Schulbuchbestellung per Ausschreibung: Öffentliche Aufträge müssen ab einer bestimmten Summe ausgeschrieben werden. Das soll dazu beitragen, dass die öffentliche Hand sparsam mit dem Geld der Steuerzahler umgeht. In Rheinland-Pfalz gelten seit anderthalb Jahren neue Vorschriften für die Beschaffung von Schulbüchern: Wenn etwa eine Kommune oder ein Landkreis für die örtlichen Schulen Bücher kauft, muss der Auftrag ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro ausgeschrieben werden, ab 215.000 Euro sogar EU-weit. Eine freihändige Vergabe an die lokalen Buchhändler ist nicht mehr möglich.
Allerdings gilt in Deutschland die Buchpreisbindung, auch Schulbücher haben überall den identischen Preis. Das bedeutet, dass auch alle Angebote identisch sind.
„Daher entscheidet das Los, welche Buchhandlung den Zuschlag erhält, und der Kauf in der Buchhandlung vor Ort wird unterbunden, obwohl hier langjährige Partnerschaften aufgebaut wurden“, kritisieren die Industrie- und Handelskammern. Die örtlichen Händler gehen also unter Umständen leer aus.
Die Kommunen und Kreise aber – die ansonsten Mühe haben, den lokalen Einzelhandel am Leben zu halten – müssen aufwendige Vergabeverfahren abwickeln, ohne am Ende Geld zu sparen.
Willkommen in Absurdistan
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Statistik im Güterverkehr:
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erhebt regelmäßig Daten in Bezug auf den Transport von Gütern auf der Straße. Abgefragt werden Informationen über die Transportleistung einzelner Fahrzeuge (nach Kennzeichen).
Die Betreiber müssen sehr detaillierte Fragebögen ausfüllen und unter anderem angeben, wo auf der Route Stopps eingelegt wurden (Postleitzahlen und Orte), welche Staaten durchquert wurden, welche Fahrzeugdaten maßgeblich sind und wie groß der Anhänger ist. Außerdem müssen sie die Gütermenge in Kilogramm angeben sowie Auskunft darüber geben, ob die Ladung flüssig oder fest war. „Die Informationen sind nur mit einem enormen Zeitaufwand nachzuhalten“, heißt es bei der DIHK.
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Das Losverfahren ist übrigens keinesfalls zwingend, sondern lediglich eine vom OLG Hamburg als zulässig erkannte Variante zum Umgang mit Patt-Situationen in solchen Ausschreibungen. Genauso wäre denkbar, sich (ausschließlich) für Patt-Situationen als Kriterium die räumliche Nähe und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen in der eigenen Kommune als soziales Kriterium vorzubehalten. Zumindest das LG Leipzig hat für solche Patt-Situationen der öffentlichen Hand einen weiten Ermessensspielraum zugebilligt.
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Das Losverfahren ist übrigens keinesfalls zwingend, sondern lediglich eine vom OLG Hamburg als zulässig erkannte Variante zum Umgang mit Patt-Situationen in solchen Ausschreibungen.
Der Artikel der Berliner Morgenpost bezieht sich auf Rheinland-Pfalz.
Letztendlich zahlen die Kommunen als Kostenträger der Schulen bei dieser Regelung drauf. Bei der Vergabe an örtliche Buchhandlungen fließt ein Teil der Kosten über die Gewerbesteuer wieder an die Kommune zurück. -
Bei der Vergabe an örtliche Buchhandlungen fließt ein Teil der Kosten über die Gewerbesteuer wieder an die Kommune zurück
Womit der lokale Buchhandel dann eben doch der günstigste Anbieter ist. Problem solved.
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Lösung meiner Stadt, jede Schule kauft ihre Bücher selbst ein, bleibt dann unter der Grenze für (europaweite) Ausschreibung. Gut, das war schon immer so, ist jetzt aber sehr hilfreich.
Bei uns (Baden-Württemberg) gilt diese Regelung schon länger, eine Stadt in der Umgebung musste vor einiger Zeit daher ein Angebot eines portugiesischen Buchhändler annehmen.
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Lösung meiner Stadt, jede Schule kauft ihre Bücher selbst ein, bleibt dann unter der Grenze für (europaweite) Ausschreibung. Gut, das war schon immer so, ist jetzt aber sehr hilfreich.
Das schützt zwar vor EU-weiter Ausschreibung, nicht jedoch vor der Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens an sich.
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Lösung meiner Stadt, jede Schule kauft ihre Bücher selbst ein
Das habe ich mich schon ein paar Mal gefragt.
Meine Sekretärin sucht eh alle aktuellen Preise raus uns vergleicht die ISBN-Nummer.
In der Zeit, in der sie die Bestell-Übersicht schreibt, hat sie die Sachen auch bei den Verlagen direkt bestellt.
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Das schützt zwar vor EU-weiter Ausschreibung, nicht jedoch vor der Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens an sich.
Was meinst du? Wir bleiben unter 10 000 Euro.
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Auch unterhalb dieser Schwelle kann nicht einfach "frei hand" beauftragt werden. Einschlägig ist dann die Unterschwellenvergabeverordnung. Auch diese sieht vor, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben sind und schreibt bestimmte Vorgehensweisen vor. Direktaufträge sind lediglich bei Auftragswerten bis 1000€ (ohne USt) zulässig. Diese Grenze sprengt man mit Schulbuchbestellungen aber sehr schnell, sofern man mehr als einen Klassensatz bestellt.
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Ich bin nicht für die Schulbuchbestellung verantwortlich. Ich werde nachfragen.
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Wir sind bei der Bestellung auch an den Anbieter gebunden, den der Träger für alle Schulen der Kommune ausgewählt hat. Letztes Jahr eine Berliner Buchhandlung, in diesem Jahr eine aus einem Nachbarort.
Aber es gibt Prozente, im letzten Jahr waren es 15% auf den Schulträgeranteil. Ich habe dann bei der Buchhandlung angefragt und habe auf die Bücher, die die Schule für die Eltern bestellt, 12,5% bekommen.
Es scheinen also nicht alle Angebote gleich zu sein.
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Unterschwellenvergabeverordnung
Offtopic, aber die deutsche Sprache, vor allem bei solchen rechtlichen/juristischen bzw. bürokratischen Begriffen, ist schon echt... speziell.
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Wir sind bei der Bestellung auch an den Anbieter gebunden, den der Träger für alle Schulen der Kommune ausgewählt hat. Letztes Jahr eine Berliner Buchhandlung, in diesem Jahr eine aus einem Nachbarort.
Aber es gibt Prozente, im letzten Jahr waren es 15% auf den Schulträgeranteil. Ich habe dann bei der Buchhandlung angefragt und habe auf die Bücher, die die Schule für die Eltern bestellt, 12,5% bekommen.
Es scheinen also nicht alle Angebote gleich zu sein.
Schulbuchverlage geben mengenabhängig Prozente. Es liegt also nicht am Buchhandel. Alle Bücher einer Kommune waren offensichtlich zahlreicher als eure paar Bücher.
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Das ist ja klar. So war es auch nicht gemeint. Ich bezog mich eher auf die Buchpreisbindung, aus dem Ausgangsbeitrag.
Zitat:
"Allerdings gilt in Deutschland die Buchpreisbindung, auch Schulbücher haben überall den identischen Preis. Das bedeutet, dass auch alle Angebote identisch sind.
„Daher entscheidet das Los, welche Buchhandlung den Zuschlag erhält, und der Kauf in der Buchhandlung vor Ort wird unterbunden, obwohl hier langjährige Partnerschaften aufgebaut wurden“, kritisieren die Industrie- und Handelskammern. Die örtlichen Händler gehen also unter Umständen leer aus."
Je nach Menge kann es eben doch unterschiedliche Angebote geben, aufgrund der unterschiedlichen Konditionen.
Wir fragen auch immer beim örtlichen Buchhandel. Aber der kann bei diesen Konditionen eben nicht mitgehen.
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Das ist ja klar. So war es auch nicht gemeint. Ich bezog mich eher auf die Buchpreisbindung, aus dem Ausgangsbeitrag.
Zitat:
"Allerdings gilt in Deutschland die Buchpreisbindung, auch Schulbücher haben überall den identischen Preis. Das bedeutet, dass auch alle Angebote identisch sind.
„Daher entscheidet das Los, welche Buchhandlung den Zuschlag erhält, und der Kauf in der Buchhandlung vor Ort wird unterbunden, obwohl hier langjährige Partnerschaften aufgebaut wurden“, kritisieren die Industrie- und Handelskammern. Die örtlichen Händler gehen also unter Umständen leer aus."
Je nach Menge kann es eben doch unterschiedliche Angebote geben, aufgrund der unterschiedlichen Konditionen.
Wir fragen auch immer beim örtlichen Buchhandel. Aber der kann bei diesen Konditionen eben nicht mitgehen.
Der örtliche Buchhandel bietet denselben Preis, wenn ihr dieselbe Menge bestellt. Es hat Null mit der Buchhandlung zu tun. Es sind die Schulbuchverlage, die den Rabatt gewähren. Es hat nichts mit langjähriger Partnerschaft oder mit geschicktem Verhandeln zu tun.
Alle Angebote sind identisch bei gleicher Menge. Der Klett-Verlag hat es mal ausführlich auf seiner Seite erklärt.
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Ah, OK! Danke, wieder was gelernt!
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Hier noch die Gesetzesgrundlage für den Rabatt bei Schulbuchbestellungen: https://www.gesetze-im-interne…uchprg/BJNR344810002.html
In der Regel relevant ist dieser Satz:
Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.
Je nachdem, aus welchem "Topf" das in einzelnen Bundesländern bezahlt wird, mag auch die gesetzlich festgeschriebene Staffelung zur Anwendung kommen.
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Bei einem Auftragsvolumen über 50.000€ sind auch 15% Rabatt auf Schulbücher möglich. Bei uns vergibt der Schulträger zentral an einen lokalen Buchhändler, damit haben wir immer die 15% Rabatt für die Bestellungen in den Sommerferien. Das mit der europaweiten Ausschreibung ist tatsächlich Blödsinn...
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Das absudesteste daran ist, dass Berlin die Schulbücher gar nicht kauft, sondern jede Schule selber und wir haben den Buchhändler auch selber ausgesucht und natürlich gibt es da auch Rabatte (nach denen man dann doch meistens entscheidet).
Also ist es doch völlig unsinnig, dass gerade die Berliner Morgenpost dazu etwas schreibt.
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