Mag sein, kann aber auch eine verkürzte Schlussfolgerung sein. Daher wäre das alleinige Vorhandensein eines Raucherbereichs für mich jetzt keine Grund für eine Entscheidung gegen die Schule. Auch wenn ich es irritierend fände.
Man könnte es auch positiv formulieren: der Schulleiter geht durch das Durchwinken des Raucherbereichs auf die Bedürfnisse der Kollegen ein, auch wenn er damit eine rechtliche Grenze überschreitet. (Woraus man dann auch interpretieren könnte, dass er auch in anderen Situationen zum Wohle der Kollegen mal ein Auge zu viel zudrückt.)
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Wobei ich als Nichtraucher eine Raucherzone auch eher kritisch sehe.