Hallo zusammen,
wir haben einen berechneten Geburtstermin für unser Kind am 17. August. Meine Frau (wir sind beide verbeamtete Lehrer auf Lebzeit in BW) wird 1 Jahr in Elternzeit gehen.
Zu meiner Elternzeit (zunächst 1 Monat) hätte ich folgende Frage: Kann ich die Elternzeit zunächst ankündigen, dann aber nicht wahrnehmen? Denn nur in einem von drei Fällen würde sie Sinn ergeben: Das Kind kommt deutlich zu spät (z.B. 2 Wochen). Dann wäre nur noch ca. 1 Woche Sommerferien, was uns gemeinsam nach der Geburt zu wenig ist. Kommt das Kind wie erwartet oder auch etwas früher, läge meine gesamte Elternzeit in den Sommerferien und wäre natürlich sinnfrei.
Konkrekt zusammengefasst: Kann ich die Elternzeit ankündigen, jedoch nur dann tatsächlich wahrnehmen, wenn das Kind deutlich später als berechnet kommt? Kommt es "pünktlich" oder zu früh, würde ich die Elternzeit nicht benötigen.
Danke für alle Antworten und Tipps!
Beste Grüße