• Hallo Leute,


    was würdet ihr tun?


    Heute haben zwei Schüler meiner 6. Klasse den Unterricht massiv gestört. Sie haben reingerufen, den Fuß samt Schuh auf den Tisch gelegt, sich in hohem Bogen Gegenstände zugeworfen, gelacht, waren nicht bereit, mich den Unterricht anfangen zu lassen. Letzte Woche waren die relativ brav und heute wieder dieser Zirkus.


    Mir ist der Kragen geplatzt (weil das schon seit 2 Monaten so geht, dass sie mich zu provozieren versuchen) und ich habe ihnen gesagt, dass sie einen Verweis bekommen. Mir tut das jetzt sehr leid, das war ohne jede Vorwarnung. Der eine der beiden hat bereits mal einen Elternbrief bekommen, der andere bisher keinen. Dieser andere bat mich um eine neue Chance, die ich ihm aber nicht geben wollte (ich habe ihm allerdings früher schon mal eine Chance gegeben und dann hat er sich auch für den Rest der Stunde wieder einigermaßen benommen).


    Aber ich merke, der angedrohte Verweis belastet das Verhältnis zu den Schülern. Meint ihr, ich mache mich unglaubwürdig, wenn ich das zurückziehe? Ihr Verhalten war eigentlich kein Grund für einen Verweis, aber sie stören den Unterricht, seit ich in der Klasse bin. Sie mussten letzte Woche auch in einer Pause dableiben und einen Text abschreiben, aber das haben sie nur unvollständig gemacht.


    Die zwei verkrochen sich für den Rest der Stunde in den Nebenraum, waren ruhig, aber sehr sauer und zu keiner Mitarbeit mehr zu bewegen.


    Ich arbeite gerade mit einem Belohnungssystem und ausgerechnet der eine der beiden, der bisher der schlimmste Ruhestörer war, hatte die letzte Zeit schöne Fortschritte gemacht. Er sagte am Ende der Stunde, dass er aus dem Belohnungssystem aussteigt.


    Ich möchte den Verweis zurückziehen und beiden einen Brief schreiben, dass ich überreagiert habe und ihnen noch eine Chance gebe. Allerdings wollte ich bei dem einen der beiden Schüler eigentlich einen Elternbrief schreiben (er hatte mir letzte Woche einen Vogel gezeigt).


    Was meint ihr?


    Powerflower

  • Hallo Powerflower,


    mach dich nicht unglaubwürdig! Wenn du einen Verweis angedroht hast, musst du ihn geben. (Was genau ist ein Verweis? ein Vermerk in der Schülerakte mit Benachrichtigung der Eltern?)
    Du kannst den Schülern sagen. dass er nach einem halben Jahr wieder aus der Akte rauskommt, wenn keine neuen Klagen mehr kommen.
    Wenn er mit einem Elternbrief gekoppelt ist, kannst du diesen Brief ja so formulieren.


    Nicht einbrechen, wenn die Schüler traurig gucken! Das können die gut :D
    Gruß venti :)

  • Ja, aber ihr provokatives Handeln steht in keinem Verhältnis zu einem Verweis, finde ich. Und ich habe blöderweise nicht zuerst verwarnt. Außerdem hat der eine Schüler noch nie einen Elternbrief bekommen, ist doch unpädagogisch, wenn ich gleich einen Verweis gebe statt erst mal das Gespräch mit den Eltern zu suchen, oder?


    Ein Verweis ist eine Mitteilung an die Eltern und läuft über den Direx. Bei 5 Verweisen wird nachgedacht, ob der Schüler an der Schule bleiben kann. Ich weiß von dem einen Schüler, dass er bereits einen erhalten hat.


    Ich fürchte nur, dass sie erst recht unkooperativ werden, wenn ich das auch durchziehe.

  • Was ist ein Verweis?


    Ihr dauerhaft provokantes Handeln steht durchaus in einem Verhältnis zu einer strengen Konsequenz. Manchmal braucht's da auch keine Vorwarnung.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Ei dann formuliere den Verweis ein bisschen sanfter. Oder ist der Wortlaut vorgeschrieben?
    Aber gestört haben sie doch, die Bürschlein - und nicht nur heute. Sooo verkehrt wäre er nicht, der Verweis.
    Lehrer sind auch nur Menschen, das sollen die Schüler ruhig auch wissen. Und irgendwann ist der Ofen aus.


    Gruß venti
    :)

  • Ich habe das mit dem Verweis weiter oben erklärt.


    Es gibt zwei Varianten: Elternbrief mit Schulstempel, ohne den Direx einzubinden, und Verweis, das ist dasselbe, wird aber vom Direktor unterschrieben.

  • Naja, dann könntest du dich vielleicht erweichen lassen, die Variante ohne Direx zu nehmen.
    Das ginge wohl ohne Autoritätsverlust.


    noch ein Gruß!
    venti :)

  • Die Erklärung des Verweises habe ich übrigens nachträglich eingebaut, ihr ward schneller mit dem Fragen als ich antworten konnte. :)


    Ich weiß nicht, ob der Wortlaut vorgeschrieben ist, habe ja noch nie einen Verweis gegeben. :D Aber ich glaube, das ist ein leeres Formular, das ich ausfüllen muss. Ich müsste halt morgen früh handeln. Ich melde mich so spät, weil ich noch versucht habe, meine Mentorin zu erreichen, aber ich habe sie nicht erreicht.

  • Ah, hab nach meinem Post nicht mehr nach Edits geguckt. ;)


    Diesen Verweis halte ich nicht im entferntesten für überzogen. In meinen Augen hast du da nicht überreagiert (venti hat das schön gesagt: Irgendwann ist der Ofen aus.) und von daher: zieh das durch. ;)
    Unkooperativ werden sie höchstens, wenn sie merken, dass sie alles mit dir machen können. Lass dich von der pubertären Trotzigkeit bloß nicht weich klopfen.

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Ich finde die Konsequenz völlig in Ordnung und angemessen. Und vor allem - selbst wenn es dir nur so rausgerutscht ist, du musst da jetzt bei bleiben, um nicht dein Gesicht zu verlieren.


    Letztlich ist es doch nur eine Benachrichtigung der Eltern, oder? Und ohne enge Zusammenarbeit mit den Eltern geht es nunmal nicht.


    Bleib geradlinig, du machst das sehr gut :)

  • Ich würde eine schriftliche Mitteilung an die Eltern schicken, allerdings "nur" eine Mitteilung (ohne Direx). Die formulierst du eindeutig, dass die Eltern genau wissen, was Sache ist.


    Z.B:
    "Ich bitte Sie hiermit, mit ... über sein unkameradschaftliches und unverschämtes Verhalten zu sprechen, da er die ganze Klasse stört und seine Mitschüler daran hindert, dem Unterricht aufmerksam zu folgen (wichtig, damit du weitere Maßnahmen einleiten kannst - wenn die Mitschüler belästigt werden, hast du leichtere Handhabe).
    Wird sich xys Verhalten nicht ändern, werde ich weiter Ordnungsmaßnahmen einleiten."


    Wenn du den Eltern klipp und klar sagst, was Sache ist, dann werden sie sich drum kümmern, dass sich da was ändert.
    Wenn sich nichts ändert, dann schreibst du ohne jede weiter Mitteilung einen Verweis, denn du hast ja jetzt gewarnt.


    Schick diese Mitteilungen mit der Post und schreibe sie am PC, dann sind sie so richtig offiziell und du verlierst dein Gesicht nicht.
    Wenn von den beiden jetzt allerdings noch irgendetwas kommt, dann musst du sofort einen Verweis schreiben.


    Wenn du diesen allerdings jetzt schon schreibst, dann hast du dein ganzes "Pulver verschossen". Mehr geht halt dann einfach nicht mehr (Ausschluss vom Unterricht?). ?(


    Wünsche dir viel Erfolg!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Dann gebe ich wohl doch keinen Verweis, sondern schreibe "nur" einen Brief. Natürlich am PC und die Briefe lasse ich mir auch von der Sekretärin abstempeln.


    Ich glaube, erst nach 5 Verweisen wird über einen Ausschluss vom Unterricht nachgedacht. Das geht aber rein theoretisch auch ohne Verweis, dass man z.B. einen Schüler 2 Wochen lang von einem bestimmten Fach ausschließt.


    Edit: Hier herrschen zwei Meinungen vor - mit und ohne Direx. Das ist genau mein Problem. Mir wäre es ohne Direx lieber, weil ich im Ref. bin und unser Direx vertritt die Devise, dass Referendare sich allein durchboxen müssen. Nicht falsch verstehen, ich mag ihn, aber er erwartet, dass man Probleme ohne ihn lösen kann.

  • Ist der Verweis denn schon eine Ordnungsmaßnahme in Bayern?


    Also da geht schon noch um einiges mehr als die Benachrichtigung der Eltern finde ich. Wobei es diesen ausgesprochenen Verweis mit Unterschrift des Schulleiters halt bei uns gar nicht gibt, von daher schätze ich jetzt vielleicht auch den Stellenwert eines solchen Verweises falsch ein.


    Päd. Maßnahmen können Nacharbeitsstunden sein, schriftliche päd. Nacharbeiten, die von den Eltern unterschrieben werden müssen, neben den Gespräch unter vier Augen ebenso eines in einer Runde mit jemandem aus der Schulleitung (Stufenleiter, päd. Leiter oder Schulleiter), als weitere Steigerung geht das auch noch mit Anwesenheit der Eltern.
    Diese Gespräche sollten idealerweise Wiedergutmachungen zur Folge haben, die sich aus dem Gespräch mit dem Schüler ergeben (die Mitschüler werden beim Lernen gestört, wie kann der Störer das wieder gutmachen und ausgleichen?).


    Erst wenn die päd. Maßnahmen ausgeschöpft sind, würde ich zu den Ordnungsmaßnahmen übergehen: Androhung und in Folge davon Ausschluss von besonderen Veranstaltungen, Suspendierung vom Unterricht (da sind 1 Tag ebenso möglich wie ein längerer Zeitraum), Versetzung in die Parallelklasse, Versetzung in eine Schule gleicher Schulform, Verweis von der Schule.


    Also eine Ordnungsmaßnahme wäre in so einem Fall wirklich erstmal zu heftig, wenn dieser Verweis dazu zählt, würde ich auch erstmal auf die Unterschrift verzichten.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,


    ich weiß nicht, was man unter "Ordnungsmaßnahme" genau versteht.


    Ich habe bei dem einen Schüler schon mal einen Brief an die Eltertn geschickt, bei dem anderen noch nicht. Beide mussten Texte abschreiben, taten es aber trotz mehrmaliger Aufforderung nicht, und als ich sie dann in der Pause dabehielt und schreiben ließ, schrieben sie nur etwa 75 % vom Text ab.


    Ich editiere dauernd... also, der Verweis ist bei uns schon eine sehr drastische Maßnahme.

  • Gibt es gar keine Ordnungsmaßnahmen in Bayern?
    Hm, wie erklärt man das? Das sind im Prinzip Maßnahmen, die einen offiziell rechtlichen Charakter haben, ähnlich wie Maßnahmen bei Ordnungswidrigkeiten. Also sie haben keinen rein pädagogischen Charakter mehr.
    Diese Maßnahmen müssen von der Klassenkonferenz beantragt und vom Schulleiter genehmigt und durchgeführt werden. (Grob erklärt zumindest, da gibt es noch Feinheiten in der Durchführung der jeweiligen Ordnungsmaßnahme).


    Im Zweifelsfall solltest du wohl besser auf deine bayerischen Kollegen hören, da diese das sicher besser einschätzen können.

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • EBEN weil er eine drastische Maßnahme ist würde ich ihn mir noch etwas aufheben.
    Du kannst ja in der Mitteilung darauf verweisen, dass die Aufgabe ... vom ... noch nicht vollständig erledigt wurde und dass du erwartest, dass sie bis zum ... erledigt wird, ansonsten bittest du zur Nacharbeit (kündige das ruhig schon mal an).


    EDIT: War vorher in Bayern, Verweise sollte man ziemlich sparsam einsetzen, danach kommt fast nichts mehr von den Maßnahmen her. Kündige ihn an bei weiteren Entgleisungen (das musst du dann aber auch echt durchziehen, wenn es dazu kommen sollte).

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

    Einmal editiert, zuletzt von MrsX ()

  • Soeben hat meine Mentorin gemailt. Es wird nun doch ein Verweis. Sie schreibt: Ein Verweis ist zwar die oberste Maßnahme im Katalog, aber drastischer ist z.B. der Ausschluss vom Unterricht oder der "verschärfte Verweis" (was das auch immer ist). Weil ich das angedroht habe, muss ich das jetzt auch durchziehen.

  • Powerflower
    Meine Schüler würden unter diesen Umständen "Bewährung" kriegen.
    (Eben weil du vielleicht den Verweis doch zu schnell ohne Vorwarnung gegeben hast und damit dein ganzes Pulver verschossen hast)
    d.h.
    Die Eltern bekommen eine Mitteilung.
    Aber den Verweis würde ich von dem zukünftigen Verhalten der Schüler abhängig machen.
    Damit gibst du ihnen noch eine allerletzte Chance. (Das muss aber dann auch die allerletzte sein!!)


    Ich habe in so einer Situation den Verweis auch schon fertig getippt in der Tasche gehabt. Konnte bei Bedarf damit "wedeln" und wenns irgendetwas gibt, wird er losgeschickt.
    Das alles erkläre ich dem betreffenden Schüler natürlich vorher, in einem kurzen Gespräch unter vier Augen.

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