Wer muss gehen, wenn zu viele Lehrer an der Schule sind?

  • Ich sitze gerade mit einer Freundin zusammen und wir haben eine Frage:

    Sie ist Grundschulleherin (Bayern) und zum Halbjahr aus der Elternzeit an ihre Schule zurück gekehrt. Ab nächstem Schuljahr stockt sie nochmal um 3std auf. Nun ist es wohl so, dass die Schule gut mit Lehrern versorgt ist und nächstes Jahr noch zwei weitere Kollegen mehr Stunden machen wie bisher. Dadurch muss vermutlich eine Lehrkraft gehen.

    Wer entscheidet das denn

    und vor allem nach welchen Kriterien wird dann entschieden? Meine Freundin hat vier Kinder und hätte ein extremes Problem, wenn sie morgens einen längeren Arbeitsweg hat.

    Vielleicht noch wichtig: es muss definitiv ein fertiger Lehrer gehen. LAA haben sie keinen. Es gibt lediglich eine junge Kollegin, die noch auf Probe ist und kinderlos. Alle anderen sind lebzeit verbeamtet und haben Kinder.

  • Bei uns entschied Fach (z. B. nicht der einzige Sportlehrer), dann Stundenzahl (wenn 15 Stunden abgeordnet werden müssen, ist es sinnvoll den Teilzeitkollegen mit 15 Stunden abzuordnen und nicht 1 oder gar 2 teilweise), erst dann kamen Sozialkriterien zum Zug (verheiratet, Kinder, Behinderung, Dienstalter usw.).


    Bei uns gab es zum Glück immer Freiwillige. Es ist eine gute Möglichkeit, unverbindlich sich umzuschauen, wenn man nicht 100 % vor Ort zufrieden ist.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Für NRW würde gelten:

    Welche Lehrkraft ist am ehesten abkömmlich. Wenn eine Lehrkraft ein Magelfach hat oder eine betimmte Aufgabe (z.B. Unterstufenkoordination) inne hat oder einen Schwerbehindertenausweis hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringern gehen zu müssen als wenn sie ein Fach hat, in dem ein Überhang herrscht. Mitunter sind in NRW (im Idealfall) auch Sozialpunkte (z.B. Kinder) oder eine Klassenleitung mitentscheidend, aber bei der aktuellen Abordnungswelle sind auch Personen mit Kindern und Klassenleitungskräfte nicht "safe", wenn es sonst keine geeigneten Kandidat:innen gibt.

  • Und ich kenne Fälle in NRW wo explizit gefragt wird: "Möchte jemand?"

    Das sollte eigentlich immer der erste Schritt sein und ist es vermutlich an den meisten Schulen auch. Neben den bereits erwähnten Kriterien mit Blick auf das eigene Kollegium spielt (zumindest in NDS) zumindest der Bedarf möglicher aufnehmender Schulen eine noch größere Rolle. Wenn es dort also irgendwo an z.B. Sportstunden mangelt, dann müssen eben wenn möglich Sportstunden abgeordnet werden, was den Kreis möglicher Personen noch einmal einschränken kann.

  • WillG oder auch Caro07 : Wie ist denn in Bayern die Vorgehensweise bei befristeten oder dauerhaften Abordnungen? Gibt es da vielleicht Besonderheiten, die Nicht-Bayern mal wieder nicht auf dem Schirm haben?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn der ausgewählte Kandidat nicht zustimmt, dann ist der Personalrat mit im Boot, der der Versetzung zustimmen muss. Stehen mehrere Personen zur Auswahl, dann ist der PR gehalten, soziale Kriterien zu berücksichtigen. Wenn die Lehrkraft mit den 4 Kindern die Versetzung erhält, soll sie als erstes diese ablehnen und dann unbedingt Kontakt mit dem PR aufnehmen.

  • Häufig wird so entschieden, dass derjenige geht, der aus dem Turnus kommt. Wenn das bei keinem der Fall ist, wird oft derjenige versetzt (oder mobil gemacht), der kürzer an der Schule war.

  • Wir haben immer Freiwillige gefunden. Dazu haben wir schulische Aspekte berücksichtigt. Danach hätte man nach sozialen Kriterien gesehen. Allerdings finde ich auch nicht, dass 4 Kinder grundsätzlich berücksichtigt werden muss. Die Frage wäre erstmal, welche Schule Bedarf hat. Dann würden wir konkret gucken, welche Nachteile jemand hat. Vielleicht wäre die aufnehmenden Schule sogar näher dran.

  • Das Schulamt entscheidet über die Versetzung von Lehrern. Bei uns passiert das immer in Absprache mit der Schulleitung und abhängig vom Bedarf der Schule (z. B. Fächer, Stundenmaß)

Werbung