• Mit dem neuen Schuljahr tritt in NRW ja das AO-SF in Kraft. Kann mir jemand von euch sagen, ob und ggf wie es sich vom VO-SF unterscheiden soll?


    Das erschließt sich mir grad nicht wirklich. Und ich befürchte, das könnte eine schöne Frage fürs Kolloquium sein *seufz*


    LG...

  • Guck mal hier: http://www.bildungsportal.nrw.…schriften/APOen/AO_SF.pdf
    Da steht der Text drin, inwiefern sich das Ganze unterscheidet, hab ich noch nicht geprüft.
    Übrigens danke für den Hinweis - mir war gar nicht klar, dass es da was Neues gibt und auch im P-Bereich muss ich natürlich über das VO-SF oder was es halt jetzt ist, Bescheid wissen. Tritt das VO-SF denn jetzt damit außer Kraft?


    Gruß
    Britta

  • danke Britta. Ich drucks mir gerade aus - wenn ich Neuerungen finde, setz ichs rein ;)


    Also, das AO-SF löst das VO-SF ab, so wie damals das VO-SF das SAV (Sonderschulaufnahmeverfahren) abgelöst hat... so gesehen ist das VO-SF damit passé.

  • Toll, und ich hab grad das VO-SF gelernt... Naja, dann guck ich jetzt auch nochmal nach Neuerungen und dann können wir uns ja mal austauschen ;)
    Gruß
    Britta

  • Ich hol den Thread nochmal hoch, weil ich mich an was erinnere, es aber nicht wieder finde ?(
    Also: Ich glaube mich zu erinnern, dass ein AO-SF jetzt erst ab dem zweiten Halbjahr Klasse 1 eingeleitet werden kann und das auch erst, nachdem mindestens zwei Förderpläne geschrieben und durchgeführt wurden, davon einer mit einem Sonderpädagogen gemeinsam. Hab ich das geträumt? Aus der Verordnung geht das jedenfalls irgendwie nicht hervor. Oder steht es vielleicht woanders? Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...


    Gruß
    Britta

  • Hallo, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass bei dem AO-SF nach Eröffnung der Verfahrens ein Sonderschullehrer zum Hospitieren hinzugezogen wird? (Bei dem VO-SF war es doch so, dass nach Eröffnung des Verfahrens erst einmal eine Stellungnahme des Klassenlehrers geschrieben werden musste - fällt die jetzt weg?). Marion

  • Nein, beim VO-SF war ein Gutachten des Klassenlehrers Teil des Antrags. Danach wurde auch ein Sonderpädagoge hinzugezogen, der dann noch ein Gutachten im dialogischen Verfahren mit dem Klassenlehrer schrieb. Das ist jetzt noch immer so.


    LG
    Britta (deren andere Frage leider noch immer nicht geklärt ist)

  • Hallo Britta,


    in den Klassen 1 und 2 kann - zumindest bei den Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklugn - kein AO-SF mehr geschrieben werden. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Regelung von Dauer ist und Ausnahmen gibt es hier sowieso.


    Von der Anzahl der Förderpläne weiß ich nichts. es stimtm aber, dass die Grundschule Förderung nachweisen muss und erst dann das AO-SF einleiten kann.
    Es kann aber auch gut sein, dass das von den Bezirksregierungen abhängig ist oder von den Schulämtern.


    Liebe Grüße...

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