Gibt es eine Einstellungsbestätigung?

  • Bekommt man nach der Annahme des Einstellungsangebots in Hessen und Abgabe der geforderten Unterlagen eine Bestätigung darüber, dass man eingestellt ist, idealerweise eine, aus der hervorgeht, als was (Beamter oder Angestellter) und welche Höhe die Bezüge/das Gehalt haben werden/wird?

    Wann kommt die ggf.?

  • Bekommt man nach der Annahme des Einstellungsangebots in Hessen und Abgabe der geforderten Unterlagen eine Bestätigung darüber, dass man eingestellt ist, idealerweise eine, aus der hervorgeht, als was (Beamter oder Angestellter) und welche Höhe die Bezüge/das Gehalt haben werden/wird?

    Wann kommt die ggf.?

    Ich bin zwar nicht aus Hessen ( Schmidt oder s3g4 können das insofern vielleicht noch bestätigen, was ich schreibe aus meiner Erfahrung für BW), aber das würde mich nun doch eher erstaunen. Wenn das LandHessen dir ein verbindliches Einstellungsangebot gemacht hat, welches du annimmst, dann bist du ohne weiteres Brimborium schon eingestellt und wirst dann eben noch eingeladen zu einem bestimmten Termin für die Verbeamtung oder auch die Unterzeichnung des Vertrages samt Vereidigung.


    Ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst solltest du recht einfach selbst prüfen können, da diese sämtlich öffentlich bekannt sind für jedes BL. Erfüllst du diese, dann kannst verbeamtet werden, andernfalls wirst du eben im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

    In beiden Fällen ist ebenfalls klar, in welche Besoldungsgruppe du qua Ausbildung und Lehramt fällst, so dass du online nachlesen kannst, welche Bezüge in A oder E du brutto erhalten wirst. Deine Nettobezüge kannst du dann über einen Bezügerechner online bezogen auf das Land Hessen unmittelbar mit deiner Steuerklasse, sowie ggf. weiteren relevanten Angaben im Hinblick auf Familienzuschläge oder auch Kirchensteuer ausrechnen lassen.


    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • IdR wirst du nach Annahme des Einstellungangebots von der SL kontaktiert, um alles weitere zu klären. So kenne ich es zumindest. Aus den Unterlagen sollte auch hervorgehen, wie die Stelle vergütet wird. Das sollte dir aber schon bei der Bewerbung klar sein müssen?


    Die amtsärztliche Untersuchung ist maßgeblich, wenn es um die Verbeamtung geht - vorausgesetzt du hast die Altersgrenze nicht überschritten. Von diesem wirst du idR eine Rückmeldung erhalten. Er gibt sein Gutachten an die einstellende Behörde weiter, die (fast immer) seiner Empfehlung folgt.


    Dann erfolgt die Vereidigung als Beamter mit Übergabe der Urkunde oder - wenn du tarifbeschäftigt bist - das Unterschreiben des (unbefristeten) Arbeitsvertrags.

  • Danke erstmal. Ausgerechnet hatte ich mir die zu erwartenden Bezüge bereits. Etwa 60% meiner Bezüge wären Familienzuschläge für 5 Kinder und da mache ich mir Gedanken, ob das Risiko besteht, dass die nicht richtig berücksichtigt werden. Ich habe zwar zusammen mit den geforderten Unterlagen auch die Geburtsurkunden abgegeben, aber nie z. B. die "Erklärung zum Familienzuschlag" ausgefüllt und hätte gerne die Gewissheit, dass die Bezügestelle alles berücksichtigt ehe dann bei der ersten Soldzahlung in drei Wochen feststellen zu müssen, dass mehr als die Hälfte fehlt.

  • Vielleicht ist es in Hessen anders aber in Bayern ist die erste Bezügeberechnung immer erst mal eine grobe Schätzung.

    Je mehr "Sonderpunkte", z.B. Kinder, Verheiratet, Wohnort, es zu beachten gibt, desto größer ist die Abweichung.


    Ich an deiner Stelle würde jetzt nicht damit rechnen in drei Wochen schon den richtigen Betrag zu bekommen. Und erst mal hoffen, dass überhaupt was kommt.

  • Ich an deiner Stelle würde jetzt nicht damit rechnen in drei Wochen schon den richtigen Betrag zu bekommen. Und erst mal hoffen, dass überhaupt was kommt.

    Für NRW gilt das gleiche. Da wirst du nachträglich noch mit arbeiten müssen. Hier ist Gehalt/Besoldung ja keine Verhandlung, sondern folgt Tabellen. Also prüfen und dann Kontakt aufnehmen.


    Aber ob Angstellte/Beamtin das müsste doch vorher mit klar sein, da der Prozess ja angestoßen werden müsste.

  • Ich an deiner Stelle würde jetzt nicht damit rechnen in drei Wochen schon den richtigen Betrag zu bekommen. Und erst mal hoffen, dass überhaupt was kommt.

    Das sind keine guten Aussichten, wenn man seinen Bezügen hinterherlaufen muss. Besteht die Gefahr, dass die Zuschläge für Mai verfallen, weil man vor Mai nicht ausdrücklich erklärt hat, dass man sie haben will? Nachtrag: Nein, Gefahr besteht nicht nach Auskunft eines kompetenten Mitarbeiters der Bezügestelle, auch bei verspäteter Erklärung wird Zuschlag nachgezahlt. Verjährungsfrist: 3 Jahre

    Da du im Referendariat-Unterforum bist, wir reden nocht vom Ref, oder?

    Ja, bzw. Einstellung als LiV

  • Zuschläge für Kinder stehen dir zu, wenn du also nachgewiesen hast, dass du die Voraussetzungen für bestimmte Zuschläge erfüllst, dann wirst du diese irgendwann auch erhalten, musst aber halt vor allem am Anfang am als Refi etwas Geduld mitbringen.


    Hier in BW gab es zunächst lediglich eine Abschlagszahlung nach ein paar Wochen (ich weiß nicht mehr, ob das nur drei waren oder doch sechs), die aber zumindest wenn man weder verheiratet war, noch Kinder hatte schon recht nah am korrekten Verdienst war. Der Rest wurde dann mit der nächsten Gehaltszahlung nachgezahlt. Bei den KuK, die Zuschläge erhalten sollten hat das allerdings noch ein paar Monate länger gedauert teilweise, bis dann tatsächlich alles korrekt einbezogen und aufgelaufene Fehlbeträge nachgezahlt waren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin zwar nicht aus Hessen ( Schmidt oder s3g4 können das insofern vielleicht noch bestätigen, was ich schreibe aus meiner Erfahrung für BW), aber das würde mich nun doch eher erstaunen. Wenn das LandHessen dir ein verbindliches Einstellungsangebot gemacht hat, welches du annimmst, dann bist du ohne weiteres Brimborium schon eingestellt und wirst dann eben noch eingeladen zu einem bestimmten Termin für die Verbeamtung oder auch die Unterzeichnung des Vertrages samt Vereidigung.


    Ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst solltest du recht einfach selbst prüfen können, da diese sämtlich öffentlich bekannt sind für jedes BL. Erfüllst du diese, dann kannst verbeamtet werden, andernfalls wirst du eben im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

    In beiden Fällen ist ebenfalls klar, in welche Besoldungsgruppe du qua Ausbildung und Lehramt fällst, so dass du online nachlesen kannst, welche Bezüge in A oder E du brutto erhalten wirst. Deine Nettobezüge kannst du dann über einen Bezügerechner online bezogen auf das Land Hessen unmittelbar mit deiner Steuerklasse, sowie ggf. weiteren relevanten Angaben im Hinblick auf Familienzuschläge oder auch Kirchensteuer ausrechnen lassen.

    Jupp passt soweit. 👍

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