10 h Teilzeit kommst? Normalerweise geht das nur, wenn Du wegen Erziehung der Kinder freigestellt bist und Dich im Moment selbst vertrittst? Denn sonst ist für verbeamtete Kollegen eine Grenze bi mindestens 50% der Abeitszeit?

    Wenn man ein Kind unter 18 hat oder einen Angehörigen pflegt, dann geht das.


    Ich habe in ca. 10 Tagen mein Teilhabegespräch und diese Woche noch einen telefonischen Termin mit meinem Schwerbehindertenvertreter.

    In der Schule habe ich letzte Woche sehr deutlich gesagt, dass mich das unfassbar stresst mit der Klassenleitung und es sieht im Moment so auf, als ob ich drumherumkomme. Ich hoffe es....

Werbung