Wir haben, freier Träger, viele TZ Kräfte mit wenig Stunden. Wenig heißt zwischen 10 und 13 UE/Woche.
Die meisten sind noch an einer anderen (Stamm)Schule fest angestellt.
Nur steht im Raum: wer übernimmt die neuen Klassen als Klassenlehrer?
Ins Gespräch kam, dass die "zusätzliche Belastung" "ruhig auch TZ Angestellte mit wenig Stunden machen können". "Klassenfahrt und Co wird nicht ans Deputat angerechnet, Elterngespräche, Elternabend usw. auch nicht ". Alles ist mit den UE abgegolten.
Gibt es eine Dienstvorschrift (Sachsen) die besagt ab wieviel Deputat man noch eine Klassenleitung übernehmen muss?
Es war sogar der Lehrer mit 4 UE im Gespräch (1 Tag an der Schule)...
Wird eine Klassenleitung gar nicht ans Deputat angerechnet?