Hallo zusammen,
wie versteht Ihr die OBAS Regellung mit dem Stand vom 05.04.2024? Können jetzt FH-Absolventen, wenn die Voraussetzungen nach §4 (§2) erfüllt sind auch ohne UNI-Abschluss / FH-Master / FH-Akkreditierung wie andere " Erfüller " auch, an der OBAS teilnehmen?
Oder ist dies die Fassung vom 15.04.2023 mit einem Hinweis auf den Stand vom 05.04.2024 - wird hier nur das Datum des letzten Werktages eingesetzt?
OBAS mit Stand vom 05.04.2024: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000076
Gruß