Niedersachsen: Änderung der Besoldung - Amtszulage

  • Warum gerade nur an den Gesamtschulen zu A14 ?

    Gibt es da eine Begründung?

    Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen. Analoges gilt für andere Konrektoren an Haupt- und Realschulen, die entsprechend auch nach A14 besoldet werden sollen. Die Übernahme von "herausgehobenen Tätigkeiten" bringt i.d.R. nicht so viel Leitungsverantwortung mit sich und wird dann nach A13Z besoldet.


    Mir ist einerseits klar, dass das im Einzelfall jeweils anders aussehen kann, dass ich hier nur Tendenzen widerspiegle und dass andererseits diese Vermutung zwar plausibel erscheint, nicht jedoch offiziell so kommuniziert wurde.

  • Was ich so auf den Fluren höre, ist das die SL neu gruppiert werden sollen.


    An Gesamtschulen


    Alle AL A15

    Stv. 15Z

    und

    Leiter*in A16


    Wenn alle höhergruppiert sind, wird man sich wohl direkt auf A14 bewerben können egal ob Eingangsamt 2.2 oder 2.1


    Das sind die Dinge ich ich so aufgeschnappt habe.


    Jetzt folgt persönliche Einschätzung


    Das eine generelle Höhergruppierung aller jetzigen Sek 1. A 13 auf A14 kommt bezweifle ich stark. Das ist schlicht zu teuer. Da wird man den Weg wie Niedersachen gehen und eine Zulage raushauen.

  • Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen.


    Das dürfte bis auf wenige Ausnahmen nicht der Regel entsprechen


    SL Posten sind in der Regel das 2. Beförderungsamt an Gesamtschulen A14 als Abteilungsleiter Sek. 1 (Start in A12) oder A15 als AL Sek. 2 (Start A13)

    Die Stellvertretung ist in der Regel in A 12 gestartet und mit A15 im 3. Beförderungsamt und die SL kommt in der Regel von A13 und ist damit auch im 3. Beförderungsamt.


    Die Begründung dürfte eher in dem nebeneinander der Laufbahngruppe 2.1 und 2.2 liegen.

  • Ich habe keineswegs von Schulleitungsstellen geschrieben, sondern vom mittleren Management an Schulen. Die Stellen im 1. Beförderungsamt sind an (niedersächsischen) Gesamtschulen sämtlich für Jahrgangs- und Fachbereichsleitungen vorgesehen und nicht wie z.B. einige der Stellen an Realschulen für "beliebige" herausgehobene Tätigkeiten. Diese können zwar ebenfalls die Leitung einer Fachschaft (eines einzelnen Faches) beinhalten, können aber auch Dinge wie "Orga der Schulbuchausleihe", "Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen" u.ä. sein. Diese Aufgaben wiederum bleiben an den Gesamtschulen dann eher zum Verteilen im Kollegium unter den Einstiegsämtern.

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