Die allermeisten hier sind wahrscheinlich keine Juristen, dennoch würde mich eure Meinung zu folgendem - absolut fiktiven - Sachverhalt interessieren:
Herr Mustermann ist als Lehrkraft, verbeamtet auf Lebenszeit, im Schuldienst in einem großen südlichen Bundesland, das nicht auf Württemberg endet. Sein Dienstherr erwartet von Herrn Mustermann, dass er jährlich Fortbildungen im Umfang von insgesamt zwei Wochen besucht. Dieser Pflicht versucht Herr Mustermann nachzukommen. Einige der Fortbildungen erfordern eine Anreise mit dem privaten PKW. Sofern der Dientherr für die Fortbildung eine Dienstreisegenehmigung erteilt und die Nutzung eines privaten PKW (z. B. aufgrund mangelnder Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln) notwendig ist, zahlt der Dienstherr eine Kilometerpauschale. Außerdem ist das Fahrzeug bei der An- und Abreise zur Fortbildungsveranstaltung über den Dienstherrn versichert. Sollte man meinen.
Herr Mustermanns PKW wird auf der Heimfahrt nach einer Fortbildungsveranstaltung auf der Autobahn von einem Stein getroffen, die Frontscheibe hat einen Riss. Herr Mustermann lässt die Scheibe ersetzen und reicht die vierstelligen Kosten an die Versicherung weiter, die für den Dienstherrn derartige Fälle abwickelt. DIe Versicherung verweist zurück an den Dienstherrn und sieht sich hier nicht in der Pflicht. Die zuständige Stelle für Dienstunfälle zahlt einen Sachschadenersatz von pauschalen 300 Euro.
Herr Mustermanns privates KFZ ist lediglich teilkaskoversichert, auf einem Großteil der Kosten bleibt er also sitzen. Ist das diese gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, die einem als Beamten so ein Gefühl von Sicherheit und Rückendeckung geben soll?